Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
07.07.10, 07:07
Aktualisiert
23.12.10, 08:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 313/2010
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 02.06.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
22.06.2010
Bemerkungen
vorberatend
Rat
06.07.2010
beschließend
Bebauungsplan Nr. 118, 1. Änderung, E.-Liblar, Köttinger Straße;
Beschluss über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Betrifft:
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 02.06.2010
Beschlussentwurf:
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I S. 2114), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), wird
der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf Nr. 118, Erftstadt-Liblar, Köttinger
Straße, 1. Änderung, einschließlich der Begründung als Bebauungsplanentwurf Nr. 118, ErftstadtLiblar, Köttinger Straße, 1. Änderung, beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage) gem. § 3 (2)
BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 (2) BauGB einzuholen.
Begründung:
Zum bisherigen Verfahren wird auf die V 120/2010, Bebauungsplan Nr. 118, 1. Änderung, E.Liblar, Köttinger Straße; Beschluss über die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens gem. 13
a BauGB hingewiesen.
Nachdem im Rahmen eines „ergänzenden Verfahrens“ zum Bebauungsplan Nr. 118 (s. V 312) die
artenschutzrechtliche Vorprüfung ergeben hat, das artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach
§§ 44 BNatSchG voraussichtlich nicht berührt sind, kann nunmehr im vorliegenden
Bebauungsplanänderungsverfahren die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB und die
Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.
(Dr. Rips)
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Bebauungsplanentwurf mit Begründung an Fraktionen und sachkundige Einwohner