Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
9,6 kB
Datum
31.05.2012
Erstellt
12.06.12, 13:48
Aktualisiert
12.06.12, 14:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der Sitzung des Bauverwaltungsausschusses der Gemeinde Aldenhoven am 31.05.2012
8.
Bauleitplanung
Bebauungsplan Nr. 55 S – WK II –
a.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB
b.) Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie
die Beteiligung der Behörden und berührten Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB(SV-Nr. 43/2012)
Beschluss:
Zu a.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt, für den in beiliegender Planskizze dargestellten Bere
die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 55 S – WK II – unter der Voraussetzung, da
die Planung sowie die Erschließung für die Gemeinde kostenneutral sind. Die Verwaltung wird
beauftragt, gem. § 12 BauGB einen Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
Zu b.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt, für den Entwurf des Bebauungsplanes 55 S – WK
II – die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden
und berührten Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Auslegung des
Planentwurfes für die Dauer von einem Monat und zwar im Rathaus Aldenhoven. Die Beteiligung
der Öffentlichkeit und berührten Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt
durch schriftliche Mitteilung.
Abstimmungsergebnis:
13 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 7 Stimmenthaltung(en)
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