Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,9 kB
Datum
02.12.2010
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
19.11.10, 06:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 559/2010
Az.: 63-3240/086-Kreuz
Amt: - 63 BeschlAusf.: - - 63 - Datum: 27.10.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
02.12.2010
Bemerkungen
beschließend
Denkmalliste der Stadt Erftstadt;
lfd. DL-Nr. 009 aus Teil A;
Neueintragung in die städtische Denkmalliste (Teil C) der Stadt Erftstadt unter der lfd.
DL-Nr. 002
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 27.10.2010
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den originalen Holzkorpus der Kreuzigungsgruppe
in Erftstadt-Bliesheim, Gemarkung Bliesheim, Flur 13, Flurstück 61, aus der lfd. DL-Nr. 009
herauszunehmen und als bewegliches Denkmal in die städtische Denkmalliste (Teil C) unter der
lfd. DL-Nr. 002 einzutragen.
Begründung:
Der originale Holzkreuzkorpus, der sich nicht mehr auf dem an der Fachwerkwand befestigten
Kreuzbalken befindet, stammt aus der Werkstatt des Meister Tilmann. Bis zur Begutachtung im
Jahre 2008 befand sich diese gesamte Kreuzigungsgruppe 200 Jahre an der Fachwerkgiebelseite
zur Frankenstraße hin am Haus 86. An dieser Straßenkreuzung prägt diese Kreuzigungsgruppe
das Ortsbild von Bliesheim. Der Originalkorpus ist aus Eiche herausgearbeitet. 1803 gelangte
diese Kreuzigungsgruppe zurück an diese o. g. Fachwerkgiebelwand. Zu dieser gehörten auch
Assistenzfiguren aus der Stiftskirche Maria ad gradus in Köln. Diese Kreuzigungsgruppe diente
jahrhundertelang u. a. auch als Bet- und Bittstation bei Prozessionen und Festen. Heute befindet
sich eine Replik auf dem Kreuzbalken. Zurzeit befindet sich der Holzkorpus in einer Restaurierungswerkstatt.
Der originale Korpus wird nach Beendigung der Restaurierungsarbeiten in die Pfarrkirche St.
Clemens in E.-Bliesheim verbracht. Dieser restaurierte Korpus wird jetzt als bewegliches Denkmal
gewertet.
Aus diesem Grunde ist es erforderlich, diesen restaurierten Holzkorpus aus der lfd. DL-Nr. 009
herauszunehmen und in die städtische Denkmalliste (Teil C) unter der lfd. DL-Nr. 002 neu
einzutragen.
Die Benehmensherstellung gemäß Denkmalschutzgesetz ist beantragt.
(Dr. Rips)