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Beschlusstext (Aufstellung des Landschaftsplans Aldenhoven / Linnich-West hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 27a Landschaftsgesetz NRW (LG))

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
9,3 kB
Datum
22.11.2012
Erstellt
04.12.12, 16:37
Aktualisiert
04.12.12, 16:37
Beschlusstext (Aufstellung des Landschaftsplans Aldenhoven / Linnich-West
hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 27a Landschaftsgesetz NRW (LG))

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Beschluss aus der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Aldenhoven am 22.11.2012 9.2 Aufstellung des Landschaftsplans Aldenhoven / Linnich-West hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 27a Landschaftsgesetz NRW (LG)(SV-Nr. 119/2012) Beschluss: Der Rat der Gemeinde Aldenhoven beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, im Rahmen der Beteiligung gem. § 27a Landschaftsgesetz NRW, eine Stellungnahme abzugeben und darauf hinzuweisen, dass möglicherweise die Wiedernutzbarmachung der ehemaligen Bahntrasse von Baesweiler nach Aldenhoven-Siersdorf entlang der K 12 angedacht ist und eine Ausweisung der Bahntrasse als geschützter Landschaftsbestandteil auf die zukünftige Planung negative Auswirkungen haben könnte. Auf Hinweis von Ratsherrn Paffen werden außerdem ff. Anmerkungen mit aufgenommen: Geplante Randbebauung Römerpark –Bereich Pützdorfer StraßeGeplante Randbebauung Römerpark –südwestlicher Bereich Römerpark/LandschaftsschutzgebietGeplante Bebauung Ortsteil Schleiden „Auf der Heide“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) 1