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Beschlussvorlage (Sportkurse an der VHS Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
10.11.2010
Erstellt
03.11.10, 06:18
Aktualisiert
09.11.10, 06:18
Beschlussvorlage (Sportkurse an der VHS Erftstadt) Beschlussvorlage (Sportkurse an der VHS Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 507/2010 Az.: Amt: - 43 BeschlAusf.: - Datum: 07.10.2010 Beratungsfolge Sportausschuss Termin 09.11.2010 vorberatend Ausschuss für Kultur und Partnerschaft 10.11.2010 vorberatend Betrifft: Bemerkungen Sportkurse an der VHS Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 07.10.2010 Stellungnahme der Verwaltung: Bei einer Pressekonferenz des Kreissportbundes am 5.10.2010 wurden falsche Aussagen über die VHS Erftstadt gemacht, die daher der Richtigstellung bedürfen (s. entsprechende Presseartikel). Gesundheitskurse gehören zum Profil einer jeden Volkshochschule. Das Deutsche Institut für Erwachsenenbildung erstellt jährlich eine bundesweite und eine auf NRW bezogene Statistik. Der Anteil der Gesundheitskurse am Gesamtprogramm beträgt deutschlandweit 30%, NRW-weit 24,9 % und an der VHS Erftstadt 22,8 %. Nach dem Weiterbildungsgesetz wird den Einrichtungen der Weiterbildung ausdrücklich das Recht auf eine selbstständige Lehrplangestaltung zugesprochen. Alle Volkshochschulen im Kreis sehen in dem Angriff des KSB den Versuch, dieses Recht zu beschneiden. Die Gesundheitsbildung ist ein Teil der Erwachsenenbildung und folgt dem ganzheitlichen Ansatz, wonach zur gesunden Lebensführung Entspannung, Bewegung und gesunde Ernährung gehören. Insofern machen die so genannten Sportkurse auch nur ein Drittel der Gesundheitsangebote aus. Erklärtes Ziel ist in allen Kursen, dass die Teilnehmenden Techniken erlernen, die sie anschließend selbstständig ausüben können. Nach unserer Teilnehmerbefragung sind die Kursbesucher/innen sehr zufrieden mit dem VHS-Angebot, obwohl sie dafür immer höhere Gebühren zahlen müssen. Die sukzessive in den letzten Jahren erfolgten Gebührenerhöhungen haben dazu geführt, dass die Gesundheitskurse sich selbst tragen. Das Einsparpotential, das der KSB nennt, ist wie folgt berechnet: Landesmittel und städtische Eigenmittel werden durch die Zahl der Unterrichtsstunden dividiert und mit der Zahl der Unterrichtsstunden im Gesundheitsbereich multipliziert. Diese pauschale Berechnung ist aus folgenden Gründen falsch. 1. Der Landeszuschuss in Höhe von 125.000 € steht der VHS qua Gesetz zu, unabhängig davon ob sie Bewegungskurse anbietet oder nicht. 2. Der städtische Zuschussbedarf in 2009 in Höhe von 296.522 € enthält Overheadkosten, die die VHS unabhängig davon hat, ob sie Gesundheitskurse anbietet oder nicht (65.380 € Mietzahlungen an den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, Kosten für Programmheft, Internetauftritt, Verwaltungsprogramm, Zertifizierung etc.). 3. Die Personalkosten für 3 pädagogische Mitarbeiterinnen und 2 Verwaltungskräfte lassen sich kurzfristig nicht ändern, und würden auch langfristig zu keiner gravierenden Einsparung führen, da der gesamte Gesundheitsbereich wenig betreuungsaufwändig ist. Arbeitsintensiv sind die anderen Fachbereiche, die Bildungsberatung, die Integrationsarbeit, die Qualifizierungsmaßnahmen, die Projektarbeit, das kulturelle und soziale Engagement vor Ort. Da jede pädagogische Mitarbeiterin mehrere Programmbereiche zu betreuen hat, stehen für die Organisation des Gesundheitsbereichs nur 4 Wochenarbeitsstunden zur Verfügung, hinzukommen 4 Wochenarbeitsstunden der Verwaltungskräfte. Das verursacht Kosten in Höhe von 14.829 €. Diese Kosten sind durch die Einnahmen im Gesundheitsbereich vollständig gedeckt. 4. Die VHS finanziert sich mittlerweile zu 40 % aus Einnahmen, wobei in den verschiedenen Programmbereichen unterschiedliche Deckungsgrade erreicht werden. Im Gesundheitsbereich stehen in 2009 Ausgaben für Honorare in Höhe von 36.926 € Einnahmen in Höhe von 57.665 € gegenüber. Die Sportvereine sind an dieser Gewinnspanne von 20.739 € interessiert, aber die VHS braucht diese Einnahmen genauso dringend, um ihre Fixkosten zu decken. Die GPA hat die VHS ausdrücklich dafür gelobt, dass eine Senkung des städtischen Zuschussbedarfs nicht durch Einschnitte im Programm erreicht wurde, sondern durch eine Steigerung der Einnahmen. Die Einstellung des Gesundheitsbereichs würde unmittelbar nur zu Mindereinnahmen in Höhe von 20.000 € führen. 5. Die Hallenbenutzungsgebühr bezahlt die VHS um des Friedens willen gleichermaßen wie die Sportvereine, obwohl dies nicht selbstverständlich ist, weil die Mittel des Schulbauprogramms nach dem Weiterbildungsgesetz auch für Einrichtungen der Weiterbildung zur Verfügung gestellt werden. Nach dem Hallenbelegungsplan werden in Erftstadt zuerst die Vereine und zuletzt die VHS berücksichtigt. Im Programmheft weisen wir jedes Semester auf das Angebot der Sportvereine hin. Die neue Gebührenordnung für die Sportstättennutzung zeigt, dass die VHS gerade einmal 6,75 gebührenpflichtige Hallenstunden nutzt. Insofern ist fraglich, ob die wenigen Bewegungsangebote der VHS tatsächlich ein Problem für die Sportvereine sind, zumal die VHS mit ihrem Angebot Sportungewöhnte erreicht, die den Kontakt zu einem Verein zunächst gerade scheuen. Sinkende Mitgliederzahlen in den Sportvereinen haben vielschichtige gesellschaftliche Gründe und erfordern von den Vereinen teilgerechte Aktionen und Reaktionen. Die Stadt Erftstadt versteht sich dabei als Partner der Vereine. (i.V. Erner) -2-