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Bürgerantrag (Anregung des Behindertenbeirates der Stadt Erfstadt bzgl. Unterstützung der Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
16.11.2010
Erstellt
08.11.10, 06:21
Aktualisiert
08.11.10, 06:21
Bürgerantrag (Anregung des Behindertenbeirates der Stadt Erfstadt bzgl. Unterstützung der Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM)) Bürgerantrag (Anregung des Behindertenbeirates der Stadt Erfstadt bzgl. Unterstützung der Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM))

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 489/2010 Az.: -51- Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 19.10.2010 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Betrifft: Termin 16.11.2010 Bemerkungen beschließend Anregung des Behindertenbeirates der Stadt Erfstadt bzgl. Unterstützung der Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 19.10.2010 Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung unterstützt grundsätzlich die Intention des Antragstellers. In Zeiten des Nothaushaltsrechts darf die Stadt aber keine neuen vertraglichen Bindungen eingehen, die ggf. zu Mehrkosten führen. Eine Beachtung der VOB und der VOL ist für die Stadtverwaltung ebenfalls zwingend. In Abstimmung mit dem RPA könnte aber folgende Verfahrensweise umgesetzt werden: 1. Die Stadt sollte - immer wenn möglich bei freihändiger Vergabe Behindertenwerkstätten Gelegenheit zur Abgabe eines Angebotes geben. Wirtschaftlichkeit und Qualität bleiben dabei allerdings wesentliche Vergabekriterien. 2. Aufträge unter 600 € können ohne besondere Nachweise an Behindertenwerkstätten vergeben werden, wenn das Fachamt Qualität und Wirtschaftlichkeit für angemessen/marktgerecht hält. 3. Bei Aufträgen zwischen 600 € und 20.000 € müssen Qualität und Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden, z.B. durch eine geeignete Markterkundung. 4. Bei Vergaben oberhalb 20.000 € beginnt der Bereich der förmlichen Ausschreibungsverfahren. Hier muss im Einzelfall im Vorfeld geprüft werden, was machbar ist und wo man an vergaberechtliche Grenzen stößt. Unter Beachtung dieser Grundsätze werden die Dienststellen angehalten zu verfahren. Ich schlage vor, dem Behindertenbeirat Ende 2011 kurz zu berichten, welche Aufträge an welche Behindertenwerkstätten gegangen sind. Es ist aber auch darauf hinzuweisen, dass die positiven Effekte für die Behindertenwerkstätten zu entsprechenden negativen Effekten für die örtliche Wirtschaft führen. I.V. (Erner) -2-