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Beschlussvorlage (Anerkennung des Fördervereins der Städtischen Gemeinschaftshauptschule Theodor-Heuss-Schule Erftstadt-Lechenich e.V. als Träger der freien Jugendhilfe)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
17.11.2010
Erstellt
08.11.10, 06:21
Aktualisiert
08.11.10, 06:21
Beschlussvorlage (Anerkennung des Fördervereins der Städtischen Gemeinschaftshauptschule Theodor-Heuss-Schule Erftstadt-Lechenich e.V. als Träger der freien Jugendhilfe) Beschlussvorlage (Anerkennung des Fördervereins der Städtischen Gemeinschaftshauptschule Theodor-Heuss-Schule Erftstadt-Lechenich e.V. als Träger der freien Jugendhilfe)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 558/2010 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 27.10.2010 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 17.11.2010 Bemerkungen beschließend Anerkennung des Fördervereins der Städtischen Gemeinschaftshauptschule Theodor-Heuss-Schule Erftstadt-Lechenich e.V. als Träger der freien Jugendhilfe Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 27.10.2010 Beschlussentwurf: Der „Förderverein der Städtischen Gemeinschaftshauptschule Theodor-Heuss-Schule“ ErftstadtLechenich e.V. wird als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. Begründung: Der Förderverein beantragt mit Schreiben vom 26.10.2010 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Nach § 75 SGB VIII können Träger der freien Jugendhilfe nur anerkannt werden, wenn sie • auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind, • gemeinnützige Ziele verfolgen, • aufgrund der fachlichen und personellen Vorraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unerheblichen Beitrag zur Erfüllung der Jugendhilfe zu leisten im Stande sind und • die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten. Die Voraussetzungen für die öffentliche Anerkennung nach § 75 SGB VIII werden vom Antragsteller erfüllt. Der Verein wird mit Beginn des Schuljahres 2010/11 die organisatorische, personelle und finanzielle Umsetzung des ergänzenden Betreuungsangebotes in der Sekundarstufe I aus dem Programm „Geld oder Stelle“an der Theodor-Heuss-Hauptschule übernehmen. Der Verein hat seinen Sitz in Erftstadt. Von daher ist das Jugendamt der Stadt Erftstadt für die öffentliche Anerkennung zuständig. Der Anlage sind beigefügt: - der Antrag des Vereins - die Auflistung der Vorstandsmitglieder - die Vereinssatzung - der Beschluss der Mitgliederversammlung - der Freistellungsbescheid für die Jahre 2002 bis 2004. I.V. (Erner) -2-