Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
08.02.2012
Erstellt
24.12.09, 06:51
Aktualisiert
23.12.10, 08:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 64/2009
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 21.01.2009
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
11.03.2009
21.01.2010
Antrag bzgl. Erstellung eines neuen Ansiedlungskonzeptes und einer neuen
Vermarktungsstrategie für den WirtschaftsPark Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 16.02.2009
Stellungnahme der Verwaltung:
In der von der damaligen BauGrund AG erstellten Machbarkeitsstudie zur Vermarktung des
WirtschaftsPark Erftstadt ist ein sog. „Vier-Säulen-Modell“ als Leitbranchenkonzept für die
Grundstücksvermarktung in diesem Bereich formuliert worden, das die grundlegende Ausrichtung
der von der DSK verfolgten Vermarktungsstrategie bildet.
Unter Beachtung dieses Zielgruppenkonzeptes wurden die Grundstücksverkäufe im Bereich des
WirtschaftsParks bislang durchgeführt. Die bisherigen Unternehmensansiedlungen, die allesamt
von außerhalb Erftstadts kommen, verdeutlichen den Erfolg dieses Konzeptes.
Das wurde auch vom Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft am 31.05.2006 aufgrund eines Berichtes der DSK zum Stand der
Vermarktungsaktivitäten zum Ausdruck gebracht, indem einvernehmlich die Zustimmung zu den
beschlossenen Vergabegrundsätzen für Gewerbegrundstücke im WirtschaftsPark Erftstadt
erneuert wurde.
Im Sinne einer weiteren geordneten Entwicklung des WirtschaftsParks halte ich es nicht für
empfehlenswert, zu einem Bruch mit dem bisherigen Zielgruppenkonzept zu kommen. Vielmehr
sollten m.E. die Vermarktungsgrundsätze beibehalten und behutsam weiterentwickelt werden.
Wie mit der Ansiedlung von zwei Unternehmen, die auch an Endkunden verkaufen, deutlich wird,
sind im WirtschaftsPark auch Einzelhandelsnutzungen zulässig, soweit diese aufgrund ihrer
Sortimentsstruktur keine zentrenschädigende Wirkung haben.
Im Rahmen eines Einzelhandelsgutachtens könnten auch zu diesem Punkt gutachterliche
Aussagen und Empfehlungen getroffen werden, welche dann Grundlage für die weitere Beratung
in den zuständigen politischen Gremien bilden können.
(Bösche)
-2-