Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
9,8 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
14.02.13, 17:13
Aktualisiert
14.02.13, 17:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der Sitzung des Bauverwaltungsausschusses der Gemeinde Aldenhoven am 29.01.2013
3.
Bauleitplanung
Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - Im Weidenpesch a.) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB zur Aufstellung der
Ergänzungssat-zung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - Im Weidenpesch –
b.) Aufstellungsbeschluss
c.) Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie
die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB(SV-Nr. 128/2012)
Beschlussvorschlag:
Zu a.)
Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, den als Anlage beigefügten
städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB mit Herrn Thomas Jung, Dorfstraße 6, 52457
Aldenhoven, abzuschließen.
Zu b.)
Der Bauverwaltungsausschuss beschließt, eine Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
gemäß beiliegender Planskizze aufzustellen.
Zu c.)
Der Bauverwaltungsausschuss beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB für die Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - Im Weidenpesch durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch
Auslegung des Plan-entwurfes für die Dauer von einem Monat im Rathaus Aldenhoven. Die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
erfolgt durch schriftliche Mitteilung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die im § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehene Bekanntmachung zu
erlassen, die frühzeitige Beteiligung durchzuführen und die fristgerecht eingegangenen Anregungen
dem Bauverwaltungsausschuss mit Stellungnahmen zur weiteren Beschlussfassung zuzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
1