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Beschlusstext (Einziehung eines Wirtschaftsweges in der Gemarkung Siersdorf)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
9,3 kB
Datum
18.11.2010
Erstellt
30.11.10, 10:34
Aktualisiert
30.11.10, 10:34
Beschlusstext (Einziehung eines Wirtschaftsweges in der Gemarkung Siersdorf)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Aldenhoven am 18.11.2010 7. Einziehung eines Wirtschaftsweges in der Gemarkung Siersdorf (SV-Nr. 108/2010) Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, den Wirtschaftsweg Gemarkung Siersdorf, Flur 3, Flurstück 49, groß 1.305 qm, einzuziehen. Der Rat der Gemeinde Aldenhoven beschließt weiterhin, die nachstehende Satzung für die Einziehung eines Wirtschaftsweges in der Gemarkung Siersdorf zu erlassen: Satzung über die Einziehung eines Wirtschaftsweges in der Gemarkung Siersdorf auf Grund § 7 Abs. 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f) GO NRW in der Fassung vom 14.07.1994 (GV.NRW.S.666 und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren gegründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GV.NW.1956/S.134 – SG.NW.7815) wird nachstehende Satzung beschlossen: §1 Der Wirtschaftsweg in der Gemarkung Siersdorf, Flur 3, Flurstück 49 wird seiner Zweckbestimmung formell entzogen. Der Weg ist nicht mehr befahrbar und dient nicht mehr der Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen. Diese Satzung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Veröffentlichung in Kraft. Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) 1