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Beschlussvorlage (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
24.03.2011
Erstellt
11.03.11, 06:29
Aktualisiert
11.03.11, 06:29
Beschlussvorlage (Anlage 1) Beschlussvorlage (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 Kreisstadt Bergheim FB 3 – Personal, Organisation, Ordnung, Sport und Kultur 3.0 Fachbereichsleitung Wolfgang Berger ( 491) 11. Dezember 2009 IT-Dienstleistungen im Rhein-Erft-Kreis Positionspapier der Hauptamtsleitungen im Rhein-Erft-Kreis nach den Klausurtagungen am 06.08. und 02.12.2009 Die Standpunkte der Kommunen im Rhein-Erft-Kreis weisen genügend Gemeinsamkeiten auf, um im Rahmen einer Kooperation gemeinsam einen ITDienstleister wirtschaftlich sinnvoll und erfolgreich beauftragen zu können. 1. Ausgangs- und Kernpunkte der Zusammenarbeit sind der gemeinsame Einsatz von standardisierten Verfahren bei denen eine umfassende Kooperation im Sinne von Kaufgemeinschaft, Verfahrensbereitstellung, Datenhaltung und Anwenderbetreuung stattfinden soll. Einstimmig zählen zu diesen Verfahren EWO/Wahlen, Standesamt, Gewerberegister, Bußgeld, Ausländerwesen (drei Nutzer) und zukünftig auch das Sozialwesen; nahezu einstimmig auch das Personalwesen und mehrheitlich das Finanzwesen. Eine Erweiterung des Verfahrenskatalogs ist bei Nachweis der Wirtschaftlichkeit erwünscht. 2. Weitere Kooperationsfelder für die Kommunen des REK und den gemeinsamen ITDienstleister sind nach den fast einstimmigen Erwartungen das Verbandsnetz, Datensicherung, Datenschutz und Datenhaltung, der Internetzugang, eGovernment, die EU-DLR, das Dokumentenmanagement und Archivierungssysteme sowie Geoinformationen. 3. Die Anforderungen und Erwartungen an den gemeinsamen IT-Dienstleister wurden klar formuliert: • • • Verlässlichkeit, auch im Sinne der Servicequalität, Wirtschaftlichkeit und Kostentransparenz Keine Verpflichtung zur Abnahme von (Kern-) Produkten. 4. Die meisten Kommunen möchten dabei ihre IT-Dienstleistungen aus einer Hand von einem Anbieter beziehen. Soweit sich eine Kommune im Einzelfall mal für eine individuelle Lösung abweichend von der Gemeinschaft entscheidet, stellt dies ihren Willen zur weiteren, dauerhaften Kooperation nicht grundsätzlich in Frage. 5. Eine weitere Zusammenarbeit mit der KDVZ Rhein-Erft-Rur erscheint unter den zuvor genannten Voraussetzungen derzeit akzeptabel. Auch eine Zusammenarbeit im Rahmen einer „kleinen“ KDVZ Rhein-Erft wird akzeptiert, soweit es sich nur um einen Zwischenschritt hin zur einer Kooperation/Fusion mit einem größeren Verband -2handelt, die es aus Gründen der Wirtschaftlichkeit aus heutiger Sicht als unbedingt anzustreben gilt. Eine Zusammenarbeit mit der regio IT wird – im Gegensatz zu anderen privaten Anbietern – dabei von nahezu allen grundsätzlich ausgeschlossen. 6. Für die weitere Zusammenarbeit im bestehenden Zweckverband über das Jahr 2012 hinaus werden von allen Mitgliedern aus dem Rhein-Erft-Kreis Änderungen der Verbandssatzung als unbedingt notwendig erachtet. Diese Satzungsänderungen sollen zum Ziel haben, • die Stimmrechte in der Verbandsversammlung nach Einwohnergröße und Umlageanteil der Mitgliedskommunen zu gewichten, • die Zahl der Gremien bei der KDVZ zu verringern und die Arbeit in den Gremien zu straffen. Die Entscheidungsbefugnisse und Zuständigkeiten der Gremien sind zu überarbeiten. Für die angemessene Vertretung der Interessen aller Mitgliedskommunen im Verwaltungsrat ist nach geeigneten Lösungen zu suchen, ggf. innerhalb der einzelnen Kreise. • die aufwandsgerechte Produktkostenkalkulation durch die Wiedereinführung eines Sockelbeitrags in der Verbandsumlage zu verbessern. 7. Die Mitglieder aus dem Rhein-Erft-Kreis werden das Verhalten der Kommunen aus den anderen Kreisen aufmerksam beobachten und sich gegen jede Verschlechterung der eigenen Rechts- und Verhandlungsposition wehren. Hierzu wird vereinbart, dass sich die Mitglieder der Arbeitsgruppe regelmäßig austauschen, kurzfristig über neue Entwicklungen informieren und das weitere Vorgehen aufeinander abstimmen. 8. Der Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten im Rhein-Erft-Kreis wird vorgeschlagen, dass die Arbeitsgruppe in der bestehenden Zusammensetzung ihre Arbeit fortsetzt. Folgenden Aufgabenstellungen soll sich die Arbeitsgruppe bis zum 30.06.2011 widmen: gez. Berger • Offene Kommunikation der eigenen Vorstellungen, Ziele und Absichten innerhalb des Verbandes, • Sichtung und Prüfung potentieller Dienstleister für den Zweckverband, • aufmerksame Beobachtung aller Entwicklungen im Zusammenhang mit Rechenzentren und IT-Dienstleistern in NRW und bedarfsgerechte Anpassung des Produktportfolios der KDVZ, um keine Stagnation innerhalb des Verbandes aufkommen zu lassen. Kooperationspartner und IT-