Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,5 kB
Datum
02.12.2010
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
19.11.10, 06:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 583/2010
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 08.11.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
02.12.2010
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 119 Erftstadt-Gymnich, Grisfeld
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 08.11.2010
Stellungnahme der Verwaltung:
Die geforderte Änderung des seit 2003 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 119 A, E.-Gymnich,
Grisfeld, bedingt die Durchführung eines Verfahrens nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB).
Im Bebauungsplan Nr. 119 A sind bisher ortsfeste Terrassenanlagen/-überdachungen - als
bauliche Anlagen - unzulässig. Aufgrund der bisherigen baulichen Entwicklung des Baugebietes,
insbesondere bezüglich der tatsächlich bebauten Grundstücksflächen und der daraus
resultierenden Versiegelung bestehen jedoch grundsätzlich keine städtebaulichen Bedenken
gegen eine Änderung des Bebauungsplanes.
Das Verfahren bedingt vor einem Satzungsbeschluss u.a. eine Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung.
(Dr. Rips)