Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
9,5 kB
Datum
02.12.2010
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
19.11.10, 06:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 596/2010
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 11.11.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
02.12.2010
Bemerkungen
vorberatend
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Spielplatz in der
Nikolaus-Ehlen-Straße in Erftstadt-Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebs Straßen enthalten.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 11.11.2010
Beschlussentwurf:
Der Fällung einer Platane (Platanus acerifolia, StU 1,64 m) wird lt. § 6 Abs. (1) c) der
Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Im Randbereich des Spielplatzes in der Nikolaus-Ehlen-Straße steht eine durch die Satzung zum
Schutz des Baumbestandes der Stadt Erftstadt (Baumschutzsatzung) geschützte Platane
(Platanus acerifolia).
Die Platane weist im Bereich des Stammfußes eine großflächige Faulstelle auf, an der erste
Pilzfruchtkörper auftreten und den Holzabbau somit verdeutlichen. Unmittelbar über dieser
Faulstelle neigt sich der Stamm stark in Richtung der Sandspielfläche. Zusätzlich ist durch den
einseitigen Kronenaufbau eine stark einseitige Gewichtsverteilung des Baumes gegeben.
Der Baum ließe sich durch eine Entlastung für wenige Jahre erhalten lassen. Jedoch ist nicht
zuletzt aus wirtschaftlichen Gründen eine Fällung zu bevorzugen, zumal bei einem Umbruch des
Baumes (neben Personenschäden) erhebliche Schäden an den Federwippgeräten entstehen
könnten.
(Dr. Rips)