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Beschlusstext (Fraktionszuwendungen gemäß § 56 Abs. 3 GO NW)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
8,8 kB
Datum
23.08.2012
Erstellt
10.09.12, 09:23
Aktualisiert
10.09.12, 09:23
Beschlusstext (Fraktionszuwendungen gemäß § 56 Abs. 3 GO NW)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Aldenhoven am 23.08.2012 5. Fraktionszuwendungen gemäß § 56 Abs. 3 GO NW (SV-Nr. 77/2012) Beschluss: Der Rat der Gemeinde Aldenhoven beschließt, die Fraktionszuwendungen gemäß § 56 Abs. 3 GO NW ab dem 01.01.2013 wie folgt neu festzusetzen: Zuwendungen für kommunalpolitische Bildung Zuwendungen für allgemeine Aufwendungen 19,17 € monatlich pro Mitglied 129,42 € jährlich pro Fraktion und 4,31 € monatlich pro Mitglied Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) 1