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Beschlussvorlage (Anlage 4)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
24.03.2011
Erstellt
11.03.11, 06:29
Aktualisiert
11.03.11, 06:29
Beschlussvorlage (Anlage 4) Beschlussvorlage (Anlage 4)

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Inhalt der Datei

Kreisstadt Bergheim FB 3 – Personal, Organisation, Ordnung, Sport und Kultur 3.0 Fachbereichsleitung Wolfgang Berger ( 491) 02. Dezember 2010 IT-Dienstleistungen im Rhein-Erft-Kreis Fortschreibung des Positionspapiers der Hauptamtsleitungen im Rhein-Erft-Kreis nach der Klausurtagung am 11./12.11.2010 1. Zur Schaffung konkreter, ergebnisorientierter Kooperationsmöglichkeiten für den Zweckverband sprechen sich die Verwaltungen im Rhein-Erft-Kreis dafür aus, dass die KDVZ dem Zweckverband KDN beitritt. Innerhalb der KDN werden in vielen Bereichen (Beschaffung, Lizenzierung, Verfahren, Entwicklungsprojekte uvm.) vergaberechtskonforme Kooperationsmöglichkeiten geschaffen, die allen Kommunen zugute kommen können. Die KDN bietet als Zusammenschluss öffentlich-rechtlicher Rechenzentren die ideale Plattform, um IT-Dienstleistungen zwischen deren Mitgliedern auszutauschen und für eine Weiterentwicklung der kommunalen IT im Rhein-Erft-Kreis und der Mitglieder des Zweckverbandes der KDVZ Rhein-Erft-Rur. Die Mitgliedschaft in der KDN soll schnellstmöglich realisiert werden. Der Verband wird gebeten, eine entsprechende Interessenbekundung kurzfristig abzugeben. Sollte der Beitritt verbandsweit keine mehrheitliche Zustimmung finden, soll ein Beitritt nur für den Bereich des Rhein-Erft-Kreises in die Wege geleitet werden. 2. Die unter 1. formulierte Absicht der Weiterentwicklung steht im Gegensatz zu einer Kooperation mit der regio IT Aachen, die nicht Mitglied im Zweckverband KDN werden kann. Deshalb macht eine Präsentation der regio IT im Rahmen der Hauptamtsleitungen des Rhein-Erft-Kreises derzeit keinen Sinn. 3. Aufgrund der positiven Entwicklung der KDVZ in den vergangenen zwei Jahren können Kooperationen mit anderen kommunalen IT-Dienstleistern nunmehr auf Augenhöhe angegangen werden. Die Notwendigkeit einer (Zwangs-)Fusion mit anderen IT-Dienstleistern zur Aufrechterhaltung der KDVZ wird aufgrund der erfreulichen Entwicklung kurz- und mittelfristig – siehe auch Ziffer 4 – nicht gegeben sein. 4. Die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises begrüßen ausdrücklich, dass sich die große Mehrheit der Hauptverwaltungsbeamten aus dem Kreis Düren ebenfalls für einen Verbleib im Zweckverband ausgesprochen hat. Dies stärkt die Zukunftsfähigkeit des Verbandes und erhält das wirtschaftliche Potential für Kooperationen. -25. gez. Berger Die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises sind nach wie vor an einem konstruktiven Dialog mit allen Mitgliedern im Verband interessiert, um die KDVZ auch über den 31.12.2012 hinaus nachhaltig fortzuentwickeln. Dabei werden die Themen „Stimmrechtsgewichtung“ und „Verschlankung der Verbandsgremien und ihrer Aufgaben“ notwendigerweise auf der Agenda bleiben. Ziel soll es jedoch sein, allen Mitgliedern eine angemessene Vertretung ihrer Interessen zu ermöglichen.