Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
17.11.2010
Erstellt
08.11.10, 06:21
Aktualisiert
08.11.10, 06:21
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 558/2010
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 27.10.2010
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
17.11.2010
Bemerkungen
beschließend
Anerkennung des Fördervereins der Städtischen Gemeinschaftshauptschule
Theodor-Heuss-Schule Erftstadt-Lechenich e.V. als Träger der freien Jugendhilfe
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 27.10.2010
Beschlussentwurf:
Der „Förderverein der Städtischen Gemeinschaftshauptschule Theodor-Heuss-Schule“ ErftstadtLechenich e.V. wird als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.
Begründung:
Der Förderverein beantragt mit Schreiben vom 26.10.2010 die Anerkennung als Träger der freien
Jugendhilfe. Nach § 75 SGB VIII können Träger der freien Jugendhilfe nur anerkannt werden,
wenn sie
• auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind,
• gemeinnützige Ziele verfolgen,
• aufgrund der fachlichen und personellen Vorraussetzungen erwarten lassen, dass sie
einen nicht unerheblichen Beitrag zur Erfüllung der Jugendhilfe zu leisten im Stande sind
und
• die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.
Die Voraussetzungen für die öffentliche Anerkennung nach § 75 SGB VIII werden vom
Antragsteller erfüllt.
Der Verein wird mit Beginn des Schuljahres 2010/11 die organisatorische, personelle und
finanzielle Umsetzung des ergänzenden Betreuungsangebotes in der Sekundarstufe I aus dem
Programm „Geld oder Stelle“an der Theodor-Heuss-Hauptschule übernehmen.
Der Verein hat seinen Sitz in Erftstadt. Von daher ist das Jugendamt der Stadt Erftstadt für die
öffentliche Anerkennung zuständig.
Der Anlage sind beigefügt:
- der Antrag des Vereins
- die Auflistung der Vorstandsmitglieder
- die Vereinssatzung
- der Beschluss der Mitgliederversammlung
- der Freistellungsbescheid für die Jahre 2002 bis 2004.
I.V.
(Erner)
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