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Antrag (Antrag bzgl. Bericht über den Zustand der Obdachlosenunterkunft Ahremer Lichweg)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,3 kB
Datum
30.11.2010
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
19.11.10, 06:18
Antrag (Antrag bzgl. Bericht über den Zustand der Obdachlosenunterkunft Ahremer Lichweg)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 560/2010 Az.: 822 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 28.10.2010 Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: Termin 30.11.2010 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Bericht über den Zustand der Obdachlosenunterkunft Ahremer Lichweg Finanzielle Auswirkungen: Die Mittel stehen im Wirtschaftsplan 2011 zur Verfügung. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 28.10.2010 Stellungnahme der Verwaltung: Die im Antrag angesprochenen Risse im Mauerwerk des neugebauten Obdachlosenheimes Ahremer Lichweg 3 sind normale Setzrisse nach der Bauphase. Nachweislich sind diese Risse nur in dem als Aufenthaltsraum, Büro und Heizungsraum genutzten Gebäudeteil vorhanden. Diese Risse sind nicht unüblich und treten vermehrt innerhalb der ersten 2 Jahre nach Fertigstellung und Bezug der Liegenschaft auf, da durch eine Beheizung die Restbaufeuchte dem Baukörper entweicht. Verstärkt wird dieser Prozess durch die unmittelbare Nähe zum Heizraum (erhöhte Temperaturen) Hätte man diese Räume mit Raufaser tapeziert, würde man die Risse nicht sehen. Daher liegt hier keinesfalls ein Baumangel vor. Eine Nacherfüllungspflicht gegenüber den an der Herstellung beteiligten Unternehmen ist hier daher nicht gegeben. Vorsorglich habe ich das Gebäude nochmals mit einem unabhängigen Statiker überprüft. Auch dieser hat keine Mängel diesbezüglich festgestellt. Ich beabsichtige die Risse nach der nächsten Heizperiode beseitigen zu lassen. Der Zustand der Außenanlage (nicht angewachsene Tujas im Bereich der Mülltonnen) wurde von Seiten der GWG gegenüber der ausführenden Firma angemahnt. Die Firma weigert sich hier eine Nachbesserung durchzuführen. Vermutlich wird es hier einen Rechtsstreit geben. Die laut Vertrag vereinbarte Anwuchspflege und Garantie ist mit 1600 € vereinbart. Diese Summe ist von Seiten der GWG noch nicht ausgezahlt worden. Wenn sich keine Lösung mit der Fachfirma erzielen lässt, beabsichtige ich, die Tujahecke selber neu zu pflanzen und die Kosten mit dem Vertrag zu verrechnen. (Dr. Rips)