Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
4,9 MB
Datum
02.12.2010
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
19.11.10, 06:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Einzelhandelsstandort –
und Zentrenkonzept fü
für
die
Stadt Erftstadt
Rainer Schmidt-Illguth
Claus Ciuraj
BBE Handelsberatung
GmbH
Niederlassung Köln
AGENDA
1.
Zusammenfassende Darstellung der bisherigen Angebots- und
Nachfrageanalyse
2.
Analyse der wohnortnahen Grundversorgung
3.
Schlussfolgerungen für die Konzeptentwicklung & Empfehlungen zur
Verkaufsflächenentwicklung
4.
Einzelhandel- und Zentrenkonzept
- Leitziele
- Zentrenkonzept
- Räumliche Abgrenzungen & Handlungsempfehlungen
- Ergänzende Empfehlungen zur Sicherung und Stärkung der
wohnortnahen Grundversorgung
- Definition der Erftstädter Liste
17.11.2010
2
Lage im Raum
Das Mittelzentrum Erftstadt steht maßgeblich mit den umliegenden
Mittelzentren Hürth, Euskirchen, Brühl und Kerpen im Wettbewerb und
wird zudem durch das nahegelegene Oberzentrum Köln in seiner
Entwicklungsfähigkeit begrenzt.
17.11.2010
3
Bevölkerungsentwicklung (I)
Nach den Prognosen des statistischen Landesamtes nimmt die
Erftstädter Bevölkerung bis zum Jahr 2030 ab…
111
106
Rhein-Erft-Kreis
102
Land Nordrhein-Westfalen
98
Stadt Erftstadt
94
89
17.11.2010
2030
2028
2026
2024
2022
2020
2018
2016
2014
2012
2010
2008
2006
2004
2002
2000
1998
85
4
Bevölkerungsentwicklung (II)
… und wird älter.
100%
21,28
32,32
80%
20,16
60%
21,12
29,52
40%
22,08
20%
11,73
9,52
17,31
14,97
2009
2030
0%
<18Jahre
18 - <30Jahre
30 - <50 Jahre
50- 65 Jahre
>65Jahre
Perspektivisch ist demnach von keinem (weiteren) Kaufkraftwachstum
auszugehen.
17.11.2010
5
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial
Mehr als die Hälfte des vorhandenen Kaufkraftpotenzials entfällt auf die
nahversorgungsrelevanten Sortimente Lebensmittel, Drogerie und
Pharmazie
Gesamt
290,4 Mio. EUR
Sonstige
64,3 Mio. EUR
22,1%
37,6%
Möbel
15,2 Mio. EUR
Lebensmittel (NuG)
109,2 Mio. EUR
5,2%
8,0%
5,4%
Bau-/Gartenmarkt-Sortiment
23,2 Mio. EUR
4,5%
8,4%
Unterhaltungselektronik
15,7 Mio. EUR
Bekleidung/Wäsche
24,3 Mio. EUR
17.11.2010
8,7%
Drogerie/Parfümerie
13,1 Mio. EUR
Pharma/Orthopädie
25,4 Mio. EUR
6
Räumliche Verteilung der Einzelhandelsbetriebe (I)
17.11.2010
7
Räumliche Verteilung der Einzelhandelsbetriebe (II)
Starke Konzentration des Einzelhandelsbesatzes auf die beiden
Hauptsiedlungskörper Liblar und Lechenich
Betriebe
Umsatz
Verkaufsfläche
Standortbereich
absolut
in %
in Mio. €
in %
absolut
in %
111
43
72
35
20.825
36
Liblar
85
33
102
49
30.915
54
Gymnich
21
8
15
7
3.300
6
Bliesheim
9
3
4
2
350
1
Friesheim
8
3
4
2
615
1
Erp
7
3
4
2
955
2
Kierdorf
6
2
3
1
190
0
Köttingen
5
2
2
1
150
0
Dirmerzheim
5
2
1
1
270
0
Sonstiges Erftstadt
3
1
1
1
70
0
Lechenich/Konradsheim
Gesamt
17.11.2010
260
100
207,9
100
57.640
100
8
Umsatz-Kaufkraft-Relation in den
nahversorgungsrelevanten Sortimenten
Kaufkraftabflüsse von rd. 16 Mio. EUR in den nahversorgungsrelevanten
Sortimenten – davon rd. 11 Mio. EUR im Bereich Nahrungs- und
Genussmittel
Nahversorgungsrelevante Sortimente
Nahrungs- u. Genussmittel/Bäcker/Metzger
Kaufkraftpotenzial
in Mio. €
Umsatz
in Mio. €
UmsatzKaufkraftRelation
KaufkraftSaldo
in Mio. €
109,2
98,4
90%
-10,8
Drogerie / Parfümerie / Kosmetik
13,1
11,8
89%
-1,4
Pharmaz., mediz., orthop. Artikel
25,4
21,9
86%
-3,5
Nahversorgungsrelevante Sortimente gesamt
147,7
132,0
89%
-15,7
Sortimente gesamt
290,4
207,9
72%
-82,5
17.11.2010
9
Umsatz-Kaufkraft-Relation in den
zentrenrelevanten Sortimenten
In den zentrenrelevanten Sortimenten sind deutliche Angebotsdefizite zu
verzeichnen
Kaufkraftpotenzial
in Mio. €
Umsatz
in Mio. €
UmsatzKaufkraftRelation
KaufkraftSaldo
in Mio. €
PBS*/Zeitungen/Zeitschriften/Bücher
10,6
5,8
55%
-4,7
Bekleidung/Wäsche/Schuhe/Lederwaren
30,4
13,4
44%
-17,0
GPK**/Haushaltsgegenstände/Gardinen/
Stoffe/Sicht- , Sonnenschutz/Heimtextilien
6,6
4,9
74%
-1,7
Spielwaren, Hobby, Basteln, Instrumente,
Sportartikel
9,1
4,5
50%
-4,6
UE/CD/Video/PC/Drucker/Kommunikation/
Elektrokleingeräte
17,7
7,1
40%
-10,6
Foto/Optik/Akustik/Uhren/Schmuck
8,6
3,5
40%
-5,2
Zentrenrelevante Sortimente gesamt
82,9
39,2
47%
-43,8
Sortimente gesamt
290,4
207,9
72%
-82,5
Zentrenrelevante Leitsortimente
gem. § 24a LEPro NRW
* Papier-, Büro-, Schreibwaren
** Glas, Porzellan, Keramik
17.11.2010
10
Umsatz-Kaufkraft-Relation in den
nicht-zentrenrelevanten Sortimenten
Angebotsdefizite sind ebenfalls in einigen nicht-innenstadtrelevanten
Sortimenten vorhanden
Insbesondere in den Sortimenten Baumarkt und Möbel sind hohe (absolute)
Kaufkraftabflüsse zu verzeichnen
Nicht-zentrenrelevante Sortimente
Tierfutter, Heimtierzubehör, leb. Tiere
Kaufkraftpotenzial
in Mio. €
Umsatz
in Mio. €
UmsatzKaufkraftRelation
KaufkraftSaldo
in Mio. €
3,0
3,0
99%
0,0
18,9
11,5
61%
-7,4
Kfz-Zubehör
3,9
3,3
85%
-0,6
Pflanzen/Gartenbedarf (o. G-Möbel)
4,3
3,8
90%
-0,4
15,2
7,3
48%
-7,9
Elektrogroßgeräte
4,3
1,4
33%
-2,9
sonstige Sortimente (Camping, Kinderwagen)
0,3
0,2
55%
-0,1
Nicht-zentrenrelevante Sortimente gesamt
49,8
30,5
61%
-19,3
290,4
207,9
72%
-82,5
Baumarktsortiment
Möbel (inkl. Bad-/Garten-/Büromöbel)
Sortimente gesamt
17.11.2010
11
Ergebnis der Kundenwohnorterhebung
Das Einzugsgebiet des Erftstädter Einzelhandels erstreckt sich vor allem
auf die Stadt Erftstadt selbst
Anzahl der Befragten = 770
18,6%
4,9%
4,5%
37,4%
19,4%
5,2%
Liblar
Bliesheim
Sonstige Orte**
9,6%
Lechenich/Konradsheim
Sonstige Erftstadt
Blessem
Nachbargemeinden*
* Weilerswist, Nörvenich, Kerpen (50169-50171), Brühl, Hürth, Zülpich, Euskirchen (53879)
** Düren/Krauthausen (52355), Düren (52351), Düren (50349), Pingsheim (52388), Wissersheim (52388), Aachen, Pulheim (50259), Vettweiß (52391),
Mannheim (68162), Mönchengladbach (41179), Rösrath (51503), Brüggen (50169), Düsseldorf (40251), Jülich (52428), Rösrath (51503), Brüggen
(50169), Köln (50672), Köln (50859), Elsdorf (50189), Bergheim, Iserlohn (58636), Dresden (01097), Trier, Fischenich (50354), Mechernich (53894),
Bergisch Gladbach (51403)
Rundungsdifferenzen möglich
17.11.2010
12
Ergebnis der Telefonbefragung
Die festgestellten Kaufkraftabflüsse korrespondieren mit den
Ergebnissen der telefonischen Haushaltsbefragung (n=800)
Frage:
Wo kaufen Sie bevorzugt…
Lebensmittel
93%
Oberbekleidung
38%
16%
Bau- /Heimwerkerbedarf
23%
29%
Wohnmöbel
30%
12%
0%
20%
Erftstadt
Hürth
Frechen
Sonstige
17.11.2010
5%
64%
Unterhaltungselektronik
5%
30%
24%
8%
40%
10%
11%
13%
7%
30%
60%
Köln
Euskirchen
Internet/Versandhandel
Keine Angaben
80%
100%
Kerpen
Brühl
Kall
13
Ergebnis der Telefonbefragung
Nur ein geringer Teil der Erftstädter Bevölkerung ist mit der derzeitigen
Einzelhandelssituation zufrieden
Lechenich/Konradsheim/Herrig/Ahrem
36%
Liblar
34%
Kierdorf
36%
Frage:
Welche Einzelhandelsangebote
vermissen Sie?
Köttingen
25%
Bliesheim
24%
35%
6%
40%
Erp
43%
Niederberg/Borr/Scheuren/Friesheim
44%
Erftstadt
0%
5% 19%
25%
30%
37%
5%
34%
20%
40%
60%
keine Angaben
Bekleidung
(Unterhaltungs-) Elektronik
Schuhe
Generell mehr EH
17%
14% 6% 8% 6%
25%
5%
12%
10% 12%
28%
50%
Gymnich/Dirmerzheim
7% 12%
14% 10% 6% 8%
45%
16%
10%5% 8%
9%
34%
43%
Blessem/ Frauenthal
9% 7%
7%
16%
6% 5%
15%
5% 5% 13%
14% 8%
7% 7%
80%
10%
9%
100%
120%
140%
bin zufrieden
Nahrungs- und Genussmittel
Baumarkt
Kurzwarengeschäft
Sonstiges
Mehrfachantworten möglich, Angaben in % der Befragten
17.11.2010
14
AGENDA
1.
Zusammenfassende Darstellung der bisherigen Angebots- und
Nachfrageanalyse
2.
Analyse der wohnortnahen Grundversorgung
3.
Schlussfolgerungen für die Konzeptentwicklung & Empfehlungen zur
Verkaufsflächenentwicklung
4.
Einzelhandel- und Zentrenkonzept
- Leitziele
- Zentrenkonzept
- Räumliche Abgrenzungen & Handlungsempfehlungen
- Ergänzende Empfehlungen zur Sicherung und Stärkung der
wohnortnahen Grundversorgung
- Definition der Erftstädter Liste
17.11.2010
15
Nahversorgungssituation in den
Stadtteilen
Nahversorgungssituation in den Stadtteilen
Wichtige Strukturdaten im Überblick
Umsatz Nug
Gesamt
in Mio. €
Einwohner
VKF NuG
Gesamt
VKF/EW
Liblar
12.344
9.230
0,75
46,6
27,1
172
Lechenich
10.858
5.865
0,54
31,6
23,8
133
Gymnich
4.223
2.225
0,53
10,6
9,3
114
Köttingen
3.734
35
0,01
0,7
8,2
8
Bliesheim
3.296
265
0,08
2,1
7,2
29
Kierdorf
3.154
50
0,02
0,8
6,9
11
Friesheim
2.907
275
0,09
2,1
6,4
33
Erp
2.535
480
0,19
1,9
5,6
35
Dirmerzheim
2.047
90
0,04
0,8
4,5
17
Blessem
1.507
20
0,01
0,5
3,3
16
Ahrem
1.089
20
0,02
0,5
2,4
23
Herrig
575
0
0,00
0,0
1,3
0
Niederberg
557
0
0,00
0,0
1,2
0
Borr/Scheuren
386
0
0,00
0,0
0,8
0
Konradsheim
Frauenthal
320
173
60
0
0,19
0,00
0,1
0,0
0,7
0,4
13
0
49.705
18.615
0,37
98,4
109,2
90
Erftstadt Gesamt
17.11.2010
KK Nug
in Mio. €
UKR
(in %)
17
Nahversorgungssituation in den Stadtteilen
Zunächst ist festzuhalten, dass in den drei bevölkerungsreichsten
Stadtteilen Liblar, Lechenich und Gymnich die derzeitige wohnortnahe
Versorgungssituation sowohl hinsichtlich der quantitativen
Verkaufsflächenausstattung als auch unter Erreichbarkeitsaspekten
prinzipiell als gut zu bezeichnen ist.
Die kleinen Ortslagen der Flächenstadt Erftstadt verfügen dagegen
teilweise über sehr geringe, oftmals sogar über gar keine
nahversorgungsrelevanten Angebote.
Eine jeweils eigene wohnortnahe (Basis-)Versorgung wäre aus
versorgungsstrukturellen Gesichtspunkten zwar wünschenswert, ist
aufgrund der jeweils nur sehr geringen Bevölkerungspotenziale aber
häufig wirtschaftlich nicht rentabel zu betreiben.
Bei der Analyse nach Stadtteilen zeigt sich zudem, dass die insgesamt
14 ansässigen Lebensmittelbetriebe mit über 250 m² die wichtigsten
Träger der Nahversorgung darstellen.
17.11.2010
18
Nahversorgungssituation in den Stadtteilen
Aufgrund dieser großen Bedeutung für die Versorgung der Erftstädter
Bevölkerung soll im Folgenden die Zukunftsfähigkeit dieser relevanten
Märkte in Form kurzer Standort-Checks beurteilt werden.
Die Kriterien und ihre Wertungsstufen im Einzelnen:
Betriebsgröße: Orientierung an den heute üblichen Größen neu
projektierter Objekte der jeweiligen Betriebsform.
PKW-Erreichbarkeit: Kriterien sind die Sichtbeziehung zu einer
Hauptverkehrsstraße und die Verfügbarkeit eigener Kundenparkplätze.
Zentrenbezug: Lage innerhalb (positive Wertung), am Rand (neutrale
Wertung) oder außerhalb eines zentralen Versorgungsbereichs
Wohngebietsbezug: Integrierte Lage innerhalb eines größeren
Wohngebiets (positive Wertung), am Rand eines größeren Wohngebiets
(neutrale Wertung) oder an einem isolierten Standort ohne bzw. mit nur
eingeschränktem fußläufigen Wohngebietsbezug.
17.11.2010
19
Stadtteil
Betriebliche Situation
Städtebaulich Situation
Betriebsgröße
PKW-Erreichbarkeit
Zentrenbezug
Wohngebietsbezug
Real (8.250 qm),
Gustav-Heinemann-Straße
+
∅
+
--
Edeka (650 qm)
Theodor-Heuss-Straße
--
--
--
+
Rewe (1.530 qm)
Köttinger Straße
∅
+
∅
∅
Aldi (900)
Köttinger Straße
+
+
∅
∅
Norma (350 qm)
Markt
--
--
+
+
Lidl (800 qm)
Zeithstraße
∅
+
∅
∅
Rewe (1.700 qm)
Kölner Ring
+
+
--
∅
Rewe (1.950 qm)
An der Patria
+
+
--
∅
Netto (700 qm)
An der Patria
∅
+
--
+
Aldi (790 qm)
Zunftstraße
∅
∅
--
--
Rewe (1.250 qm)
Dirmerzheimer Straße
∅
∅
--
∅
Norma (600 qm)
Gymnicher Hauptstraße
--
--
+
+
Edeka (360 qm)
Abt-Horchem-Straße
--
∅
--
+
--
--
--
+
Liblar
Lechenich
Gymnich
Erp
Friesheim
Edeka (270 qm))
NIederweg
Nahversorgungssituation in den Stadtteilen
Insbesondere die Lebensmittelbetriebe mit hohem Zentren- bzw.
Wohngebietsbezug weisen Schwächen in der betrieblichen Situation auf.
Sowohl der zentral gelegene Norma in Lechenich, der im Ortszentrum
von Gymnich ansässige Norma Discountmarkt sowie der Edeka
Supermarkt am Bürgerplatz in Liblar liegen mit ihren Verkaufsflächen
zum Teil deutlich unter den heute marktüblichen Größenordnungen, die
bei Vollsortimentern bzw. Discountmärkten anzusetzen sind.
Unter städtebaulichen Gesichtspunkten nehmen alle Märkte dagegen
optimale Lagen ein, da sie sich an zentralen Standorten innerhalb der
jeweiligen Siedlungskörper befinden.
Aus städtebaulicher Sicht sind ebenfalls die in den Stadtteilen Erp und
Friesheim ansässigen Edeka-Märkte positiv zu bewerten, da diese sich
innerhalb der Ortszentren befinden und dort einen hohen Beitrag zur
wohnortnahen Versorgung leisten.
17.11.2010
21
Nahversorgungssituation in den Stadtteilen
Über zufriedenstellende Lagebeziehungen verfügen auch der Lidl Markt
in Liblar sowie die Aldi und Rewe Kombination an der Köttinger Straße in
Liblar, da beide Standorte einen ausreichenden Wohngebietsbezug
aufweisen.
Unter Integrationsgesichtspunkten suboptimal zu bewerten sind die
Lagebeziehungen des Aldi Discountmarkts in Lechenich. Denn dieser
Betrieb befindet sich in einem Gewerbegebiet, das nur einen
eingeschränkten Wohngebietsbezug aufweist.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass alle aus städtebaulicher Sicht
positiv zu bewertenden Lebensmittelbetriebe Defizite in der betrieblichen
Positionierung aufweisen – ein Befund, dem das Nahversorgungskonzept Rechnung zu tragen hat.
17.11.2010
22
AGENDA
1.
Zusammenfassende Darstellung der bisherigen Angebots- und
Nachfrageanalyse
2.
Analyse der wohnortnahen Grundversorgung
3.
Schlussfolgerungen für die Konzeptentwicklung & Empfehlungen zur
Verkaufsflächenentwicklung
4.
Einzelhandel- und Zentrenkonzept
- Leitziele
- Zentrenkonzept
- Räumliche Abgrenzungen & Handlungsempfehlungen
- Ergänzende Empfehlungen zur Sicherung und Stärkung der
wohnortnahen Grundversorgung
- Definition der Erftstädter Liste
17.11.2010
23
Schlussfolgerungen für die Konzeptentwicklung & Grundlegende
Empfehlungen zur Verkaufsflächenentwicklung nach Warengruppen
Das Mittelzentrum Erftstadt steht maßgeblich mit den umliegenden
Mittelzentren Hürth, Euskirchen, Brühl und Kerpen im Wettbewerb und
wird zudem durch das nahegelegene Oberzentrum Köln in seiner
Entwicklungsfähigkeit begrenzt.
Zusätzlich lassen die Bevölkerungsprognosen keinen (weiteren)
Bevölkerungszuwachs erwarten – mittel- bis langfristig muss sogar eher
von einer abnehmenden Bevölkerungszahl ausgegangen werden.
Da weder hohe Zuflüsse von außen, noch eine „endogene“ Zunahme der
Kaufkraft zu erwarten sind, hängen die Entwicklungspotenziale der Stadt
Erftstadt im Wesentlichen davon ab, inwieweit es gelingt, das
vorhandene Kaufkraftpotenzial stärker anzusprechen und derzeitig
abfließende Kaufkraft zukünftig im Stadtgebiet zu halten.
17.11.2010
24
Schlussfolgerungen für die Konzeptentwicklung & Grundlegende
Empfehlungen zur Verkaufsflächenentwicklung nach Warengruppen
Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen werden für folgende
Sortimente Verkaufsflächenergänzungen in der Stadt Erftstadt
empfohlen:
Nahrungs- und Genussmittel:
Durch das vorhandene Lebensmittelangebot wird bei einer UKR von rd.
90 % nicht die gesamt zur Verfügung stehende Kaufkraft in Erftstadt
gebunden - per Saldo fließen rd. 11 Mio. EUR aus dem Stadtgebiet.
Zudem ist aufgezeigt worden, dass alle städtebaulich wichtigen
Lebensmittelanbieter klare Defizite aufzeigen und vor diesem
Hintergrund bestandssichernde Verkaufsflächenerweiterungen – wenn
möglich- mittelfristig zum Erhalt der wohnungsnahen Versorgung
notwendig sind.
In den beiden Stadtteilzentren bietet darüber hinaus der jeweils
vorhandene Betriebstypenmix Ansätze zu Angebotsarrondierungen.
17.11.2010
25
Schlussfolgerungen für die Konzeptentwicklung & Grundlegende
Empfehlungen zur Verkaufsflächenentwicklung nach Warengruppen
Bekleidung & Schuhe:
Das Bekleidungsangebot in der Stadt Erftstadt wird durch eine Vielzahl
von kleineren und mittleren Fachgeschäften geprägt, das durch wenige
Filialisten ergänzt wird. Dem Erftstädter Einzelhandel fehlen bundesweit
agierende Filialisten des mittleren Preisgefüges und der Jungen Mode,
die aufgrund der Bekanntheit die Ausstrahlungskraft des Erftstädter
Einzelhandels ergänzen können. Auch im Schuhsegment lassen sich bei
Kaufkraftabflüssen von per Saldo rd. 2,8 Mio. EUR Ansiedlungsspielräume erkennen.
Papier-/ Büro-/ Schreibwaren:
Die entsprechenden Angebote im Bereich Papier-, Büro- und
Schreibwaren werden im Wesentlichen von kleineren, kompetenten
Fachgeschäften sowie im Randsortiment des Real-SB-Warenhauses
angeboten. Ein spezialisiertes Fachmarktkonzept wie z.B. McPaper ist
dagegen im Stadtgebiet von Erftstadt nicht vertreten. Für die Ansiedlung
eines kleineren Fachmarktkonzeptes für Papier-, Büro und Schreibwaren
werden deshalb relativ gute Marktchancen gesehen.
17.11.2010
26
Schlussfolgerungen für die Konzeptentwicklung & Grundlegende
Empfehlungen zur Verkaufsflächenentwicklung nach Warengruppen
Bücher:
Die Entwicklungsperspektiven im Sortiment Bücher liegen vor allem in
einer Differenzierung des Angebotes der ansässigen Betriebe.
Spielwaren:
Das flächenmäßig größte Spielwarenangebot entfällt auf das
entsprechende Angebot im Real SB-Warenhaus. Darüber hinaus wird
das Sortiment Spielwaren zwar durch mehrer kleine Fachgeschäfte
vorgehalten, ein Kaufkraftabfluss von per Saldo rd. 3,8 Mio. EUR bzw.
eine Umsatz-Kaufkraft-Relation von rd. 35 % macht allerdings deutlich,
dass hier durchaus Marktpotenzial für zusätzliche, wirtschaftlich tragbare
Angebote vorhanden ist.
Elektrowaren / Unterhaltungselektronik:
Hier besteht in der Stadt Erftstadt ein Angebotsdefizit, das durch die
Ansiedlung eines größeren Fachgeschäftes / Fachmarktes mit
mindestens 1.200 qm Verkaufsfläche oder durch die Verkaufsflächenerweiterung bestehender Betriebe beseitigt werden sollte.
17.11.2010
27
Schlussfolgerungen für die Konzeptentwicklung & Grundlegende
Empfehlungen zur Verkaufsflächenentwicklung nach Warengruppen
Elektrowaren / Unterhaltungselektronik (Fortsetzung):
Bei einem aktuellen Kaufkraftabfluss von insgesamt rd. 10 Mio. EUR sind
gerade im Bereich der Unterhaltungselektronik realistische
Ansiedlungspotenziale zu erkennen.
Möbel / Einrichtungsbedarf:
Im Einrichtungsbedarf sind aufgrund der örtlichen Standortsituation und
des regionalen Wettbewerbs Entwicklungsperspektiven im Möbelangebot
sowie im spezialisierten Einrichtungsbedarf (u. a. Bettwaren, Lampen /
Leuchten) gegeben. So fließt bspw. mit rd. 7,9 Mio. EUR derzeitig mehr
als die Hälfte der vorhandenen Möbelkaufkraft aus dem Stadtgebiet.
Bau- und Gartenbedarf:
Der Heimwerker- und Gartenbedarf wird aktuell maßgeblich durch den in
Liblar ansässigen Hagebaumarkt sowie das Pflanzencenter im
Lechenicher Gewerbegebiet abgedeckt. Gleichwohl lassen sich
insbesondere im Baumarktsegment – Potenziale für eine Flächenentwicklung erkennen.
17.11.2010
28
Schlussfolgerungen für die Konzeptentwicklung & Grundlegende
Empfehlungen zur Verkaufsflächenentwicklung nach Warengruppen
Fazit:
Für die Stadt Erftstadt ist insbesondere die Weiterentwicklung der beiden
Stadtteilzentren mit modernen, leistungsfähigen Angeboten von
strategischer Bedeutung.
Hierbei steht die Ergänzung des Angebotes durch frequenzstarke
Anbieter im Vordergrund (u. a. Bekleidung, Spielwaren und
Unterhaltungselektronik).
Für die wohnungsnahe Versorgung ist eine Weiterentwicklung mit
marktüblichen Betriebsgrößen zu empfehlen, so dass nur ein moderater
Ergänzungsbedarf abzuleiten ist.
Zusätzliche Ansiedlungspotenziale im nicht-zentrenrelevanten Bereich
bestehen vor allem bei Möbeln und im Heimwerker- und Gartenbedarf.
Die „Spielregeln“, nach denen sich die künftige Einzelhandelsentwicklung
der Stadt Erftstadt richten soll, werden mit dem folgenden
Zentrenkonzept vorgeschlagen.
17.11.2010
29
AGENDA
1.
Zusammenfassende Darstellung der bisherigen Angebots- und
Nachfrageanalyse
2.
Analyse der wohnortnahen Grundversorgung
3.
Schlussfolgerungen für die Konzeptentwicklung & Empfehlungen zur
Verkaufsflächenentwicklung
4.
Einzelhandel- und Zentrenkonzept
- Leitziele
- Zentrenkonzept
- Räumliche Abgrenzungen & Handlungsempfehlungen
- Ergänzende Empfehlungen zur Sicherung und Stärkung der
wohnortnahen Grundversorgung
- Definition der Erftstädter Liste
17.11.2010
30
Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Die einzelhandelsrelevanten Ziele der Landesplanung bilden den
Orientierungsrahmen für das kommunale Einzelhandels- und
Zentrenkonzept Erftstadt, das sich aus Sicht des Gutachters an
folgenden Leitzielen ausrichten sollte:
Sicherung und Stärkung der gesamtstädtischen
Versorgungsfunktion der beiden Stadtteilzentren Lechenich
und Liblar,
Sicherung und Stärkung der wohnungsnahen Versorgung,
Konzentration des nicht-zentrenrelevanten großflächigen
Einzelhandels auf städtebaulich geeignete Standorte im
Stadtgebiet.
17.11.2010
31
AGENDA
1.
Zusammenfassende Darstellung der bisherigen Angebots- und
Nachfrageanalyse
2.
Analyse der wohnortnahen Grundversorgung
3.
Schlussfolgerungen für die Konzeptentwicklung & Empfehlungen zur
Verkaufsflächenentwicklung
4.
Einzelhandel- und Zentrenkonzept
- Leitziele
- Zentrenkonzept
- Räumliche Abgrenzungen & Handlungsempfehlungen
- Ergänzende Empfehlungen zur Sicherung und Stärkung der
wohnortnahen Grundversorgung
- Definition der Erftstädter Liste
17.11.2010
32
Einzelhandels- und
Zentrenkonzept
Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Aufgrund der spezifischen Siedlungsstruktur wird auf die Ausweisung
eines Hauptzentrums verzichtet; stattdessen werden mit der Ortsmitte
Lechenich und dem Erftstadt Center in Liblar zwei gleichrangige
Stadtteilzentren vorgeschlagen.
Die Versorgungsbedeutung möglicher Einzelhandelsnutzungen ist im
Falle der Ortsmitte von Lechenich am Bevölkerungspotenzial des
westlich der Bundesautobahn 61 gelegenen Stadtgebietes (rd. 25.500
Einwohner), im Falle des Erftstadt Centers am Potenzial des östlich der
Autobahn gelegenen Stadtgebietes (rd. 24.200 Einwohnern)
auszurichten.
Gleichzeitig übernimmt die Ortsmitte Lechenich die Nahversorgungs-
funktion für die Stadtteile Lechenich, Konradsheim, Herrig und Ahrem mit
insgesamt rd. 12.800 Einwohnern, während dem Erftstadt Center in
Liblar die Nahversorgungsfunktion für den südlichen Teil von Liblar sowie
den Stadtteil Bliesheim zugewiesen wird.
17.11.2010
34
Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Die Funktion von Nahversorgungszentren wird der Ortsmitte Gymnich
und dem Bereich der Carl-Schurz-Straße in Liblar zugewiesen.
Mit dieser Funktionszuweisung werden die genannten Zentren dazu
privilegiert, großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten anzusiedeln. Voraussetzung ist allerdings, dass
diese Vorhaben sich in ihrer Versorgungsreichweite auf den
Verflechtungsbereich der Nahversorgungszentren beschränken.
Neben den innerhalb der vorab dargestellten zentralen
Versorgungsbereiche ansässigen nahversorgungsrelevanten Betrieben
sind im Stadtgebiet Erftstadt darüber hinaus weitere Lebensmittelbetriebe ansässig, denen wichtige Aufgaben der wohnungsnahen
Versorgung zufallen. Diese Ergänzungsstandorte der Nahversorgung
sind als Solitärstandorte mit hohem Wohngebietsbezug ebenfalls
städtebaulich von großer Bedeutung.
17.11.2010
35
Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Im Einzelnen handelt es sich hierbei um den Edeka-Supermarkt an der
Theodor-Heuss-Straße, der die Versorgung der im östlichen Teil von
Liblar lebende Bevölkerung ergänzt, den Edeka-Supermarkt an der AbtHorchem-Straße als Versorger für die Bevölkerung von Erp sowie den
Edeka-Supermarkt am Niederweg in Friesheim, der auch die
Nahversorgungsfunktion für die benachbarten Stadtteile Niederberg und
Borr/Scheuren übernimmt.
Um die Nahversorgung im Stadtteil Kierdorf zu stärken, ist aus Sicht der
Gutachter darüber hinaus nachzudenken, auf der Freifläche im
Kreuzungsbereich der beiden Landstraßen 163 und 495 einen
Einzelhandelsbetrieb mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment
zuzulassen. Im Sinne dieses Konzeptes ist er als potenzieller
Ergänzungsstandort für die Nahversorgung einzuordnen.
17.11.2010
36
Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten
Kernsortimenten können unter der Voraussetzung der
raumordnerischen und städtebaulichen Verträglichkeit außerhalb der
zentralen Versorgungsbereiche angesiedelt werden.
Als Standort für zusätzliche großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht-
zentrenrelevanten Kernsortimenten kommt im Wesentlichen der Bereich
des Wirtschaftsparks infrage.
Für eine Konzentration von zentrenverträglichen Großbetrieben auf
diesen Standortbereich sprechen vor allem folgende Gründe:
- Die zentrale Lage zwischen den beiden Hauptsiedlungskörpern von
Liblar und Lechenich.
- Die hohe Verkehrsgunst des Wirtschaftsparks bietet auch
betreiberseitige Vorteile.
- Generell reduziert die Konzentration von Einzelhandelsbetrieben den
Ressourceneinsatz (Verbrauch von Flächen, Bau und Unterhaltung von
Verkehrswegen).
17.11.2010
37
Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Zu beachten ist, dass der Wirtschaftspark in seiner heutigen räumlichen
Ausdehnung vorrangig als Gewerbegebiet für die Ansiedlung von
arbeitsplatzintensiven Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbeund Dienstleistungssektor vorgesehen ist.
Vor diesem Hintergrund wird abzuwägen sein, ob die Ansiedlung
produzierender Betriebe bei Zulassung ausgewählter großflächiger
Einzelhandelsbetriebe behindert würde. Ggf. wird eine Modifizierung der
Gewerbegebietsplanung erforderlich, um mögliche Zielkonflikte zu
vermeiden.
17.11.2010
38
AGENDA
1.
Zusammenfassende Darstellung der bisherigen Angebots- und
Nachfrageanalyse
2.
Analyse der wohnortnahen Grundversorgung
3.
Schlussfolgerungen für die Konzeptentwicklung & Empfehlungen zur
Verkaufsflächenentwicklung
4.
Einzelhandel- und Zentrenkonzept
- Leitziele
- Zentrenkonzept
- Räumliche Abgrenzungen & Handlungsempfehlungen
- Ergänzende Empfehlungen zur Sicherung und Stärkung der
wohnortnahen Grundversorgung
- Definition der Erftstädter Liste
17.11.2010
39
Räumliche Abgrenzung Stadtteilzentrum Liblar
17.11.2010
40
Entwicklungsansätze
Erftstadt-Center
Handlungsempfehlungen Stadtteilzentrum Liblar (I)
Die künftige Entwicklung des Stadtteilzentrums Liblar wird im
Wesentlichen davon abhängen, in welchem Maße die Ausstrahlungskraft
des Erftstadt-Centers gesteigert werden kann.
Dazu bietet die Entwicklung der „Delta-Liegenschaft“ vielfältige
Ansatzpunkte, die die Attraktivität des gesamten Standortbereiches
steigern könnte.
Im westlichen Teil – der sog. Delta-Passage - ist die Ansiedlung eines
Discountmarktes angedacht. Dieser wird das Lebensmittelvollsortiment
des SB-Warenhauses arrondieren und zusätzliche Kundenfrequenz
erzeugen. Um Synergieeffekte für die umliegenden Geschäftslagen des
Centers zu generieren, sollte der Eingangsbereich des Discounters in
den räumlichen Bezug zum inneren Bereich des Centers gesetzt
werden.
17.11.2010
42
Handlungsempfehlungen Stadtteilzentrum Liblar (II)
Im östlichen Teil der Delta-Liegenschaft sind zunächst die
vorhandenen Flächen zu arrondieren. Ggf. ist hier ein Teilabriss des
vorhandenen Gebäudebestandes vonnöten, um Einzelhandelsflächen für
attraktive Fachmarktkonzepte zu schaffen. Denn große, modern
zugeschnittene Einzelhandelsflächen sind die Grundvoraussetzung
um weitere Kundenmagnete anzusiedeln.
Hierbei könnte es sich in erster Linie um ein größeres Angebotskonzept
aus dem Modesegment oder dem Bereich der Unterhaltungselektronik
handeln: In letzterem Sortiment fließen derzeitig rd. 10 Mio. EUR aus
dem Stadtgebiet ab, die als Kaufkraftpotenzial grundsätzlich zur
Verfügung stehen, derzeitig allerdings nicht durch den örtlichen
Einzelhandel gebunden werden können. Zudem lassen sich die dafür
benötigten Einzelhandelsflächen im Erftstadt-Center – im Gegensatz
zum Stadtteilzentrum in Lechenich – vergleichsweise einfach realisieren.
17.11.2010
43
Handlungsempfehlungen Stadtteilzentrum Liblar (III)
Darüber hinaus ist auch das Gebäudeobjekt im Südosten des Erftstadt-
Centers neu zu strukturieren und den Flächenansprüchen moderner
Einzelhandelsbetriebe anzupassen. In diesem Zusammenhang sind auch
die supermarktspezifischen Einrichtungen des ehemaligen
Vollsortimenters zu entfernen, um zusätzliche Flächenpotenziale zu
schaffen. Gleichzeitig sollte die bestehende „Hinterhof“-Situation im
Bereich der ehemaligen Anlieferungszone des Supermarktes
aufgehoben und baulich attraktiviert werden.
Den zuvor skizzierten Aus- und Umbau vorausgesetzt, bilden sich so
auch neue Ansieldungspotenziale für attraktive, kleinteilige
Einzelhandelsstrukturen im nördlichen Teil des Erftstadt-Centers.
Gestärkt werden sollte der gesamte Standortbereich des Erftstadt-
Centers zudem durch den Ausbau des eingangbezogenen Parkens.
Das große Parkraumangebot, welches nahezu vollständig ringförmig um
das Erftstadt-Center besteht, ist ein großer Standortvorteil, dessen
Potenziale derzeitig allerdings kaum genutzt werden.
17.11.2010
44
Räumliche Abgrenzung Stadtteilzentrum Lechenich
Schwerpunktstandort
Nahversorgung
17.11.2010
45
Handlungsempfehlungen Stadtteilzentrum Lechenich (I)
Innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches ist eine hohe
Kleinteiligkeit festzustellen – somit sind kaum Flächengrößen vorhanden, die zur Aufnahme moderner Einzelhandelskonzepte fähig sind.
Auch die Entwicklung des Lechenicher Stadtteilzentrums wird stark
davon abhängen, inwieweit moderne Einzelhandelsflächen
geschaffen werden können, die die Ansiedlung größerformatiger
Einzelhandelsnutzungen ermöglichen.
Hier ist zu klären, ob die Innenblockbereiche an der Steinstraße bzw.
Bonner Straße als potenzielle Entwicklungsflächen aktiviert werden
können. Denn dort stehen größere, zentral gelegene und derzeitig
mindergenutzte Flächen (Parkplatz) ggf. zur Disposition.
Die benötigten Flächengrößen bzw. – zuschnitte vorausgesetzt, ist v.a.
eine Angebotsausweitung im Modesektor durch namhafte
Bekleidungsfilialisten anzustreben. Diese würden den vorhandenen,
kleinteiligen Besatz ergänzen und die Gesamtattraktivität der
Lechenicher Ortsmitte steigern.
17.11.2010
46
Handlungsempfehlungen Stadtteilzentrum Lechenich (II)
Der unmittelbar am Marktplatz gelegene Norma-Discountmarkt verfügt
mit gerade einmal rd. 350 qm über eine mittelfristig nicht
zukunftsfähige Größe.
Evtl. besteht hier die Möglichkeit, durch Zusammenlegung einzelner
Ladenlokale, eine entsprechend große Ladenfläche zu schaffen.
Im Falle einer Betriebsaufgabe sollte versucht werden, die Immobilie
gegebenenfalls durch spezialisierten Lebensmitteleinzelhandel, bspw.
durch einen Bio-Supermarkt, adäquat nachzunutzen.
Dagegen hat der westliche Standortbereich durch den dort ansässigen
Lidl-Discountmarkt bereits heute eine wichtige Funktion als
Nahversorgungsstandort.
Die Funktion als Nahversorgungszentrum für die Stadtteile Lechenich,
Konradsheim, Herrig und Ahrem mit insgesamt rd. 12.800 Einwohnern
wäre ausschließlich über die zentral gelegene, aber äußerst gering
dimensionierte Norma-Filiale am Marktplatz nur rudimentär erfüllt.
17.11.2010
47
Handlungsempfehlungen Stadtteilzentrum Lechenich (III)
Daher wurde seitens der Gutachter vorgeschlagen, den in räumlichen
Zusammenhang zum innerhalb der Wallanlage gelegenen Einzelhandelund Dienstleistungsbesatz stehenden Standortbereich des LidlDiscountmarktes auch dem zentralen Versorgungsbereich zuzuweisen
und mit der Funktionszuweisung „Schwerpunktstandort
Nahversorgung“ zu versehen.
Zukünftige Angebotsausweitungen sollten demnach vornehmlich im
Lebensmitteleinzelhandel vorgenommen werden.
Mittels geeigneter Bebauungspläne ist sicherzustellen, dass der
westliche Teil des zentralen Versorgungsbereichs somit auch
perspektivisch auf seine heutige Funktion als Nahversorgungsstandort
beschränkt bleibt. Verkaufsflächen für Betriebe mit zentrenrelevanten
Kernsortimenten sind nur in deutlich untergeordnetem Maße zu
entwickeln, um für die zentral gelegene Hauptgeschäftslage
unverträgliche Standortkonkurrenzen zu vermeiden.
17.11.2010
48
Räumliche Abgrenzung Nahversorgungszentrum
Carl-Schurz-Straße
17.11.2010
49
Handlungsempfehlungen Nahversorgungszentrum
Carl-Schurz-Straße
Der Standortbereich „Carl-Schurz-Straße“ soll zukünftig der Versorgung
des nördlichen Teils von Liblar sowie den unmittelbar angrenzenden
Stadtteilen Köttingen (rd. 3.700 Einwohner), Blessem (rd. 1.500
Einwohner) und Fraunthal (rd. 170 Einwohner) mit zusammen insgesamt
rd. 8.200 Einwohnern dienen.
Die planerische Zielsetzung bei der Entwicklung des Nahversorgungs-
zentrums besteht demnach insbesondere in der langfristigen
Sicherung des nahversorgungsrelevanten Angebotes.
17.11.2010
50
Räumliche Abgrenzung Nahversorgungszentrum Gymnich
Möglicher
Alternativstandort
17.11.2010
51
Handlungsempfehlungen Nahversorgungszentrum
Gymnich (I)
Das Nahversorgungszentrum Gymnich soll im Wesentlichen die eigene
Bevölkerung sowie die Bewohner des Stadtteils Dirmerzheim mit Gütern
des täglichen Bedarfes versorgen.
Allerdings verfügt der in der Ortsmitte gelegene Norma Lebensmittel-
discounter mit rd. 500 qm über eine vergleichsweise geringe
Flächenausstattung. Perspektivisch besteht somit der Bedarf, die Filiale
baulich zu erweitern.
Nach Informationen der Stadt Erftstadt wurden hierzu seitens des
Betreibers auch schon erste Planungen erarbeitet.
Die Norma-Filiale übernimmt durch ihre zentrale Lage dabei nicht nur
eine wichtige Versorgungsfunktion für die Gymnicher Bevölkerung,
sondern dient vor allem den ebenfalls entlang der Gymnicher
Hauptstraße vorhandenen Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben
als wichtiger Frequenzbringer.
17.11.2010
52
Handlungsempfehlungen Nahversorgungszentrum
Gymnich (II)
Denn mit dem Wegzug des Rewe-Supermarktes hat die Ortsmitte von
Gymnich bereits einen wichtigen Kundenmagneten verloren.
Vor diesem Hintergrund ist ein moderner Lebensmittelanbieter für den
Erhalt der jetzigen Besatzstrukturen in der Ortsmitte von großer
Bedeutung.
Da mit dem Rewe Supermarkt bereits ein Vollsortimentsbetrieb in
Gymnich ansässig ist, wird kein weiterer Vollsortimenter, sondern - wie
bisher auch - nur ein Discountmarkt als zweiter Anbieter in Gymnich
rentabel zu betreiben sein.
Die Erweiterung der Norma-Filiale am Altstandort sollte mit Priorität
verfolgt werden.
Ist eine Erweiterung der Bestandsfiliale auszuschließen, ist die
Neuansiedlung eines zukunftsfähigen Lebensmitteldiscounters in
vergleichbarer Lage innerhalb der Ortsmitte anzustreben.
17.11.2010
53
Handlungsempfehlungen Nahversorgungszentrum
Gymnich (III)
Als Alternativstandort sollte neben dem jetzigen Grundstück an der
Gymnicher Hauptstraße das ebenfalls zentral gelegene und derzeitig
mindergenutzte Areal im Bereich des Parkplatzes an der
Kreissparkasse, begrenzt durch Sternenstraße im Süden und
Haagstraße im Westen, geprüft werden.
Alternativstandorte in Randlage zur Ortsmitte – z.B. im Standortverbund
mit dem Rewe-Markt – sollten nur dann für die Ansiedlung eines
Discountmarktes geöffnet werden, wenn Standortalternativen in der
Ortsmitte ausgeschlossen werden müssen.
17.11.2010
54
AGENDA
1.
Zusammenfassende Darstellung der bisherigen Angebots- und
Nachfrageanalyse
2.
Analyse der wohnortnahen Grundversorgung
3.
Schlussfolgerungen für die Konzeptentwicklung & Empfehlungen zur
Verkaufsflächenentwicklung
4.
Einzelhandel- und Zentrenkonzept
- Leitziele
- Zentrenkonzept
- Räumliche Abgrenzungen & Handlungsempfehlungen
- Ergänzende Empfehlungen zur Sicherung und Stärkung der
wohnortnahen Grundversorgung
- Definition der Erftstädter Liste
17.11.2010
55
Ergänzende Empfehlungen zur Sicherung und Stärkung
der wohnungsnahen Grundversorgung - Liblar
Mit dem modernen und leistungsfähigen Verbundstandort an der
Köttinger Straße, den Angeboten am Erftstadt Center sowie dem
wohngebietsintegrierten Edeka Supermarkt an der Theodor-HeussStraße sind quantitativ und qualitativ bedarfsgerechte
nahversorgungsrelevante Angebotsstrukturen vorhanden.
Um zukünftig ein umfassendes Nahversorgungsangebot vorzuhalten
wäre es allerdings wünschenswert, wenn der am Einkaufszentrum
vorhandene Vollsortimentsbetrieb (Real SB-Warenhaus) bzw. die dort
ansässigen Drogeriemärkte um einen Lebensmittel-Discountmarkt
ergänzt würden und somit die Versorgungssituation, die vor der
Betriebsaufgabe des Penny-Discountmarktes bestand, wieder hergestellt
werden könnte.
Im Bereich des Lebensmittelvollsortiments besteht dagegen kein
Handlungsbedarf.
17.11.2010
56
Ergänzende Empfehlungen zur Sicherung und Stärkung
der wohnungsnahen Grundversorgung – Lechenich
Im Sinne einer umfassenden Nahversorgung könnte perspektivisch ein
Vollsortimentsbetrieb die derzeitige Angebotssituation im westlichen
Bereich von Lechenich sinnvoll ergänzen. Denn diese wird aktuell
ausschließlich über die Betriebsform des Lebensmittel-Discounters
geprägt.
Dabei ist aber zu beachten, dass ein zusätzlicher Vollsortimentsbetrieb
im westlichen Teil von Lechenich allerdings auch in Konkurrenz zu den
bestehenden Edeka-Märkten in Erp bzw. Friesheim stehen wird und sich
die Wettbewerbssituation für diese Anbieter verschärfen würde.
Der östliche Standortbereich (An der Patria, Zunftstraße, Kölner Ring)
verfügt über keinen optimalen Wohngebietsbezug und sollte – vor dem
Hintergrund der vorstehend formulierten Entwicklungsvorschläge – nicht
weiter ausgebaut werden.
17.11.2010
57
Ergänzende Empfehlungen zur Sicherung und Stärkung
der wohnungsnahen Grundversorgung – Köttingen
Im Stadtteil Köttingen fehlen größere Anbieter nahversorgungs-
relevanter Sortimente, so dass eine Ergänzung der wohnortnahen
Versorgung prinzipiell sinnvoll wäre.
Bisher liegt allerdings nur für das Gewerbegebiet Köttingen eine Anfrage
zur Ansiedlung eines Discounters vor.
Aus gutachterlicher Sicht stellt das Gewerbegebiet jedoch keinen
geeigneten Standort zur Weiterentwicklung der stadtteilbezogenen
Nahversorgung dar.
Denn aufgrund dieser Lage kann einem sich dort ansiedelnden
Lebensmittelanbieter eine hohe PKW-Kundenansprache unterstellt
werden – die fußläufige Versorgung für einen Großteil der Köttinger
Bevölkerung würde sich jedoch nicht verbessern.
Aufgrund der Nähe zu dem Rewe/Aldi Standort in Liblar kann gerade bei
einem hohen PKW-Kundenanteil folglich auch keine wesentliche
Verbesserung der (mobilen) Versorgungssituation festgestellt werden.
17.11.2010
58
Ergänzende Empfehlungen zur Sicherung und Stärkung
der wohnungsnahen Grundversorgung – Kierdorf (I)
Im benachbarten Stadtteil Kierdorf stellt sich die Situation ähnlich dar.
Auch hier ist mit rd. 3.150 Personen eine für einen modernen
Lebensmittelbetrieb sehr geringe Bevölkerungs- bzw. Kaufkraftpotenzialbasis vorhanden.
Ein von Investoren angefragter Standort befindet sich in südlicher
Randlage von Kierdorf, unmittelbar an der vielbefahrenen Landesstraße
163, die Kierdorf mit Liblar im Süden bzw. Kerpen im Norden verbindet.
Am nördlichen Rand der Ortslage – gegenüber des bestehenden Lidl-
Discountmarktes und im Übergangsbereich zum Brüggener
Siedlungsbereich - ist ebenfalls eine mögliche Entwicklungsfläche
vorhanden.
Hier bestehen gute Ansätze gemeinsam mit dem Lidl-Discountmarkt,
durch einen neu anzusiedelnden Vollsortimentsbetrieb einen
leistungsfähigen Verbundstandort der wohnortnahen Versorgung zu
entwickeln.
17.11.2010
59
Ergänzende Empfehlungen zur Sicherung und Stärkung
der wohnungsnahen Grundversorgung – Kierdorf (II)
Standortstrukturell wäre einer Entwicklung in Scharnierlage zwischen
Kierdorf und Brüggen der Vorzug zu geben.
Denn aufgrund der zentralen Lage zwischen den beiden Ortslagen
Erftstadt-Kierdorf und Kerpen-Brüggen kann ein Verbundstandort eine
umfassende Nahversorgung für die Wohnbevölkerung beider
Stadtteile sicherstellen.
Vor diesem Hintergrund wird der Stadt Erftstadt empfohlen, den Dialog
mit der Stadt Kerpen zu suchen, um hier einen interkommunalen
Versorgungsstandort für beide Stadtteile zu entwickeln.
17.11.2010
60
AGENDA
1.
Zusammenfassende Darstellung der bisherigen Angebots- und
Nachfrageanalyse
2.
Analyse der wohnortnahen Grundversorgung
3.
Schlussfolgerungen für die Konzeptentwicklung & Empfehlungen zur
Verkaufsflächenentwicklung
4.
Einzelhandel- und Zentrenkonzept
- Leitziele
- Zentrenkonzept
- Räumliche Abgrenzungen & Handlungsempfehlungen
- Ergänzende Empfehlungen zur Sicherung und Stärkung der
wohnortnahen Grundversorgung
- Definition der Erftstädter Liste
17.11.2010
61
Definition der „Erftstädter Liste“
Zentrenrelevante Sortimente zeichnen sich im Allgemeinen dadurch aus,
dass sie für das Einzelhandelsangebot von Innenstädten (Haupt- und
Nebenzentren) prägend und funktional von Bedeutung sind. Als
zentrenrelevant sind somit grundsätzlich diejenigen Sortimente anzusehen,
deren Ansiedlung in peripheren Lagen zu Funktionsverlusten durch
nennenswerte Umsatzumlenkungen und daraus resultierenden
Verdrängungseffekten in der Innenstadt führen kann.
Die Einstufung als "zentrenrelevantes Sortiment" setzt allerdings nicht
voraus, dass ein Sortiment bereits in einer Innenstadt vertreten ist. Dies
bedeutet, dass auch Sortimente als zentrenrelevant eingestuft werden
können, die gegenwärtig nicht bzw. nur in einem geringen Umfang in einer
Innenstadt angeboten werden, jedoch als ein wichtiger Beitrag zu einer
attraktiven und leistungsstarken Innenstadt anzusehen sind.
17.11.2010
62
Definition der „Erftstädter Liste“
Dagegen sind alle diejenigen Sortimente als nicht-zentrenrelevant
anzusehen, die nicht oder nur in geringem Umfang in der Innenstadt
vertreten sind und für das innerstädtische Angebotsspektrum keine bzw. nur
geringe Synergieeffekte hervorrufen. Vielfach können diese Sortimente
aufgrund ihrer Beschaffenheit und der besonderen Standortanforderungen
der auf sie spezialisierten Betriebe (z.B. hoher Flächenbedarf, starke PkwOrientierung, Sperrigkeit der Waren) kaum in innerstädtische Bereiche
integriert werden.
Eine Untergruppe der zentrenrelevanten Sortimente stellen die
nahversorgungsrelevanten Sortimente dar. Es handelt sich dabei vor
allem um Angebote des kurzfristigen Grundbedarfs, die von allen
Bevölkerungsschichten und Altersgruppen gleichermaßen nachgefragt
werden. Die Nahversorgungsrelevanz von derartigen Sortimenten ergibt
sich aus den in sehr kurzen Abständen wiederkehrenden
Versorgungsvorgängen, die insbesondere auch für weniger mobile
Verbraucher ohne eigenen Pkw durch ein am Wohnstandort und damit
verbrauchernah gelegenes Angebot gewährleistet werden sollen.
17.11.2010
63
Definition der „Erftstädter Liste“
Mit der Novellierung des LEPro NRW ist den Kommunen die Aufgabe
zugewiesen worden, zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente
eigenverantwortlich festzulegen. Allerdings sind dabei die in der Anlage
zum § 24 a benannten „Zentrenrelevanten Leitsortimente“ zu beachten.
Demzufolge sind folgende Leitsortimente grundsätzlich als
zentrenrelevant definiert:
Bücher, Zeitschriften, Papier, Schreibwaren
Bekleidung, Lederwaren, Schuhe
Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik, Computer,
Elektrohaushaltswaren (Kleingeräte)
Foto, Optik
Haus- und Heimtextilien, Haushaltswaren, Einrichtungszubehör
(ohne Möbel)
Uhren, Schmuck
Spielwaren, Sportartikel
17.11.2010
64
Definition der „Erftstädter Liste“
Für die Sortimentsgruppe Einrichtungszubehör eröffnet der
Einzelhandelserlass explizit die Möglichkeit für die Gemeinden anhand der
Prüfung der ortspezifischen Gegebenheiten in einer Einzelfallbetrachtung
einzelne Teilsortimente ggf. als nicht-zentrenrelevant zu bewerten. Im
Einzelnen betrifft dies die Warengruppen:
Teppiche (Rollware und Einzelware)
Lampen/Leuchten/Leuchtmittel
Matratzen/Bettwaren
Bilder/Bilderrahmen/Spiegel
Tapeten
17.11.2010
65
Definition der „Erftstädter Liste“
Nahversorgungsrelevante Güter:
Die Kriterien für die Nahversorgungsrelevanz von Nahrungs- und
Genussmitteln sowie Drogeriewaren werden auch in Erftstadt erfüllt. Sie
decken den Grundbedarf jedes Haushaltes ab und werden häufig
eingekauft.
Grundsätzlich ist auch das Sortiment „Getränke“ zunächst als nah-
versorgungsrelevant einzustufen. Im Falle der Vertriebsform des
Getränkefachmarktes ist eine differenzierte Betrachtung sinnvoll. Denn
diese Betriebe bieten überwiegend Getränke in großen Gebinden und in
Mehrwegverpackungen an. Dies bedeutet, dass die Märkte fast ausschließlich von Pkw-Kunden aufgesucht werden und deshalb über
Standorte mit guter Anfahrbarkeit und großzügig bemessenen Stellplatzangeboten verfügen müssen. Darüber hinaus ergibt sich bei den großen
Volumina der Waren ein großer Flächenbedarf. Vor diesem Hintergrund ist
die Integration von Getränkefachmärkten in zentrale Versorgungsbereiche
oder Wohngebietslagen nicht grundsätzlich zu fordern und eine Ansiedlung
z.B. in Gewerbegebietslagen ggf. im Einzelfall genau zu betrachten.
17.11.2010
66
Definition der „Erftstädter Liste“
Zentrenrelevante Leitsortimente:
Die in der Anlage des § 24a LEPro dargestellten Leitsortimente sind bei der
Festlegung der ortsspezifischen Sortimentsliste zu beachten. Sie gelten
uneingeschränkt als zentrenrelevant, so dass hier von Seiten der
Kommunen keine Abweichungen möglich sind.
Waren der Unterhaltungselektronik, Computer, Computerzubehör und
auch Telekommunikationsgeräte sind somit ebenfalls als uneingeschränkt
zentrenrelevant zu betrachten.
Im Bereich der Elektrohaushaltswaren ist dagegen zwischen Elektrogroß-
geräten und sonstigen elektrischen Haushaltsgeräten zu unterscheiden.
Während Elektrogroßgeräte (nur Großgeräte wie Herde, Kühlschränke,
Spülmaschinen und Waschmaschinen; sog. „Weiße Ware“) mit Möbeln vergleichbare Standortanforderungen stellen und deshalb je nach spezifischer
Gegebenheit ebenfalls als nicht zentrenrelevant angesehen werden
können, sind Elektrokleingeräte generell den zentrenrelevanten Sortimenten
zuzuweisen.
17.11.2010
67
Definition der „Erftstädter Liste“
Das Sortiment der Elektrogroßgeräte wird in der Stadt Erftstadt allerdings
maßgeblich von dem innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches Liblar
ansässigen Euronics-Fachhändler Hönig bzw. im Randsortiment des
ebenfalls im Stadtteilzentrum Liblar ansässigen Real SB-Warenhauses
vorgehalten.
So wird seitens der Gutachter empfohlen, neben den Elektrokleingeräten
auch die Elektrogroßgeräte als zentrenrelevant einzustufen.
Spielwaren sowie Sportbekleidung, Sportschuhe und die meisten
Sportartikel sind ebenfalls grundsätzlich als zentrenrelevante
Leitsortimente zu bewerten. Für einzelne Sortimente innerhalb der
Warengruppe Sportartikel ist jedoch eine differenzierte Betrachtung
erforderlich:
Sport- und Freizeitboote: Anbieter von Sport- und Freizeitbooten sind
hinsichtlich ihrer Standortanforderungen dem Kfz-Handel gleichzusetzen
und deshalb als nicht zentrenrelevant zu bewerten.
17.11.2010
68
Definition der „Erftstädter Liste“
Campingartikel: Aufgrund des hohen Flächenbedarfs der
Ausstellungsflächen - insbesondere für Zelte und Zeltzubehör - werden
diese Waren nur noch in Ausnahmefällen vom innerstädtischen
Einzelhandel geführt. Dieses Sortiment wird vielfach als Randsortiment in
erster Linie von Bau- und Gartenmärkten – in den meisten Fällen jedoch
außerhalb der Zentren – oder bei den meisten LebensmittelDiscountmärkten in Form von wöchentlich wechselnden Aktionswaren
angeboten. Vor diesem Hintergrund wird der Stadt Erftstadt empfohlen, das
Sortiment „Campingartikel“ in Sinne einer planerischen Zielsetzung als
nicht zentrenrelevant einzustufen.
17.11.2010
69
Definition der „Erftstädter Liste“
Optional zentrenrelevante Sortimente:
Gemäß den Ausführungen des Einzelhandelserlasses gelten die o.g.
Untergruppen des Sortiments „Einrichtungszubehör (ohne Möbel)“ als
optional zentrenrelevant, abhängig von den ortsspezifischen
Gegebenheiten.
Die Warengruppe Bettwaren umfasst u. a. Matratzen, Lattenroste, Ober-
und Unterdecken. Während das Teilsortiment Ober- und Unterdecken durch
ein hohes Maß an Flächenintensität und Verbundwirkung mit anderen
Branchen gekennzeichnet ist, sind z.B. Matratzen und Lattenroste sehr
sperrig und weisen einen großen Flächenbedarf auf. Vor diesem
Hintergrund wird vorgeschlagen, eine Aufteilung des Sortimentes Bettwaren
vorzunehmen:
Die Gruppe Ober- und Unterbetten wird der zentrenrelevanten
Warengruppe Haushalts-/Heimtextilien zugeordnet.
Matratzen und Lattenroste werden dagegen den nicht
zentrenrelevanten Sortimenten zugeordnet.
17.11.2010
70
Definition der „Erftstädter Liste“
Auch die Warengruppe Teppiche ist angesichts einer überwiegend
geringen Handlichkeit und der hierdurch bedingten Notwendigkeit, dass
Teppiche fast nur mit dem Pkw transportierbar sind, als nicht
zentrenrelevant anzusehen. Bereits heute wird das Sortiment de facto
ausschließlich außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche vorgehalten.
Gleiches gilt auch für die Warengruppe Tapeten, so dass aus Sicht der
Gutachter vorgeschlagen wird, diese ebenfalls den nicht
zentrenrelevanten Sortimenten zuzuordnen.
Das Segment Lampen/Leuchten wird in der Stadt Erftstadt auf insgesamt
rd. 510 qm vorgehalten. Davon entfallen über die Hälfte auf das
entsprechende Angebot des Hagebaumarktes in Liblar, ein weiterer
Schwerpunkt ist im entsprechenden Angebot der Fa. Kranz in Gymnich
auszumachen. Beide Anbieter liegen allerdings außerhalb der zentralen
Versorgungsbereiche, so dass die Warengruppe Lampen und Leuchten in
der Stadt Erftstadt ebenfalls als nicht zentrenrelevant anzusehen ist.
17.11.2010
71
Definition der „Erftstädter Liste“
Im Marktsegment Fahrrad und Fahrradzubehör ist in Deutschland eine
zunehmende Polarisierung zu verzeichnen. Ähnlich wie in anderen
Sortimenten etablieren sich zunehmend großflächige Fachmärkte, die
gemeinsam mit den Fachabteilungen der Baumärkte und SB-Warenhäuser
den niedrig- bis mittelpreisigen Bereich abdecken. Mit Bike Reiter befindet
sich ein solcher Fachmarkt im Gewerbegebiet Lechenich-Ost.
Der Facheinzelhandel spezialisiert sich dagegen verstärkt auf höherpreisige
Waren und versucht, sich durch eine intensive fachliche Kundenberatung
und den Service nach dem Kauf von discount-orientierten Fachmärkten
abzusetzen.
Vor dem Hintergrund der absehbaren Marktentwicklungen sowie der
Tatsache, dass bereits heute der einzige kompetente Anbieter von
Fahrrädern außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche ansässig ist wird
vorgeschlagen, die Warengruppe Fahrräder und Fahrradzubehör als nicht
zentrenrelevant zu bestimmen.
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Definition der „Erftstädter Liste“
Bei der Warengruppe „Pflanzen und Blumen“ wird empfohlen, eine
Differenzierung zwischen Schnittblumen und gartenmarktspezifischen
Sortimenten vorzunehmen.
Während Schnittblumen zumeist über Fachgeschäfte verkauft werden und
daher als zentrenrelevantes Sortiment anzusehen sind, werden Waren des
Gartenbedarfes (z.B. Erde, Torf), Gartenhäuser, -geräte, Pflanzen und
Pflanzgefäße vor allem über Gartenmärkte verkauft, die aufgrund ihrer
geringen Flächenproduktivität und des Flächenbedarfes in integrierten
Lagen in der Regel nicht rentabel zu betreiben sind. Diese Verteilung ist
auch in der Stadt Erftstadt vorzufinden (Bsp. „PflanzenCenter“ an der
Siemensstraße), so dass gartenmarktspezifische Sortimente daher als
nicht zentrenrelevant eingestuft werden.
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Definition der „Erftstädter Liste“
Das Sortiment Zoologischer Bedarf und lebende Tiere hat für die
Funktionsfähigkeit von Zentren nur eine geringe Bedeutung und sollte auch
in der Stadt Erftstadt als nicht zentrenrelevant eingestuft werden. Die drei
größten Anbieter dieses Sortimentes (Fressnapf, Hagebaumarkt und Reitsport Loesdau) befinden sich allesamt außerhalb der gewachsenen
Ortsmitten; darüber hinaus erscheint die Ansiedlung größerer Betriebe in
den Zentren wenig realistisch. Obwohl das Teilsortiment Tierfutter neben
den genannten Fachmarktstandorten regelmäßig im Randsortiment der Lebensmittel- und Drogeriewarenanbieter vorgehalten wird, lässt sich hieraus
keine grundsätzliche Zentren- bzw. Nahversorgungsrelevanz ableiten. Das
Sortiment sollte deshalb auch den nicht zentrenrelevanten Sortimenten
zugeordnet werden.
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