Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
9,1 kB
Datum
22.11.2012
Erstellt
04.12.12, 16:37
Aktualisiert
04.12.12, 16:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Aldenhoven am 22.11.2012
5.
Entgeltordnung für die Sporthallen der Gemeinde Aldenhoven (SV-Nr. 120/2012)
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde beschließt, die der Sitzungsvorlage beigefügte Entgeltordnung für die
Sporthallen / das Lehrschwimmbecken der Gemeinde Aldenhoven mit einer Änderung:
Die Höhe des Entgelts für die Nutzung der Sporthallen gem. § 5 Abs. 1 der Satzung beträgt 2,30 €/
Stunde brutto.
Die Entgeltordnung tritt am 01.01.2013 in Kraft. Die Nutzer der Sporteinrichtungen sind vorab über
die Einführung des Entgeltes sowie die Einzelheiten (Höhe, Abrechnung etc.) zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
22 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
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