Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,6 kB
Datum
17.11.2010
Erstellt
08.11.10, 06:21
Aktualisiert
08.11.10, 06:21
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 539/2010
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 21.10.2010
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
17.11.2010
Bemerkungen
beschließend
Rahmenvereinbarung zwischen den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe im RheinErft-Kreis und dem Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis und der Bezirksregierung Köln
zu § 42 Schulgesetz NRW i.V. mit § 8a SGB VIII
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 21.10.2010
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, beiliegende Rahmenvereinbarung zwischen den
Trägern der öffentlichen Jugendhilfe im Rhein-Erft-Kreis und dem Schulamt für den Rhein-ErftKreis und der Bezirksregierung Köln zu § 42 Schulgesetz NRW i.V. mit § 8a SGB VIII
abzuschließen.
Begründung:
In mehreren Besprechungen zwischen dem Schulamt des Rhein-Erft-Kreises und Vertretern der
Jugendämter des Rhein-Erft-Kreises wurde der Entwurf der Rahmenvereinbarung erarbeitet. Das
Schulamt hat die Aufgabe übernommen, die Bezirksregierung mit in diese Rahmenvereinbarung
einzubinden. Eine Entscheidung der Bezirksregierung steht aber noch aus.
Wenn zum jetzigen Zeitpunkt die Bezirksregierung dieser Rahmenvereinbarung noch nicht beitritt,
wird aber ihre Gewinnung weiter verfolgt werden.
Als Zeitpunkt für das Inkrafttreten dieser Vereinbarung ist der 01.01.2011 vorgesehen. Da Elsdorf
und Bedburg aber zu diesem Zeitpunkt ein eigenes Jugendamt einrichten, kann sich der Termin
noch verschieben.
I.V.
(Erner)