Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
21 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
11.03.11, 06:29
Aktualisiert
31.03.11, 06:30
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 94/2011
Az.: 20
Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 24.02.2011
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
22.03.2011
vorberatend
Rat
29.03.2011
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Erlass der Satzung der Stadt Erftstadt über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für
das Haushaltsjahr 2011 (Hebesatz-Satzung 2011)
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 24.02.11
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt den Erlass der Satzung der Stadt Erftstadt über die Festsetzung der
Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2011 (Hebesatz-Satzung). Die Satzung ist Bestandteil
des Beschlusses.
Begründung:
Aufgrund der Haushaltslage der Stadt Erftstadt ist davon auszugehen, dass die von der
Verwaltung aufgestellte und vom Rat der Stadt Erftstadt beschlossene Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes 2011 von der Aufsichtsbehörde nicht genehmigt werden kann, da
der Haushaltsausgleich am Ende der mittelfristigen Planung nicht erreicht wird.
Somit kann die Haushaltssatzung wie im Jahr 2010 auch in diesem Jahr nicht öffentlich bekannt
gemacht werden. Um dennoch eine Rechtsgrundlage für die Hebesätze im Jahr 2011 zu
erreichen, ist es erforderlich, eine separate Hebesatz-Satzung zu beschließen und diese öffentlich
bekannt zu machen.
(i. V. Erner)