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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 119 Erftstadt-Gymnich, Grisfeld)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,5 kB
Datum
02.12.2010
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
19.11.10, 06:18
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 119 Erftstadt-Gymnich, Grisfeld)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 583/2010 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 08.11.2010 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 02.12.2010 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 119 Erftstadt-Gymnich, Grisfeld Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 08.11.2010 Stellungnahme der Verwaltung: Die geforderte Änderung des seit 2003 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 119 A, E.-Gymnich, Grisfeld, bedingt die Durchführung eines Verfahrens nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB). Im Bebauungsplan Nr. 119 A sind bisher ortsfeste Terrassenanlagen/-überdachungen - als bauliche Anlagen - unzulässig. Aufgrund der bisherigen baulichen Entwicklung des Baugebietes, insbesondere bezüglich der tatsächlich bebauten Grundstücksflächen und der daraus resultierenden Versiegelung bestehen jedoch grundsätzlich keine städtebaulichen Bedenken gegen eine Änderung des Bebauungsplanes. Das Verfahren bedingt vor einem Satzungsbeschluss u.a. eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. (Dr. Rips)