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Beschlusstext (Bauleitplanung Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - Im Weidenpesch - a.) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB zur Aufstellung der Ergänzungssat-zung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - Im Weidenpesch – b.) Aufstellungsbeschluss c.) Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
9,8 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
14.02.13, 17:13
Aktualisiert
14.02.13, 17:13
Beschlusstext (Bauleitplanung
Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - Im Weidenpesch -
a.) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB zur Aufstellung der Ergänzungssat-zung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - Im Weidenpesch –
b.) Aufstellungsbeschluss
c.) Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Sitzung des Bauverwaltungsausschusses der Gemeinde Aldenhoven am 29.01.2013 3. Bauleitplanung Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - Im Weidenpesch a.) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB zur Aufstellung der Ergänzungssat-zung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - Im Weidenpesch – b.) Aufstellungsbeschluss c.) Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB(SV-Nr. 128/2012) Beschlussvorschlag: Zu a.) Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, den als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB mit Herrn Thomas Jung, Dorfstraße 6, 52457 Aldenhoven, abzuschließen. Zu b.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt, eine Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB gemäß beiliegender Planskizze aufzustellen. Zu c.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für die Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - Im Weidenpesch durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Auslegung des Plan-entwurfes für die Dauer von einem Monat im Rathaus Aldenhoven. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Die Verwaltung wird beauftragt, die im § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehene Bekanntmachung zu erlassen, die frühzeitige Beteiligung durchzuführen und die fristgerecht eingegangenen Anregungen dem Bauverwaltungsausschuss mit Stellungnahmen zur weiteren Beschlussfassung zuzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) 1