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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Spielplatz in der Nikolaus-Ehlen-Straße in Erftstadt-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,5 kB
Datum
02.12.2010
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
19.11.10, 06:18
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Spielplatz in der Nikolaus-Ehlen-Straße in Erftstadt-Lechenich)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 596/2010 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 11.11.2010 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 02.12.2010 Bemerkungen vorberatend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Spielplatz in der Nikolaus-Ehlen-Straße in Erftstadt-Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind im Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebs Straßen enthalten. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 11.11.2010 Beschlussentwurf: Der Fällung einer Platane (Platanus acerifolia, StU 1,64 m) wird lt. § 6 Abs. (1) c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Im Randbereich des Spielplatzes in der Nikolaus-Ehlen-Straße steht eine durch die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Erftstadt (Baumschutzsatzung) geschützte Platane (Platanus acerifolia). Die Platane weist im Bereich des Stammfußes eine großflächige Faulstelle auf, an der erste Pilzfruchtkörper auftreten und den Holzabbau somit verdeutlichen. Unmittelbar über dieser Faulstelle neigt sich der Stamm stark in Richtung der Sandspielfläche. Zusätzlich ist durch den einseitigen Kronenaufbau eine stark einseitige Gewichtsverteilung des Baumes gegeben. Der Baum ließe sich durch eine Entlastung für wenige Jahre erhalten lassen. Jedoch ist nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Gründen eine Fällung zu bevorzugen, zumal bei einem Umbruch des Baumes (neben Personenschäden) erhebliche Schäden an den Federwippgeräten entstehen könnten. (Dr. Rips)