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Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.10.2010 - 31.12.2010)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
56 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
11.03.11, 06:29
Aktualisiert
31.03.11, 06:30
Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.10.2010 - 31.12.2010)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 105/2011 Az.: 20 22-05 Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 02.03.2011 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 22.03.2011 zur Kenntnis Rat 29.03.2011 zur Kenntnis Betrifft: Bemerkungen Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.10.2010 - 31.12.2010 Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die beiliegende Aufstellung über die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.10.2010 – 31.12.2010 wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Gem. § 83 Abs. 2 GO NW in Verbindung mit § 8 Ziff. 1 der Haushaltssatzung 2010 sind die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, über deren Leistung der Bürgermeister entscheidet, dem Rat zur Kenntnis zu geben. (Erner)