Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
76 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
07.07.10, 07:07
Aktualisiert
23.12.10, 08:15
Stichworte
Inhalt der Datei
EU-weite Ausschreibung
zum Betrieb einer
Annahmestelle für Grünabfälle
für die Stadt Erftstadt
Pflichtenheft
Juni 2010
Erftstadt
Betrieb Annahmestelle für Grünabfall
Pflichtenheft
Inhalt
1
Ausgangslage....................................................................................................................... 3
2
Organisation und Ablauf des Verfahrens ........................................................................ 5
2.1 Schätzung des Auftragswertes ................................................................................................. 5
2.2 Art des Vergabeverfahrens ...................................................................................................... 5
2.3 Dokumentation des Vergabeverfahrens (Vergabeakte) ........................................................... 5
2.4 Vertraulichkeit ......................................................................................................................... 6
2.5 Zeitplan .................................................................................................................................... 7
3
Beteiligte am Verfahren..................................................................................................... 9
3.1 Ausschluss von voreingenommenen oder befangenen Personen............................................. 9
3.2 Personen und Beteiligte auf Seiten des Auftraggebers .......................................................... 10
4
Leistungsbeschreibung..................................................................................................... 12
4.1 Art und Umfang der zu erbringenden Leistung/Losaufteilung .............................................. 12
4.2 Laufzeit .................................................................................................................................. 12
4.3 Vorgaben an die Leistungserbringung ................................................................................... 12
4.4 Abrechnung der Leistungen................................................................................................... 13
4.5 Anpassung der Entgelte ......................................................................................................... 13
4.6 Allgemeine Vertragsbedingungen ......................................................................................... 13
5
Wesentliche Angebotsbedingungen ................................................................................ 15
5.1 Inhalt der Angebote ............................................................................................................... 15
5.2 Nebenangebote....................................................................................................................... 15
6
Wertungsverfahren .......................................................................................................... 16
6.1 Inhaltliche und formale Prüfung ............................................................................................ 16
6.2 Eignungsprüfung.................................................................................................................... 16
6.3 Prüfung der Angemessenheit der Angebotsentgelte .............................................................. 17
6.4 Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes............................................................................ 18
6.5 Bietergespräche...................................................................................................................... 18
6.6 Ablauf der Zuschlagserteilung............................................................................................... 18
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Erftstadt
Betrieb Annahmestelle für Grünabfall
1
Pflichtenheft
Ausgangslage
Im Rhein-Erft-Kreis können die Bürger derzeit unter anderem im Verwertungszentrum des
Rhein-Erft-Kreises (VZEK) in Erftstadt Grünabfälle anliefern. Diese Anliefermöglichkeit ist
durch den Rhein-Erft-Kreis jedoch nur noch bis 31.12.2010 gegeben.
Die Stadt Erftstadt beabsichtigt daher, eine Annahmestelle für Grünabfälle im Gebiet der Stadt
Erftstadt zu betreiben. Als öffentlicher Auftraggeber ist die Stadt Erftstadt verpflichtet, diese
Leistung im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens auszuschreiben.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Leistungen:
•
Betrieb einer Grünabfall-Annahmestelle
•
Annahme des Grünabfalls während der Öffnungszeiten der Annahmestelle
•
Transport des angenommenen Grünabfalls zur Kompostierungsanlage im VZEK
Dabei ist zu beachten, dass die Stadt beabsichtigt, für jede Anlieferung eine kostendeckende Gebühr zu erheben. Die Gebühr muss die Kosten aus der hier ausgeschriebenen Leistung und der
vom Rhein-Erft-Kreis erhobenen Verwertungsgebühr decken.
Bei der formalen Vorbereitung und Durchführung dieses Vergabeverfahrens sind folgende Zielsetzungen und Rahmenbedingungen besonders zu beachten:
•
Durchführung eines rechtlich belastbaren Vergabeverfahrens
•
Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs
•
Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zu wirtschaftlichen Konditionen
•
Erbringung der Dienstleistungen unter Einhaltung der maßgeblichen Gesetze und
Verordnungen
Das hier vorliegende Pflichtenheft berücksichtigt diese Vorgaben und dient als Grundlage für die
Gestaltung des Vergabeverfahrens und als Vorgabe für den Inhalt aller noch zu erstellenden
Vergabeunterlagen (u. a. Leistungsbeschreibung, Vertragsentwurf).
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Pflichtenheft
Hinweis:
Bei der Erstellung der Vergabeunterlagen werden die gesetzlichen Regelungen und die einschlägige Rechtsprechung berücksichtigt. Da noch nicht vollständig abzusehen ist, ob und
ggf. wie sich insbesondere die zukünftige Rechtsprechung auf dieses Verfahren auswirkt, ist
es möglich, dass in Einzelfällen im laufenden Verfahren von den Vorgaben dieses Pflichtenheftes abgewichen werden muss. Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass die Regelungen des
Vergaberechts ggf. im Widerspruch zu anderen Rechtsvorschriften stehen können. Auch die
aktuelle Rechtsprechung ist leider nicht widerspruchsfrei. Hieraus resultieren gewisse Risiken für die Abwicklung eines entsprechenden Vergabeverfahrens.
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Organisation und Ablauf des Verfahrens
2.1
Schätzung des Auftragswertes
Für die zu vergebenden Leistungen ergibt sich ausgehend von ca. 40.000 Anlieferungen pro Jahr
ein Auftragswert von maximal 160.000 EUR/a netto. Bei einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren
beträgt der Gesamtauftragswert damit 640.000 EUR (netto).
Bei der Kostenkalkulation der Stadt sind zudem die Kosten für die Entsorgung der Grünabfälle
hinzuzurechen. Diese werden vom Rhein-Erft-Kreis jedoch erst im Herbst 2010 kalkuliert. Auf
Basis der bisher vom Rhein-Erft-Kreis bekannt gegebenen Entsorgungskosten für Grünabfall ist
pro Anlieferung von Kosten in Höhe von rund 2 Euro auszugehen.
2.2
Art des Vergabeverfahrens
Der Schwellenwert der EU-Dienstleistungsrichtlinie in Höhe von 193.000 EUR wird überschritten. Es ist somit eine EU-weite Ausschreibung durchzuführen. Bei diesem Vergabeverfahren
sind insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über
die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen,
Teil A (Abschnitt 2 VOL/A) zu berücksichtigen.
Vergabeverfahren sind vorzugsweise in Form eines Offenen Vergabeverfahrens gemäß § 3 EG
Abs. 1 S. 1 VOL/A durchzuführen. Die Nichtanwendung ist zu begründen. Die Wahl z. B. eines
Nichtoffenen Vergabeverfahrens setzt u. a. voraus, dass die zu erbringende Leistung nur von
einem beschränkten Kreis von Unternehmen ausgeführt werden kann. Da die Voraussetzungen
für die Nichtanwendung eines Offenen Verfahrens nicht vorliegen, wird dieses Vergabeverfahren als Offenes Verfahren durchgeführt.
2.3
Dokumentation des Vergabeverfahrens (Vergabeakte)
Zur Absicherung des Vergabeverfahrens im Fall möglicher (Rechts-)Streitigkeiten mit Bietern,
muss auf Seiten des Auftraggebers eine vollständige Vergabeakte geführt werden, welche den
Ablauf des gesamten Vergabeverfahrens dokumentiert. Diese Vergabeakte ist bei Nachprüfverfahren der zuständigen Vergabekammer i. d. R. innerhalb von drei Tagen vollständig vorzulegen.
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Der Antrag stellende Bieter erhält häufig ein umfassendes Einsichtsrecht in die dann vorliegende
Vergabeakte.
Zu den Vergabeakten gehören insbesondere folgende Unterlagen:
2.4
•
das Pflichtenheft
•
die Sitzungsvorlagen und Protokolle bzw. Beschlussfassungen, die dieses Vergabeverfahren zum Gegenstand haben
•
der Briefwechsel mit den Veröffentlichungsorganen
•
die Bekanntmachungstexte
•
die Vergabeunterlagen inkl. Anlagen
•
der Briefwechsel mit den Bewerbern/Bietern
•
das Protokoll der Angebotsöffnung
•
die eingegangenen Angebote
•
die Dokumentation der/des Bietergespräche/-s
•
der Vergabevorschlag bzw. Vergabevermerk
Vertraulichkeit
Die Inhalte der Angebote sind vertraulich zu behandeln (§§ 16 EG Abs. 2, 17 EG Abs. 3
VOL/A). Es handelt sich hierbei um eine Bieter schützende Vorschrift, daher drohen bei einer
Verletzung Schadenersatzansprüche der Bieter gegen die ausschreibende Stelle. Vertrauliche
Unterlagen der Vergabe sind daher nur den in Punkt 3.2 genannten Beteiligten zugänglich zu
machen und von diesen auch über das Vergabeverfahren hinaus vertraulich zu behandeln.
Soweit Beratungen der Gremien der Stadt Erftstadt zu diesem Vergabeverfahren stattfinden, erfolgen diese in nichtöffentlicher Sitzung.
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2.5
Pflichtenheft
Zeitplan
Für die Durchführung des Offenen Vergabeverfahrens ist der folgende Zeitplan vorgesehen:
06. Juli 2010
Beschluss des Pflichtenheftes durch den Stadtrat
bis Ende Juli 2010
Fertigstellung der Vergabeunterlagen
Versand der Vergabebekanntmachung
(Beginn des formalen Vergabeverfahrens)
Mitte September 2010
Ablauf der Angebotsfrist (> 45 Tage)
16. September 2010
Ggf. Zwischenbericht im Ausschuss
bis Anfang Oktober 2010
Auswertung der Angebote
(Bietergespräch/-e inklusive (sofern notwendig))
Erstellung des Vergabevorschlags
05. Oktober 2010
Beschluss der Vergabe durch den Stadtrat
anschließend
Information der nicht berücksichtigten Bieter
+ 10 bis 15 Tage
Zuschlagserteilung
(Ende des formalen Vergabeverfahrens)
Mitte November 2010
Ablauf der Bindefrist
Verteilung der Abfallkalender mit Bekanntgabe der Adresse
der Annahmestelle und der Annahmeregeln (insbesondere
der Gebühren)
01.01.2011
Leistungsbeginn
Sommerferien Nordrhein-Westfalen:
15.07.2010 bis 27.08.2010
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Der vorstehende Zeitplan geht u. a. von folgenden Annahmen aus:
•
Innerhalb der Angebotsfrist und der Phase der Auswertung der Angebote gehen
keine Rügen oder Nachprüfanträge von Bietern oder Bewerbern ein, die zu einer
Verzögerung des Vergabeverfahrens führen.
•
Im laufenden Vergabeverfahren werden keine Gesetze oder Verordnungen erlassen
oder Beschlüsse, z. B. von Vergabekammern oder Oberlandesgerichten, veröffentlicht, die sich auf dieses Vergabeverfahren auswirken können.
•
An der Eignung der zu Bietergesprächen eingeladenen Bieter und an der Verbindlichkeit der Angebote dieser Bieter bestehen keine Zweifel. Die Durchführung
einer zweiten Bietergesprächsrunde ist nicht notwendig.
Sollte nach der Information der nicht berücksichtigten Bieter ein Nachprüfantrag gestellt werden,
verlängert sich das Vergabeverfahren um mindestens sieben Wochen. Sollte die Zuschlagserteilung innerhalb der vorgesehenen Bindefrist nicht möglich sein, wären die für die Vergabe in
Frage kommenden Bieter aufzufordern, die Bindefristen für ihre Angebote entsprechend zu verlängern.
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Beteiligte am Verfahren
3.1
Ausschluss von voreingenommenen oder befangenen Personen
Der das gesamte Vergaberecht bestimmende Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 97 Abs. 2 GWB)
erfordert es, sicherzustellen, dass nur Personen tätig werden, die in ihren Interessen weder mit
einem Bieter noch mit einem Beauftragten eines Bieters verknüpft sind. Die Verletzung des
Gleichbehandlungsgebots kann an öffentlichen Aufträgen interessierte Bieter diskriminieren.
Zum Schutz der Bieter vor einer Parteilichkeit des Auftraggebers wurde in der Vergabeverordnung (VgV) ein entsprechender Ausschluss solcher voreingenommenen Personen geregelt. Der
Verordnungstext lautet wie folgt:
§ 16
Ausgeschlossene Personen
(1)
Als Organmitglied oder Mitarbeiter eines Auftraggebers oder als Beauftragter oder als Mitarbeiter eines
Beauftragten eines Auftraggebers dürfen bei Entscheidungen in einem Vergabeverfahren für einen Auftraggeber als
voreingenommen geltende natürliche Personen nicht mitwirken, soweit sie in diesem Verfahren:
1.
Bieter oder Bewerber sind,
2.
einen Bieter oder Bewerber beraten oder sonst unterstützen oder als gesetzlicher Vertreter
oder nur in dem Vergabeverfahren vertreten,
3.a) bei einem Bieter oder Bewerber gegen Entgelt beschäftigt oder bei ihm als Mitglied
des Vorstandes, Aufsichtsrates oder gleichartigen Organs tätig sind,
oder
b) für ein in das Vergabeverfahren eingeschaltetes Unternehmen tätig sind, wenn dieses
Unternehmen zugleich geschäftliche Beziehungen zum Auftraggeber und zum Bieter
oder Bewerber hat,
es sei denn, dass dadurch für die Person kein Interessenkonflikt besteht oder dass sich die Tätigkeiten nicht auf die
Entscheidungen in dem Vergabeverfahren auswirken.
(2)
Als voreingenommen gelten auch die Personen, deren Angehörige die Voraussetzungen nach Absatz 1
Nr. 1 bis 3 erfüllen. Angehörige sind der Verlobte, der Ehegatte, Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte
gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten und Lebenspartner der Geschwister und Geschwister
der Ehegatten und Lebenspartner, Geschwister der Eltern sowie Pflegeeltern und Pflegekinder.
Um den Anforderungen an den Ausschluss von voreingenommenen oder befangenen Personen
im anstehenden Vergabeverfahren gerecht zu werden, sind von Seiten der ausschreibenden Stelle
entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Die Mitglieder der in der Stadt Erftstadt beteiligten Gremien sowie die mit diesem Vergabeverfahren betrauten Mitarbeiter der Verwaltung werden über die gesetzlichen Regelungen infor-
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miert und aufgefordert, jeweils persönlich zu überprüfen, ob sie als voreingenommene Personen
gelten oder ob darüber hinaus andere Gründe für eine Befangenheit vorliegen.
Das mit der Beratung im Vergabeverfahren ggf. beauftragte Beratungsunternehmen hat organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um auch hier Befangenheitsvorwürfen entgegenzutreten.
3.2
Personen und Beteiligte auf Seiten des Auftraggebers
Vor dem Hintergrund der geschilderten Ausgangslage ist es sinnvoll, den Kreis der beteiligten
Personen am Vergabeverfahren festzulegen und deren Aufgaben zu definieren.
Stadt Erftstadt als ausschreibende Stelle
Abteilung Stadtreinigung:
•
Führen der Vergabeakte
•
Abnahme des Pflichtenheftes
•
Abnahme der Vergabeunterlagen
•
Vervielfältigung und Versand der Vergabeunterlagen
•
Teilnahme an der Angebotsöffnung
•
Beantwortung von Bewerber-/Bieternachfragen
•
Vorbereitung und Teilnahme an den Bietergesprächen
•
Abnahme des Vergabevorschlages
•
Versand der Absageschreiben an die nicht berücksichtigten Bieter
Kämmerei der Stadt Erftstadt:
•
Annahme und Sammlung der Angebote
•
Durchführung der Angebotsöffnung
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Erftstadt:
•
Teilnahme an der Angebotsöffnung
•
Teilnahme an den Bietergesprächen (bei Bedarf)
•
Prüfung des Vergabevorschlags
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Stadtrat:
•
Beschluss des Pflichtenheftes
•
Beschluss der Vergabe
Externes Beratungsunternehmen
•
Strukturierung/Organisation des Vergabeverfahrens
•
Erstellung des Pflichtenheftes und der Vergabeunterlagen in Abstimmung mit dem
Auftraggeber
•
Veranlassung der Veröffentlichungen der EU-Bekanntmachungen
•
Unterstützung des Auftraggebers bei der Beantwortung von Bewerber-/
Bieternachfragen
•
Vorbereitung und Teilnahme an den Bietergesprächen
•
Erstellung des Vergabevorschlages in Abstimmung mit dem Auftraggeber
Eine generelle juristische Beratung erfolgt nicht. Soweit sich im Vergabeverfahren herausstellt,
dass in Einzelpunkten eine juristische Beratung notwendig ist, erfolgt die gesonderte Beauftragung einer im Bereich des Vergaberechtes erfahrenen Kanzlei.
Hinweis:
Die Leistungen sind unter Verantwortung der Vergabestelle zu vergeben. Demnach ist die
Verantwortung der Vergabestelle unteilbar. Sie kann die Verantwortung nicht mit anderen
Stellen, wie z. B. Sachverständigen, teilen oder auf diese übertragen.
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Leistungsbeschreibung
4.1
Art und Umfang der zu erbringenden Leistung/Losaufteilung
Entsprechend § 97 Abs. 3 GWB und § 2 EG Nr. 2 VOL/A sind mittelständische Interessen vornehmlich durch Teilung der Aufträge in Fach- und Teillose angemessen zu berücksichtigen. Die
Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Eine weitere Aufsplittung der Leistung wäre für die
Stadt Erftstadt unwirtschaftlich und lässt keinen breiteren Wettbewerb erwarten.
4.2
Laufzeit
Verträge sind aufgrund des Haushaltsrechts in angemessenen Abständen dem Wettbewerb zu
unterwerfen. Um eine möglichst wirtschaftliche Vergabe zu erreichen, ist die Amortisation der
Investitionen ein tragender Gesichtspunkt für die Festlegung der Laufzeit.
Die Laufzeit dieses Vertrages beträgt vier Jahre, beginnt am 01.01.2011 und endet am
31.12.2014. Zu dem wird eine Verlängerungsoption von einem Jahr vereinbart. Diese Option
bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Diese Regelung zur Laufzeit entspricht auch der
Laufzeitregelung des zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und einem privaten Entsorgungsunternehmen geschlossenen Vertrages über die Grüngutverwertung.
4.3
Vorgaben an die Leistungserbringung
Annahmezeit
Die Annahme von Grünabfall hat nur während der jeweils vorgegebenen Öffnungszeiten zu erfolgen. Die Annahmestelle hat montags bis freitags mindestens von 08:00 bis 16:00 Uhr und
samstags von 08:00 bis 13:00 Uhr geöffnet zu sein.
Betrieb der Annahmestelle und Annahme des Grünabfalls
Gegenstand der Ausschreibung ist der Betrieb einer Annahmestelle für Grünabfälle im Stadtgebiet der Stadt Erftstadt sowie die Annahme des Grünabfalls und der Transport zur vom RheinErft-Kreis bestimmten Annahmestelle Kompostierungsanlage im VZEK in Erftstadt. Die hier
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stattfindende Entsorgung (= Kompostierung) des Grünabfalls ist nicht Gegenstand der Ausschreibung. Diese Leistung ist vom Rhein-Erft-Kreis beauftragt.
Durch den Auftragnehmer darf Grünabfall je Anlieferung im Pkw-Kofferraum (ohne Anhänger)
bis zu 0,5 m3 bzw. maximal 100 kg angenommen werden. Der Anzuliefernde hat für die Abgabe
des Grünabfalls eine Gebühr zu entrichten. Die Gebühr wird durch den Auftragnehmer entgegengenommen.
Die Anlieferung des Grünabfalls hat ebenerdig oder bis zu einer maximalen Höhe von 1,10 m zu
erfolgen. Somit ist ein hohes Maß an Bürgerfreundlichkeit sichergestellt.
Transport des Grünabfalls
Der angenommene Grünabfall ist durch den Auftragnehmer an der Kompostierungsanlage im
VZEK in Erftstadt anzuliefern.
4.4 Abrechnung der Leistungen
Die vom Auftraggeber zu zahlenden Entgelte werden wie folgt berechnet:
Betrieb der Annahmestelle
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Anzahl der Anlieferungen.
4.5 Anpassung der Entgelte
Es ist während der Vertragslaufzeit keine automatische Anpassung der Angebotsentgelte vorgesehen.
4.6 Allgemeine Vertragsbedingungen
Den Vergabeunterlagen liegt der Entwurf des abzuschließenden Vertrages bei. Der Entwurf ist
verbindlich und wird nach der Zuschlagserteilung lediglich im Detail an das Angebot des Auftragnehmers angepasst.
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Der Vertragsentwurf beinhaltet insbesondere folgende Regelungen:
•
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung notwendigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen.
•
Alle für die Leistungserbringung benötigten Genehmigungen und Nachweise sind
durch den Auftragnehmer in eigener Verantwortung zu beschaffen.
•
Die außerordentliche Kündigung des Vertrages durch den Auftragnehmer ist lediglich dann möglich, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
nachkommt.
•
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, u. a. wenn der Auftragnehmer Verpflichtungen aus dem Vertrag trotz Mahnung nicht erfüllt oder bei
Wegfall der Vertragsgrundlage.
•
Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung stehen. Er hat eine Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen.
•
Im Dienstleistungsvertrag wird für den Fall der Nichterfüllung einzelner vertraglicher Pflichten eine Vertragsstrafenregelung vorgesehen.
•
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Änderungen an der ausgeschriebenen Leistung
auf Anforderung des Auftraggebers umzusetzen.
•
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen alle für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
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Wesentliche Angebotsbedingungen
5.1
Inhalt der Angebote
Das Angebot besteht aus den Bietererklärungen, dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Angebotsvordruck sowie u. a. den folgenden Angebotsteilen:
5.2
•
Inhaltliche Beschreibung der angebotenen Leistung
•
Nachweise zur Fachkunde
•
Nachweise zur Leistungsfähigkeit
•
Nachweise zur Zuverlässigkeit
Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zulässig.
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Wertungsverfahren
Die Bewertung der Angebote erfolgt formal getrennt in vier aufeinander aufbauenden Wertungsphasen:
1. Inhaltliche und formale Prüfung
2. Eignungsprüfung
3. Prüfung der Angemessenheit der Angebotsentgelte
4. Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes
6.1
Inhaltliche und formale Prüfung
In dieser Wertungsstufe werden die wegen inhaltlicher oder formaler Mängel auszuschließenden
oder ausschließbaren Angebote ermittelt. Beispielhaft sind hier zu nennen:
•
verspätet eingegangene Angebote
•
Angebote, die nicht verbindlich sind
•
Angebote mit fehlenden Erklärungen und Nachweisen
Ob ein Angebot aufgrund von formalen oder inhaltlichen Mängeln ausgeschlossen werden kann
oder muss, ist für den jeweiligen Einzelfall gesondert zu entscheiden.
6.2
Eignungsprüfung
Bei der Auswahl der Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden entsprechend
§ 19 EG Abs. 5 VOL/A nur die Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen
Verpflichtungen die erforderliche Fachkunde, (technische und wirtschaftliche) Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.
Fachkunde
Der Bieter ist als fachkundig anzusehen, wenn er über umfassende, dem Stand der Technik entsprechende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten verfügt. Der Bieter hat hierfür folgende
Erklärungen dem Angebot beizufügen:
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Beispiel:
•
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Betrieb von Annahmestellen zur Annahme von Abfällen aus Haushaltungen und Gewerbe (z. B. Grünabfall) für
zwei Jahre (24 Monate) in den Jahren 2007 bis 2010 in Gebieten mit insgesamt
mindestens 50.000 Einwohnern oder einer Erfassungsmenge von mindestens
1.000 Mg. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der Auftraggeber mit
Angabe der jeweiligen Einwohnerzahlen/Abfallmengen und Beauftragungszeiträume und der Sammelgebiete vorzulegen.
Leistungsfähigkeit
Der Bieter ist als leistungsfähig anzusehen, wenn er als Unternehmen über die personellen,
kaufmännischen, technischen und finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen zu können.
Zuverlässigkeit
Zuverlässig ist, wer die Gewähr für eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung und für eine ordnungsgemäße Betriebsführung bietet und auf den die Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 und
6 VOL/A nicht zutreffen (z. B. Einleitung eines Insolvenzverfahrens, Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung).
Die vom Bieter vorzulegenden Nachweise und Erklärungen werden in der Vergabebekanntmachung und den Vergabeunterlagen konkretisiert. Ziel ist es, sicherzustellen, dass ein geeignetes
Unternehmen beauftragt wird.
6.3
Prüfung der Angemessenheit der Angebotsentgelte
In dieser Wertungsphase werden die verbleibenden Angebote inhaltlich auf Angemessenheit
ihrer Angebotsentgelte überprüft. Ausgeschlossen werden Angebote mit einem unangemessen
hohen oder niedrigen Preis. Angebote, die nicht kostendeckend kalkuliert sind, können nicht
zwangsläufig von der Wertung ausgeschlossen werden. Bevor ein Angebot wegen eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder eines nicht kostendeckenden Preises möglicherweise ausgeschlossen werden kann, muss mit dem betreffenden Bieter in jedem Fall ein Aufklärungsgespräch geführt werden, in dem der Bieter seine Kalkulation erläutern kann. So genannte Dumpingangebote sind nicht zwingend von der Wertung auszuschließen.
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Die Entscheidung, ob ein Angebot in der Wertung verbleibt, muss für jeden Einzelfall gesondert
getroffen werden. Grundlage für die Beurteilung, ob ein Preis angemessen ist, ist neben den Angebotsentgelten der Ausschreibung auch die Vorgabe der ausschreibenden Stelle, dass die Gebühr je Anlieferung maximal 4 EUR netto betragen darf. Die Überschreitung dieser Vorgabe ist
für die ausschreibende Stelle unwirtschaftlich und führt zu einem Ausschluss des Angebotes
bzw. zur Aufhebung der Ausschreibung.
6.4
Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes
Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes (gemäß § 97 Abs. 5 GWB) erfolgt zunächst unter
den Angeboten, die in den vorangegangenen Wertungsphasen nicht ausgeschlossen wurden. Kriterium für die Wirtschaftlichkeit ist ausschließlich der Preis (Gewichtung = 100 %). Grundlage
für die Ermittlung der Angebotssumme sind weitgehend die Grüngutmengen des Rhein-ErftKreises des Jahres 2009. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotsentgelt (brutto).
6.5
Bietergespräche
Im Rahmen der Angebotsprüfung behält sich der Auftraggeber vor, nach Öffnung der Angebote
bis zur Zuschlagserteilung Bietergespräche zu führen, um eventuelle Zweifel über die Angebote
oder die Bieter im Interesse der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes zu beseitigen. Nachverhandlungen finden hierbei nicht statt.
6.6
Ablauf der Zuschlagserteilung
Die Entscheidung über den Zuschlag wird von den zuständigen Gremien der Stadt Erftstadt getroffen. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlich günstigste Angebot.
Vor der Zuschlagserteilung (= Vertragsunterzeichnung) sind die nicht berücksichtigten Bieter
über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, zu informieren. Der
Zuschlag kann frühestens 10 bis 15 Tage nach Absendung dieser Information erteilt werden.
Innerhalb von 48 Tagen nach der Zuschlagserteilung erfolgt im EU-Amtsblatt die Bekanntgabe
über den vergebenen Auftrag.
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