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Beschlusstext (Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 58 E – WK V – a.) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB zur Aufstellung des vorha-benbezogenen Bebauungsplans 58 E – WK V – gem. § 11 BauGB b.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB c.) Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Be-teiligung der Behörden und berührten Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
9,8 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
14.02.13, 17:13
Aktualisiert
14.02.13, 17:13
Beschlusstext (Bauleitplanung
Bebauungsplan Nr. 58 E – WK V –
a.) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB zur Aufstellung des vorha-benbezogenen Bebauungsplans 58 E – WK V – gem. § 11 BauGB
b.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB
c.) Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Be-teiligung der Behörden und berührten Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Sitzung des Bauverwaltungsausschusses der Gemeinde Aldenhoven am 29.01.2013 11. Bauleitplanung Bebauungsplan Nr. 58 E – WK V – a.) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB zur Aufstellung des vorha-benbezogenen Bebauungsplans 58 E – WK V – gem. § 11 BauGB b.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB c.) Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Be-teiligung der Behörden und berührten Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB(SV-Nr. 9/2013) Beschluss: Zu a.) Der Bauverwaltungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, den als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB mit der Davids GmbH, Gut Hommerschen, 52511 Geilenkirchen, abzuschließen. Zu b.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt, für den in beiliegender Planskizze dargestellten Bereich die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 58 E – WK V – unter der Voraussetzung, dass die Planung sowie die Erschließung für die Gemeinde kostenneutral sind. Die Verwaltung wird beauftragt, gem. § 12 BauGB einen Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen. Zu c.) Der Bauverwaltungsausschuss beschließt, für den Entwurf des Bebauungsplans 58 E – WK V – die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und berührten Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Auslegung des Planentwurfes für die Dauer von einem Monat und zwar im Rathaus Aldenhoven. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und berührten Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung(en) 1