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Beschlussvorlage (Prüfung/ Feststellung des Jahresabschlusses 2009 des Eigenbetriebes Straßen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
28 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
16.11.10, 06:24
Aktualisiert
22.03.11, 06:27
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 557/2010 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 15.11.2010 Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 23.11.2010 vorberatend Rechnungsprüfungsausschuss 01.12.2010 vorberatend Rat 14.12.2010 beschließend Betrifft: Bemerkungen Prüfung/ Feststellung des Jahresabschlusses 2009 des Eigenbetriebes Straßen Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 15.11.2010 Beschlussentwurf: 1. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Straßen Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen, Betriebszweig Straßen, werden für das Geschäftsjahr 2009 gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2009 in Höhe von EUR 927.000,00 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 2. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Straßenreinigung Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen, Betriebszweig Straßenreinigung, werden für das Geschäftsjahr 2009 gemäß § 26 EigVO NW festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2009 in Höhe von EUR 14.000,00 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe, UA Gartenbau Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen; Unterabschnitt Gartenbau, werden für das Geschäftsjahr 2009 gemäß § 26 EigVO NW festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2009 in Höhe von EUR 645.000,00 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe, UA Friedhöfe Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen, Unterabschnitt Friedhöfe, für das Geschäftsjahr 2009 werden gemäß § 26 EigVO NW festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2009 in Höhe von EUR 387.000,00 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Begründung: Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß § 4 i.V. m. § 26 Abs. 2 EigVO NW nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat festzustellen. Die Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) sind beigefügt. Je ein Exemplar des testierten Prüfungsberichtes wird den Fraktionen zur Verfügung gestellt. Die Prüfung der Jahresabschlüsse erfolgte durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Kranhaus 1, Im Zollhafen 18, 50678 Köln. Der Jahresverlust für die einzelnen Betriebszweige des Eigenbetriebes Straßen in Höhe von EUR 1.973.460,00 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt hat entsprechend der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Straßen, § 8, die formalen Geschäftsabläufe und die Sonderkasse Eigenbetrieb Straßen (ergänzende Kassenprüfung) geprüft. Der diesbezügliche Prüfbericht ergeht mit separater Vorlage. (Dr. Rips) -2-