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Anfrage (Anfrage bzgl. "Fachvortrag" zum Thema Rechtsextremismus am Gymnasium Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
66 kB
Datum
14.12.2010
Erstellt
03.12.10, 06:38
Aktualisiert
23.03.11, 07:43
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. Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt Herrn StV Christian Kirchharz Zülpicher Straße 10 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum Schulverwaltungsamt Holzdamm 10 Frau Andräs 0 22 35 / 409-319 -40- 24.11.2010 Ihre Anfrage vom 12.11.2010 Rat Betrifft: F 604/2010 14.12.2010 Anfrage bzgl. "Fachvortrag" zum Thema Rechtsextremismus am Gymnasium Lechenich Sehr geehrter Herr Kirchharz, Ihre o.a. Anfrage beantworte ich sehr gerne. Ich möchte jedoch vorab darauf hinweisen, dass Teilbereiche Ihrer Anfrage nicht von der Verwaltung sondern nur von der betroffenen Schule beantwortet werden können. Aus diesem Grund habe ich meinem Schreiben eine Stellungnahme des Gymnasiums Lechenich beigefügt. Die entsprechenden Hinweise habe ich bei den jeweiligen Fragen vermerkt. Des Weiteren füge ich eine Stellungnahme des Schulleiters des VilleGymnasiums bei, da der Schüler, der am Gymnasium Lechenich referiert hat, ein Schüler des Ville-Gymnasiums ist und auch dort einen Vortrag im Rahmen der AG-Courage gehalten hat. Zu 1. Für die Veranstaltung in der Aula des Schulzentrums Lechenich im Rahmen der AG Courage des Gymnasiums Lechenich ist ausschließlich die Schule verantwortlich. Es handelt sich hier um den Bereich der Unterrichtsinhalte und der Ausgestaltung des Unterrichts. Für diese inneren Schulangelegenheiten ist die Stadt Erftstadt als Schulträger nicht zuständig. Zu 2. Hieraus ergibt sich zwangsläufig, dass die Stadtverwaltung im Vorfeld weder über das Stattfinden noch über die Details der Veranstaltung informiert werden musste und auch nicht informiert war. Zu 3. Hier verweise ich auf die diesem Schreiben beigefügte Stellungnahme der Schulleitung des Gymnasiums Lechenich. Zu 4. Laut Auskunft des Ministeriums für Inneres und Kommunales, Abteilung Verfassungsschutz, wird bestätigt, dass das Thema „Antifa“ auch im Jahresbericht des Verfassungsschutzes NRW behandelt wird. Da es sich bei der „Antifa“ jedoch nicht um eine Partei bzw. Organisation mit entsprechenden Strukturen handelt, sondern hier von einem Zusammenschluss mehrer Personen zu Gruppierungen auszugehen ist, ist nicht grundsätzlich von der Beobachtung der „Antifa“ zu sprechen. Daraus kann nicht abgeleitet werden, dass - wie hier – die vortragende Person vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Zu 5.und 6. Hier verweise ich auf die diesem Schreiben beigefügte Stellungnahme der Schulleitung des Gymnasiums Lechenich. Mit freundlichen Grüßen (Dr. Rips) -2-