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Beschlussvorlage (Anlage 3.2 Kernhaushalt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
43 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
07.07.10, 07:07
Aktualisiert
23.12.10, 08:15
Beschlussvorlage (Anlage 3.2   Kernhaushalt)

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Inhalt der Datei

Dringlichkeitsliste Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen rungen der einzelnen Maßnahmen: des Kernhaushaltes; Erläute- Kategorie 2; Prioritäten von 61 bis 89: Es handelt sich bei diesen Maßnahmen in der Regel um die Anschaffung kleinerer Vermö- gensgegenstände, wie beispielsweise PC's oder Drucker, die zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes erforderlich sind. Beim Brandschutz (Priorität 64) werden daneben auch Kfz sowie Spezialgeräte angeschafft. Bei der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (Priorität 78) wird zudem auch der Ausbau der U3-Plätze mit veranschlagt. Die entsprechende Landeszuweisung zum Ausbau der U3-Plätze wird an die freien Träger weiter geleitet. Bei den Tageseinrichtungen für Kinder (Priorität 80) gilt dies analog, nur dass nun die Landeszuweisung an den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft zur Durchführung der Baumaßnahmen weiter geleitet wird. Bei der Wohnungsbauförderung (Priorität 85) besteht die Investition in der Anschaffung von Lizenzen im Bereich Wohnberechtigungsscheine / Wohnungsvermittlung. Beim ÖPNV (Priorität 87) sind die investiven Auszahlungen tenliste der Buswartehallen Beim Bereich Wirtschaft Gewerbegebietsleitbesch für die Abarbeitung der Prioritä- veranschlagt. und Tourismus (Priorität 89) sind u. a. auch Investitionen bei der ilderu ng erforderlich. An dieser Stelle sei noch mal darauf hingewiesen, dass sämtliche investiven Maßnahmen des Kernhaushaltes durch die Investiven Zuweisungen des Landes (Allgemeine Investitionspauschale sowie Sportpauschale) gegenfinanziert sind.