Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
9,3 kB
Datum
30.11.2010
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
19.11.10, 06:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 560/2010
Az.: 822
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 28.10.2010
Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Betrifft:
Termin
30.11.2010
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Bericht über den Zustand der Obdachlosenunterkunft Ahremer Lichweg
Finanzielle Auswirkungen:
Die Mittel stehen im Wirtschaftsplan 2011 zur Verfügung.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 28.10.2010
Stellungnahme der Verwaltung:
Die im Antrag angesprochenen Risse im Mauerwerk des neugebauten Obdachlosenheimes
Ahremer Lichweg 3 sind normale Setzrisse nach der Bauphase. Nachweislich sind diese Risse nur
in dem als Aufenthaltsraum, Büro und Heizungsraum genutzten Gebäudeteil vorhanden. Diese
Risse sind nicht unüblich und treten vermehrt innerhalb der ersten 2 Jahre nach Fertigstellung und
Bezug der Liegenschaft auf, da durch eine Beheizung die Restbaufeuchte dem Baukörper
entweicht. Verstärkt wird dieser Prozess durch die unmittelbare Nähe zum Heizraum (erhöhte
Temperaturen) Hätte man diese Räume mit Raufaser tapeziert, würde man die Risse nicht sehen.
Daher liegt hier keinesfalls ein Baumangel vor. Eine Nacherfüllungspflicht gegenüber den an der
Herstellung beteiligten Unternehmen ist hier daher nicht gegeben. Vorsorglich habe ich das
Gebäude nochmals mit einem unabhängigen Statiker überprüft. Auch dieser hat keine Mängel
diesbezüglich festgestellt.
Ich beabsichtige die Risse nach der nächsten Heizperiode beseitigen zu lassen.
Der Zustand der Außenanlage (nicht angewachsene Tujas im Bereich der Mülltonnen) wurde von
Seiten der GWG gegenüber der ausführenden Firma angemahnt. Die Firma weigert sich hier eine
Nachbesserung durchzuführen. Vermutlich wird es hier einen Rechtsstreit geben. Die laut Vertrag
vereinbarte Anwuchspflege und Garantie ist mit 1600 € vereinbart. Diese Summe ist von Seiten
der GWG noch nicht ausgezahlt worden.
Wenn sich keine Lösung mit der Fachfirma erzielen lässt, beabsichtige ich, die Tujahecke selber
neu zu pflanzen und die Kosten mit dem Vertrag zu verrechnen.
(Dr. Rips)