Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
58 kB
Datum
23.03.2011
Erstellt
11.03.11, 06:29
Aktualisiert
11.03.11, 06:29
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 96/2011
Az.: 20 50-10
Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 28.02.2011
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Wirtschaftsförderung und
Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft
Betrifft:
23.03.2011
Bemerkungen
beschließend
Umschuldung eines Kredites und Neuaufnahme zum 30.7.2011
- Eigenbetrieb Immobilien-
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan 2010
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft stimmt der Umschuldung des Darlehens Nr. 6013004495 bei
der KSK Köln zum 30.7.2011 – Ablauf der Zinsfestschreibung – zu.
Der Darlehensrestbetrag in Höhe von 1.602.800 € wird wie folgt neu aufgenommen:
Darlehensgeber:
Auszahlungskurs:
Zinssatz:
Tilgung:
Zinsfestsschreibung:
ein inländisches Kreditinstitut
100 %
bis zu maximal 5% (Höchstzinssatz)
1 v.H. vom Ursprungskapital (2.136.637,64 €) zuzügl. ersparter Zinsen
möglichst langfristig (Restlaufzeit)
Begründung:
Das o.a. Darlehen wurde 1996 zur Finanzierung von Investitionen im Vermögenshaushalt aufgenommen. Der
Zinssatz wurde für 5 Jahre mit 5,66 v.H. und ab 2001 bis zum 30.07.2011 mit 5,26 v. H. festgelegt.
Da noch nicht abzusehen ist, ob das Darlehen zu günstigen Konditionen verlängert werden kann, ist
vorsorglich ein Beschluss über die evtl. Neuaufnahme erforderlich.
Bei einer Verlängerung läuft das Darlehen mit neu angepasstem Zinssatz und ansonsten gleichen
Konditionen weiter. Bei der Neuaufnahme muss der Tilgungssatz der Restlaufzeit des Darlehens (16 Jahre)
angepasst werden, ein Betrag in Höhe von 32,27 € wäre als Sondertilgung zu leisten.
(Erner)