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Beschlussvorlage (Erlass der Satzung der Stadt Erftstadt über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2011 (Hebesatz-Satzung 2011))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
21 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
11.03.11, 06:29
Aktualisiert
31.03.11, 06:30
Beschlussvorlage (Erlass der Satzung der Stadt Erftstadt über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2011 (Hebesatz-Satzung 2011))

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 94/2011 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 24.02.2011 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 22.03.2011 vorberatend Rat 29.03.2011 beschließend Betrifft: Bemerkungen Erlass der Satzung der Stadt Erftstadt über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2011 (Hebesatz-Satzung 2011) Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 24.02.11 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt den Erlass der Satzung der Stadt Erftstadt über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2011 (Hebesatz-Satzung). Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. Begründung: Aufgrund der Haushaltslage der Stadt Erftstadt ist davon auszugehen, dass die von der Verwaltung aufgestellte und vom Rat der Stadt Erftstadt beschlossene Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2011 von der Aufsichtsbehörde nicht genehmigt werden kann, da der Haushaltsausgleich am Ende der mittelfristigen Planung nicht erreicht wird. Somit kann die Haushaltssatzung wie im Jahr 2010 auch in diesem Jahr nicht öffentlich bekannt gemacht werden. Um dennoch eine Rechtsgrundlage für die Hebesätze im Jahr 2011 zu erreichen, ist es erforderlich, eine separate Hebesatz-Satzung zu beschließen und diese öffentlich bekannt zu machen. (i. V. Erner)