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Antrag (Antrag bzgl. Kündigung der Mitgliedschaft im Tourismusverein Rhein-Erft)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
30.11.2010
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
19.11.10, 06:18
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 569/2010 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 04.11.2010 Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: Termin 30.11.2010 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Kündigung der Mitgliedschaft im Tourismusverein Rhein-Erft Finanzielle Auswirkungen: Der Antrag berührt den Haushalt auf der Ausgabenseite. Mittel sind für 2011 eingestellt. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 04.11.2010 Stellungnahme der Verwaltung: Die Stadt Erftstadt ist mit Wirkung zum 01.01.2003 dem Tourismusverein Rhein-Erft beigetreten, der drei Monate zuvor gegründet wurde. Gehörten zum damaligen Zeitpunkt 46 Mitglieder dem „Rhein-Erft-Tourismus e.V.“ an, so ist bis zum heutigen Zeitpunkt die Anzahl der Mitglieder auf 88 gestiegen. Entsprechend der Beitragsordnung des Vereins richtet sich der jährliche Mitgliedsbeitrag nach der Einwohnerzahl. Für die Stadt Erftstadt entspricht dies einem Betrag von 5.000 €. Gemäß Satzung des Tourismusvereins endet eine Mitgliedschaft durch schriftliche Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres mit einer Frist von drei Kalendermonaten, dementsprechend wäre dies der 31.Dezember 2011. Die inhaltlichen Schwerpunkte des „Rhein-Erft-Tourismus e.V.“ können unter einem „3-SäulenKonzept“ betrachtet werden. Hierzu zählen die Bereiche Fahrradtourismus, Kunst & Kultur sowie der Bereich Business. Breiten Raum zum Thema Fahrradtourismus nimmt hier die Bewerbung und Vermarktung des Rhein-Erft-Kreises als fahrradfreundliche Region ein. In diesem Rahmen kam es zur Bildung eines „Radtourenteams“ und daraus resultierend zur Erarbeitung und Erstellung des Flyers „Der ErftRadweg“ sowie des Flyers „Drei-Flüsse-Tour“. Diese sind auch im Rathaus vorrätig und werden bei entsprechenden touristischen Anfragen ausgegeben bzw. verschickt. Immer wieder aktualisiert werden die Gastronomiebetriebe, die sich entlang des Fahrradweges befinden und somit die Möglichkeit haben sich auf der Internetseite des Vereins zu präsentieren. Gemeinsam mit dem Rhein-Erft-Kreis hat der Tourismusverein eine touristische Karte zum Thema „Sehenswertes im Rhein-Erft-Kreis“ erstellt, die sowohl den Gästen als auch den Einwohnern der Region einen Überblick über die vielen interessanten Sehenswürdigkeiten aus den Bereichen Schlösser, Burgen, Baudenkmäler, Museen etc. gibt. Der „Rhein-Erft-Tourismus e.V.“ lädt regelmäßig Tagungs- und Eventorganisatoren dazu ein, die Locations der Region kennenzulernen. Das abwechslungsreiche Tagesprogramm führt die Teilnehmer zu unterschiedlichen Zielen, wie z.B. Industrielocations, Tagungshotels, Golfplätzen etc.. Rahmenprogramme zu Tagungen, Seminaren oder Workshops stellt der Verein nach den individuellen Wünschen zusammen. Zu erwähnen sind hier ebenfalls die verschiedenen regionalen und überregionalen Messeauftritte des Vereins, die Zusammenstellung von buchbaren Pauschalangeboten im Kreisgebiet, die Einrichtung des gemeinsamen Hotelbuchungssystems mit der Stadt Köln und die Organisation und Durchführung von Themenführungen durch das Kreisgebiet. Wie in den Ausführungen dargestellt, erfüllt der Tourismusverein über die vielfältigen Aktivitäten eine wichtige Klammerfunktion, um das touristische Potential des Rhein-Erft-Kreises und somit auch der Stadt Erftstadt wirkungsvoll darzustellen. Ebenfalls wird hier durch einige Beispiele dargestellt, dass die Arbeit des Tourismusvereins nicht ohne weiteres von einer einzelnen Kommune wahrgenommen werden kann – vor allem nicht mit einem Etat, der dem Jahresbeitrag von 5.000 € entspricht. Mit diesem Mitgliedsbeitrag hat die Stadt Erftstadt jedoch die Möglichkeit aktiv an der Gestaltung der Konzepte und Aktivitäten mitzuwirken. Mit einer Kündigung wird diese Möglichkeit der Einflussnahme aus den Händen gegeben und ausschließlich ein finanzieller Beitrag über die Kreisumlage entrichtet. (Dr. Rips) -2-