Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,6 kB
Datum
23.11.2010
Erstellt
11.11.10, 06:19
Aktualisiert
11.11.10, 06:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 504/2010
Az.: 6600-24
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 05.10.2010
Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Grüne leite ich an die
zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
23.11.2010
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Sauberkeit auf dem Marktplatz
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 05.10.2010
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Brauch ein Brautpaar mit Reis o.ä. nach der Trauung zu bewerfen zieht immer größere Kreise
und führt im Endeffekt zur Verschmutzung von Teilen des Maktplatzes in Lechenich.
Von der rechtlichen Seite her ist dieses eine „außergewöhnliche Verschmutzung“ die nach § 17
StrWG NW vom Verursacher (oder dessen Beauftragten) zu beseitigen ist.
Andererseits kann diese Betätigung nach der Trauung auch als Sondernutzung des in Anspruch
genommenen Teils der öffentliche Verkehrsfläche angesehen werden (§18 ff StrWG NW). Diese
kann genehmigt und durch eine Gebühr belegt werden.
Ich werde mich mit dem Standesamt und dem Amt für öffentliche Ordnung beraten, ob es eine
praktikable Lösung für die Reinigung der Fläche und deren Bezahlung gibt.
(Dr. Rips)