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Beschlusstext (Bauleitplanung 41. Änderung des Flächennutzungsplanes - Mühlenstraße - hier: a.) Beschluss über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Brehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Entscheidung über die Berücksichtigung im weiteren Planverfahren. b.) Beschluss über die Offenlage)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
9,5 kB
Datum
01.12.2011
Erstellt
28.12.11, 16:24
Aktualisiert
28.12.11, 16:24
Beschlusstext (Bauleitplanung
41. Änderung des Flächennutzungsplanes - Mühlenstraße -
hier: a.) Beschluss über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Brehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Entscheidung über die Berücksichtigung im weiteren Planverfahren.
b.) Beschluss über die Offenlage)

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Beschluss aus der Sitzung des Bauverwaltungsausschusses der Gemeinde Aldenhoven am 01.12.2011 6. Bauleitplanung 41. Änderung des Flächennutzungsplanes - Mühlenstraße hier: a.) Beschluss über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Brehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Entscheidung über die Berücksichtigung im weiteren Planverfahren. b.) Beschluss über die Offenlage(SV-Nr. 93/2011) Beschlussvorschlag: zu a.) Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Gemeinderat die als Anhang beigefügten Stellungnahmen zu den eingegangenen Anregungen vor. zu b.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt, die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes – Mühlenstraße – mit Begründung und den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der Auslegung in Kenntnis zu setzen. Die Verwaltung wird beauftragt, die in § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehene Bekanntmachung zu erlassen, die Offenlage durchzuführen und die fristgerecht eingegangenen Anregungen dem Bauverwaltungsausschuss bzw. Rat mit Stellungnahmen zur weiteren Beschlussfassung zuzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) 1