Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Rahmenvereinbarung zwischen den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe im Rhein-Erft-Kreis und dem Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis und der Bezirksregierung Köln zu § 42 Schulgesetz NRW i.V. mit § 8a SGB VIII)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,6 kB
Datum
17.11.2010
Erstellt
08.11.10, 06:21
Aktualisiert
08.11.10, 06:21
Beschlussvorlage (Rahmenvereinbarung zwischen den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe im Rhein-Erft-Kreis und dem Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis und der Bezirksregierung Köln zu § 42 Schulgesetz NRW i.V. mit § 8a SGB VIII)

öffnen download melden Dateigröße: 8,6 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 539/2010 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 21.10.2010 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 17.11.2010 Bemerkungen beschließend Rahmenvereinbarung zwischen den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe im RheinErft-Kreis und dem Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis und der Bezirksregierung Köln zu § 42 Schulgesetz NRW i.V. mit § 8a SGB VIII Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 21.10.2010 Beschlussentwurf: Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, beiliegende Rahmenvereinbarung zwischen den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe im Rhein-Erft-Kreis und dem Schulamt für den Rhein-ErftKreis und der Bezirksregierung Köln zu § 42 Schulgesetz NRW i.V. mit § 8a SGB VIII abzuschließen. Begründung: In mehreren Besprechungen zwischen dem Schulamt des Rhein-Erft-Kreises und Vertretern der Jugendämter des Rhein-Erft-Kreises wurde der Entwurf der Rahmenvereinbarung erarbeitet. Das Schulamt hat die Aufgabe übernommen, die Bezirksregierung mit in diese Rahmenvereinbarung einzubinden. Eine Entscheidung der Bezirksregierung steht aber noch aus. Wenn zum jetzigen Zeitpunkt die Bezirksregierung dieser Rahmenvereinbarung noch nicht beitritt, wird aber ihre Gewinnung weiter verfolgt werden. Als Zeitpunkt für das Inkrafttreten dieser Vereinbarung ist der 01.01.2011 vorgesehen. Da Elsdorf und Bedburg aber zu diesem Zeitpunkt ein eigenes Jugendamt einrichten, kann sich der Termin noch verschieben. I.V. (Erner)