Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
10.11.2010
Erstellt
03.11.10, 06:18
Aktualisiert
09.11.10, 06:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 507/2010
Az.:
Amt: - 43 BeschlAusf.: - Datum: 07.10.2010
Beratungsfolge
Sportausschuss
Termin
09.11.2010
vorberatend
Ausschuss für Kultur und
Partnerschaft
10.11.2010
vorberatend
Betrifft:
Bemerkungen
Sportkurse an der VHS Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 07.10.2010
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei einer Pressekonferenz des Kreissportbundes am 5.10.2010 wurden falsche Aussagen über die
VHS Erftstadt gemacht, die daher der Richtigstellung bedürfen (s. entsprechende Presseartikel).
Gesundheitskurse gehören zum Profil einer jeden Volkshochschule. Das Deutsche Institut für
Erwachsenenbildung erstellt jährlich eine bundesweite und eine auf NRW bezogene Statistik. Der
Anteil der Gesundheitskurse am Gesamtprogramm beträgt deutschlandweit 30%, NRW-weit 24,9
% und an der VHS Erftstadt 22,8 %. Nach dem Weiterbildungsgesetz wird den Einrichtungen der
Weiterbildung ausdrücklich das Recht auf eine selbstständige Lehrplangestaltung zugesprochen.
Alle Volkshochschulen im Kreis sehen in dem Angriff des KSB den Versuch, dieses Recht zu
beschneiden. Die Gesundheitsbildung ist ein Teil der Erwachsenenbildung und folgt dem
ganzheitlichen Ansatz, wonach zur gesunden Lebensführung Entspannung, Bewegung und
gesunde Ernährung gehören. Insofern machen die so genannten Sportkurse auch nur ein Drittel
der Gesundheitsangebote aus. Erklärtes Ziel ist in allen Kursen, dass die Teilnehmenden
Techniken erlernen, die sie anschließend selbstständig ausüben können. Nach unserer
Teilnehmerbefragung sind die Kursbesucher/innen sehr zufrieden mit dem VHS-Angebot, obwohl
sie dafür immer höhere Gebühren zahlen müssen. Die sukzessive in den letzten Jahren erfolgten
Gebührenerhöhungen haben dazu geführt, dass die Gesundheitskurse sich selbst tragen.
Das Einsparpotential, das der KSB nennt, ist wie folgt berechnet: Landesmittel und städtische
Eigenmittel werden durch die Zahl der Unterrichtsstunden dividiert und mit der Zahl der
Unterrichtsstunden im Gesundheitsbereich multipliziert. Diese pauschale Berechnung ist aus
folgenden Gründen falsch.
1. Der Landeszuschuss in Höhe von 125.000 € steht der VHS qua Gesetz zu, unabhängig
davon ob sie Bewegungskurse anbietet oder nicht.
2. Der städtische Zuschussbedarf in 2009 in Höhe von 296.522 € enthält Overheadkosten, die
die VHS unabhängig davon hat, ob sie Gesundheitskurse anbietet oder nicht (65.380 €
Mietzahlungen an den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, Kosten für Programmheft,
Internetauftritt, Verwaltungsprogramm, Zertifizierung etc.).
3. Die Personalkosten für 3 pädagogische Mitarbeiterinnen und 2 Verwaltungskräfte lassen
sich kurzfristig nicht ändern, und würden auch langfristig zu keiner gravierenden
Einsparung führen, da der gesamte Gesundheitsbereich wenig betreuungsaufwändig ist.
Arbeitsintensiv sind die anderen Fachbereiche, die Bildungsberatung, die
Integrationsarbeit, die Qualifizierungsmaßnahmen, die Projektarbeit, das kulturelle und
soziale Engagement vor Ort. Da jede pädagogische Mitarbeiterin mehrere
Programmbereiche zu betreuen hat, stehen für die Organisation des Gesundheitsbereichs
nur 4 Wochenarbeitsstunden zur Verfügung, hinzukommen 4 Wochenarbeitsstunden der
Verwaltungskräfte. Das verursacht Kosten in Höhe von 14.829 €. Diese Kosten sind durch
die Einnahmen im Gesundheitsbereich vollständig gedeckt.
4. Die VHS finanziert sich mittlerweile zu 40 % aus Einnahmen, wobei in den verschiedenen
Programmbereichen unterschiedliche Deckungsgrade erreicht werden. Im
Gesundheitsbereich stehen in 2009 Ausgaben für Honorare in Höhe von 36.926 €
Einnahmen in Höhe von 57.665 € gegenüber. Die Sportvereine sind an dieser
Gewinnspanne von 20.739 € interessiert, aber die VHS braucht diese Einnahmen genauso
dringend, um ihre Fixkosten zu decken. Die GPA hat die VHS ausdrücklich dafür gelobt,
dass eine Senkung des städtischen Zuschussbedarfs nicht durch Einschnitte im Programm
erreicht wurde, sondern durch eine Steigerung der Einnahmen. Die Einstellung des
Gesundheitsbereichs würde unmittelbar nur zu Mindereinnahmen in Höhe von 20.000 €
führen.
5. Die Hallenbenutzungsgebühr bezahlt die VHS um des Friedens willen gleichermaßen wie
die Sportvereine, obwohl dies nicht selbstverständlich ist, weil die Mittel des
Schulbauprogramms nach dem Weiterbildungsgesetz auch für Einrichtungen der
Weiterbildung zur Verfügung gestellt werden. Nach dem Hallenbelegungsplan werden in
Erftstadt zuerst die Vereine und zuletzt die VHS berücksichtigt. Im Programmheft weisen
wir jedes Semester auf das Angebot der Sportvereine hin.
Die neue Gebührenordnung für die Sportstättennutzung zeigt, dass die VHS gerade einmal 6,75
gebührenpflichtige Hallenstunden nutzt. Insofern ist fraglich, ob die wenigen Bewegungsangebote
der VHS tatsächlich ein Problem für die Sportvereine sind, zumal die VHS mit ihrem Angebot
Sportungewöhnte erreicht, die den Kontakt zu einem Verein zunächst gerade scheuen. Sinkende
Mitgliederzahlen in den Sportvereinen haben vielschichtige gesellschaftliche Gründe und erfordern
von den Vereinen teilgerechte Aktionen und Reaktionen. Die Stadt Erftstadt versteht sich dabei als
Partner der Vereine.
(i.V. Erner)
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