Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
9,8 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
14.02.13, 17:13
Aktualisiert
14.02.13, 17:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der Sitzung des Bauverwaltungsausschusses der Gemeinde Aldenhoven am 29.01.2013
11.
Bauleitplanung
Bebauungsplan Nr. 58 E – WK V –
a.) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB zur Aufstellung des
vorha-benbezogenen Bebauungsplans 58 E – WK V – gem. § 11 BauGB
b.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB
c.) Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie
die Be-teiligung der Behörden und berührten Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB(SV-Nr. 9/2013)
Beschluss:
Zu a.) Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, den als Anlage beigefügten
städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB mit der Davids GmbH, Gut Hommerschen, 52511
Geilenkirchen, abzuschließen.
Zu b.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt, für den in beiliegender Planskizze dargestellten
Bereich die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 58 E – WK V – unter der
Voraussetzung, dass die Planung sowie die Erschließung für die Gemeinde kostenneutral sind. Die
Verwaltung wird beauftragt, gem. § 12 BauGB einen Durchführungsvertrag mit dem
Vorhabenträger abzuschließen.
Zu c.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt, für den Entwurf des Bebauungsplans 58 E – WK
V – die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden
und berührten Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Auslegung des
Planentwurfes für die Dauer von einem Monat und zwar im Rathaus Aldenhoven. Die Beteiligung
der Öffentlichkeit und berührten Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt
durch schriftliche Mitteilung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 1 Enthaltung(en)
1