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Beschlusstext (Bauleitplanung 40. Änderung des Flächennutzungsplanes - Windenergiekonzentrationszone III - hier: a.) Beschluss über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Entscheidung über die Berücksichtigung im weiteren Planverfahren. b.) Beschluss über die Offenlage.)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
9,5 kB
Datum
31.05.2012
Erstellt
12.06.12, 13:48
Aktualisiert
12.06.12, 14:48
Beschlusstext (Bauleitplanung
40. Änderung des Flächennutzungsplanes - Windenergiekonzentrationszone III -
hier:
a.) Beschluss über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Entscheidung über die Berücksichtigung im weiteren Planverfahren.
b.) Beschluss über die Offenlage.)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Sitzung des Bauverwaltungsausschusses der Gemeinde Aldenhoven am 31.05.2012 9. Bauleitplanung 40. Änderung des Flächennutzungsplanes - Windenergiekonzentrationszone III hier: a.) Beschluss über das Ergebnis der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Entscheidung über die Berücksichtigung im weiteren Planverfahren. b.) Beschluss über die Offenlage.(SV-Nr. 83/2011) Beschlussvorschlag: zu a.) Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, die als Anlage beigefügte Stellungnahme im weiteren Planverfahren zu berücksichtigen. zu b.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt, den Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes – Windenergiekonzentrationszone III – bestehend aus Planzeichnung und Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen. Die Verwaltung wird beauftragt, die in § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehene Bekanntmachung zu erlassen, die Offenlage durchzuführen und die fristgerecht eingegangenen Anregungen dem Bauverwaltungsausschuss mit Stellungnahmen zur weiteren Beschlussfassung zuzuleiten. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 7 Stimmenthaltung(en) 1