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Beschlusstext (Erhebung von Anliegerbeiträgen für die Fahrbahnerneuerung in Aldenhoven, Gemarkung Aldenhoven, "Theodor-Hürth-Straße / Von-Pforheim-Straße" (Teilstücke jeweils ab dem Einmündungsbereich "Jahnstraße") a) Festlegung der Grenze des Abrechnungsgebietes b) Beitragserhebung im Wege der Kostenspaltung)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
10,0 kB
Datum
18.10.2012
Erstellt
05.11.12, 16:44
Aktualisiert
05.11.12, 16:44
Beschlusstext (Erhebung von Anliegerbeiträgen für die Fahrbahnerneuerung in Aldenhoven, Gemarkung Aldenhoven, "Theodor-Hürth-Straße / Von-Pforheim-Straße" (Teilstücke jeweils ab dem Einmündungsbereich "Jahnstraße")
a) Festlegung der Grenze des Abrechnungsgebietes
b) Beitragserhebung im Wege der Kostenspaltung)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Aldenhoven am 18.10.2012 5.1 Erhebung von Anliegerbeiträgen für die Fahrbahnerneuerung in Aldenhoven, Gemarkung Aldenhoven, "Theodor-Hürth-Straße / Von-Pforheim-Straße" (Teilstücke jeweils ab dem Einmündungsbereich "Jahnstraße") a) Festlegung der Grenze des Abrechnungsgebietes b) Beitragserhebung im Wege der Kostenspaltung(SV-Nr. 103/2011) Beschluss: Der Rat der Gemeinde Aldenhoven beschließt, gem. § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen _KAG NW- vom 21. Okt. 1969 (GV NW Seite 712-SGV NW 214) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit den §§ 3 und 4 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Aldenhoven vom 31.07.2003 in der Fassung der 3. Änderungssatzung, die Grenzen des Abrechnungsgebietes „Theodor-HürthStraße / Von-Pforzheim-Straße“ (Teilstücke jeweils ab dem Einmündungsbereich "Jahnstraße") wie folgt festzulegen: Zum Abrechnungsgebiet „Theodor-Hürth-Straße / Von-Pforzheim-Straße“ (Teilstücke jeweils ab dem Einmündungsbereich "Jahnstraße") gehören folgende Flurstücke in der Gemarkung Aldenhoven: Flur 2, Nrn.: 429, 308, 33/7, 397. Außerdem gehört zum Abrechnungsgebiet die öffentliche Verkehrsfläche im Bereich „TheodorHürth-Straße / Von-Pforzheim-Straße“ (Teilstücke jeweils ab dem Einmündungsbereich "Jahnstraße"), Gemarkung Aldenhoven, Flur 2, soweit sie die o.g. Flurstücke erschließt. Für die Erneuerung sowie die Verbesserung infolge der nochmaligen Herstellung der Teileinrichtung „Fahrbahn“ der Anlagen sind Beiträge im Wege der Kostenspaltung gemäß § 6 der Ortssatzung zu erheben. Die Anliegerbeiträge werden im Bereich des Abrechnungsgebietes „Theodor-Hürth-Straße / Von-Pforzheim-Straße“ (Teilstücke jeweils ab dem Einmündungsbereich "Jahnstraße") auf 1,598703573 € pro Quadratmeter anrechenbare Grundstücksfläche festgesetzt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) 1