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Beschlusstext (Entgeltordnung für die Sporthallen der Gemeinde Aldenhoven)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
9,1 kB
Datum
22.11.2012
Erstellt
04.12.12, 16:37
Aktualisiert
04.12.12, 16:37
Beschlusstext (Entgeltordnung für die Sporthallen der Gemeinde Aldenhoven)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Aldenhoven am 22.11.2012 5. Entgeltordnung für die Sporthallen der Gemeinde Aldenhoven (SV-Nr. 120/2012) Beschluss: Der Rat der Gemeinde beschließt, die der Sitzungsvorlage beigefügte Entgeltordnung für die Sporthallen / das Lehrschwimmbecken der Gemeinde Aldenhoven mit einer Änderung: Die Höhe des Entgelts für die Nutzung der Sporthallen gem. § 5 Abs. 1 der Satzung beträgt 2,30 €/ Stunde brutto. Die Entgeltordnung tritt am 01.01.2013 in Kraft. Die Nutzer der Sporteinrichtungen sind vorab über die Einführung des Entgeltes sowie die Einzelheiten (Höhe, Abrechnung etc.) zu informieren. Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 2 Stimmenthaltung(en) 1