Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
9,0 kB
Datum
25.11.2010
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
19.11.10, 06:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 485/2010
Az.: 81 27-91
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 23.09.2010
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Betrifft:
Termin
25.11.2010
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Errichtung eines Zaunes um die Versickerungsmulde in Erp,
Rosellastraße
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 23.09.2010
Stellungnahme der Verwaltung:
In der Vergangenheit wurden Sickermulden, sofern sie eine bestimmte ökologische Ausrichtung
hatten und nur eine maximale Einstauhöhe von 40 cm aufwiesen, nicht als Abwasseranlagen
bezeichnet. Die Stadtwerke konnten durch diese Sickermulden sogar sog. Ökopunkte sammeln,
um an anderer Stelle damit Eingriffe in Natur und Landschaft zu kompensieren.
Aufgrund ihrer geringen Einstauhöhe und der weitgehenden Entleerung innerhalb von 24 bzw. 48
Stunden bedürfen diese Mulden keiner Einzäunung.
Die Betriebsleitung hat die Frage der Verkehrssicherheit der in Betrieb befindlichen
Versickerungseinrichtungen im Januar 2009 durch einen Sachverständigengutachten des TÜV
Rheinland bewerten bzw. beantworten lassen. Der Gutachter kommt bei der Versickerungsmulde
in Erp Rosellastraße zu dem Schluss, dass diese aus sicherheitstechnischer Sicht keiner
Einzäunung bedarf. (Anlage Auszug aus dem Gutachten).
Die ca. 1,80 hohe Umzäunung des Areals einschließlich Toranlage würde ca. 6500,- Euro kosten.
Das Baugebiet ist erschließungstechnisch abgerechnet, so dass dieser Betrag aus dem
Vermögensplan
Abwasserbeseitigung
-unter
Beachtung
der
Restriktionen
des
Nothaushaltsrechtes- bereitgestellt werden müsste. Mittel sind in dieser Höhe im Wirtschaftsplan
2011 nicht veranschlagt.
(Dr. Rips)