Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
24.03.2011
Erstellt
11.03.11, 06:29
Aktualisiert
11.03.11, 06:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1
Kreisstadt Bergheim
FB 3 – Personal, Organisation,
Ordnung, Sport und Kultur
3.0 Fachbereichsleitung
Wolfgang Berger ( 491)
11. Dezember 2009
IT-Dienstleistungen im Rhein-Erft-Kreis
Positionspapier der Hauptamtsleitungen im Rhein-Erft-Kreis nach den Klausurtagungen am 06.08. und 02.12.2009
Die Standpunkte der Kommunen im Rhein-Erft-Kreis weisen genügend
Gemeinsamkeiten auf, um im Rahmen einer Kooperation gemeinsam einen ITDienstleister wirtschaftlich sinnvoll und erfolgreich beauftragen zu können.
1.
Ausgangs- und Kernpunkte der Zusammenarbeit sind der gemeinsame Einsatz von
standardisierten Verfahren bei denen eine umfassende Kooperation im Sinne von
Kaufgemeinschaft, Verfahrensbereitstellung, Datenhaltung und Anwenderbetreuung
stattfinden soll. Einstimmig zählen zu diesen Verfahren EWO/Wahlen, Standesamt,
Gewerberegister, Bußgeld, Ausländerwesen (drei Nutzer) und zukünftig auch das
Sozialwesen; nahezu einstimmig auch das Personalwesen und mehrheitlich das
Finanzwesen. Eine Erweiterung des Verfahrenskatalogs ist bei Nachweis der
Wirtschaftlichkeit erwünscht.
2.
Weitere Kooperationsfelder für die Kommunen des REK und den gemeinsamen ITDienstleister sind nach den fast einstimmigen Erwartungen das Verbandsnetz,
Datensicherung, Datenschutz und Datenhaltung, der Internetzugang, eGovernment, die
EU-DLR, das Dokumentenmanagement und Archivierungssysteme sowie Geoinformationen.
3.
Die Anforderungen und Erwartungen an den gemeinsamen IT-Dienstleister wurden
klar formuliert:
•
•
•
Verlässlichkeit, auch im Sinne der Servicequalität,
Wirtschaftlichkeit und Kostentransparenz
Keine Verpflichtung zur Abnahme von (Kern-) Produkten.
4.
Die meisten Kommunen möchten dabei ihre IT-Dienstleistungen aus einer Hand von
einem Anbieter beziehen. Soweit sich eine Kommune im Einzelfall mal für eine
individuelle Lösung abweichend von der Gemeinschaft entscheidet, stellt dies ihren
Willen zur weiteren, dauerhaften Kooperation nicht grundsätzlich in Frage.
5.
Eine weitere Zusammenarbeit mit der KDVZ Rhein-Erft-Rur erscheint unter den
zuvor genannten Voraussetzungen derzeit akzeptabel. Auch eine Zusammenarbeit im
Rahmen einer „kleinen“ KDVZ Rhein-Erft wird akzeptiert, soweit es sich nur um
einen Zwischenschritt hin zur einer Kooperation/Fusion mit einem größeren Verband
-2handelt, die es aus Gründen der Wirtschaftlichkeit aus heutiger Sicht als unbedingt
anzustreben gilt. Eine Zusammenarbeit mit der regio IT wird – im Gegensatz zu
anderen privaten Anbietern – dabei von nahezu allen grundsätzlich ausgeschlossen.
6.
Für die weitere Zusammenarbeit im bestehenden Zweckverband über das Jahr 2012
hinaus werden von allen Mitgliedern aus dem Rhein-Erft-Kreis Änderungen der
Verbandssatzung als unbedingt notwendig erachtet. Diese Satzungsänderungen sollen
zum Ziel haben,
•
die Stimmrechte in der Verbandsversammlung nach Einwohnergröße und
Umlageanteil der Mitgliedskommunen zu gewichten,
•
die Zahl der Gremien bei der KDVZ zu verringern und die Arbeit in den
Gremien zu straffen. Die Entscheidungsbefugnisse und Zuständigkeiten der
Gremien sind zu überarbeiten. Für die angemessene Vertretung der
Interessen aller Mitgliedskommunen im Verwaltungsrat ist nach
geeigneten Lösungen zu suchen, ggf. innerhalb der einzelnen Kreise.
•
die aufwandsgerechte Produktkostenkalkulation durch die Wiedereinführung eines Sockelbeitrags in der Verbandsumlage zu verbessern.
7.
Die Mitglieder aus dem Rhein-Erft-Kreis werden das Verhalten der Kommunen aus
den anderen Kreisen aufmerksam beobachten und sich gegen jede Verschlechterung
der eigenen Rechts- und Verhandlungsposition wehren. Hierzu wird vereinbart, dass
sich die Mitglieder der Arbeitsgruppe regelmäßig austauschen, kurzfristig über neue
Entwicklungen informieren und das weitere Vorgehen aufeinander abstimmen.
8.
Der Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten im Rhein-Erft-Kreis wird vorgeschlagen, dass die Arbeitsgruppe in der bestehenden Zusammensetzung ihre Arbeit
fortsetzt. Folgenden Aufgabenstellungen soll sich die Arbeitsgruppe bis zum
30.06.2011 widmen:
gez.
Berger
•
Offene Kommunikation der eigenen Vorstellungen, Ziele und Absichten
innerhalb des Verbandes,
•
Sichtung und Prüfung potentieller
Dienstleister für den Zweckverband,
•
aufmerksame Beobachtung aller Entwicklungen im Zusammenhang mit
Rechenzentren und IT-Dienstleistern in NRW und bedarfsgerechte Anpassung des Produktportfolios der KDVZ, um keine Stagnation innerhalb des
Verbandes aufkommen zu lassen.
Kooperationspartner
und
IT-