Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
16.09.2010
Erstellt
18.08.10, 06:48
Aktualisiert
23.12.10, 08:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 257/2010
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 07.05.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
22.06.2010
beschließend
Ausschuss für Stadtentwicklung
16.09.2010
vorberatend
Betrifft:
Bemerkungen
Anregung bzgl. Fällung einer Robinie, Nikolausstraße 18, E.-Gymnich
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebs Straßen enthalten
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 07.05.2010
Stellungnahme der Verwaltung:
In der Nikolausstraße sowie in den angrenzenden Straßen sind zahlreiche Robinien als
Straßenbäume vorzufinden. Robinien gehören zu den gängigen Straßenbäumen und werden von
Experten, trotz der möglichen Ausbildung von Wurzelausläufern, für die Verwendung im städt.
Straßenraum empfohlen (sog. Straßenbaumliste). Aufgrund der Wurzelausläufer kommt es häufig,
in Zusammenhang mit den vielfach flächig begrenzten Baumscheiben, zu Unebenheiten in
angrenzenden Bereichen. Diese werden i.d.R. durch eine Neuverlegung des Pflasters, der Platten
oder auch durch den Einbau einer wassergebundenen Wegedecke reguliert. Es ist auch durchaus
üblich, dass diese Unebenheiten mehrfach hintereinander auftreten. Eine Regulierung ist mit
entsprechenden Kosten verbunden, die sich jedoch nicht vermeiden lassen. Durch diese
Maßnahmen wird ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung erstrebenswerter Begrünung im
Straßenraum geleistet.
An dem zur Fällung beantragten Baum konnten im Gehwegbereich einige kleinere Unebenheiten
festgestellt werden, die auf das Wurzelwachstum des Baumes zurückzuführen sind. Auf evtl.
Stolperstellen werden die Gehwege in regelmäßigen Abständen von den zuständigen Kollegen
des Eigenbetriebs Straßen kontrolliert. Wird im Zuge dieser Kontrollen Handlungsbedarf
festgestellt, so werden entsprechende Maßnahmen in Auftrag gegeben.
Die mit einem Beton-Rechteckpflaster versiegelte Fläche des Stellplatzes vor dem Haus der
Antragsteller weist leichte Unebenheiten auf. Ob es sich hierbei um wurzelbedingte Unebenheiten
handelt oder um Absenkungen, die durch ein Nachgeben des Unterbaus im Bereich der
Fahrspuren hervorgerufen worden sind, ist ohne eine Aufnahme des Pflasters nur schwer zu
beurteilen. Da allerdings auch keinerlei Stolperstellen festgestellt werden konnten, ist dieses zum
jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich.
Eine direkte Zufahrt bzw. Nutzung der Stellfläche ist nicht möglich, da die Robinie mittig vor dem
betreffenden Grundstück steht. Die Zufahrt erfolgt bisher über die Parkbucht vor dem
Nachbargrundstück (Nikolausstraße 16). Da in diesem Bereich kein abgesenkter Bordstein
vorhanden ist, sind (vermutlich vom Antragsteller) zwei Auffahrrampen aus Metall angebracht
worden.
Der Bau des Stellplatzes ist durch die Antragsteller zu einem Zeitpunkt erfolgt, als der Baum
bereits an seinem Standort stand. Ein generelles Anrecht auf Nutzung seines Grundstücks mittels
Pkw und die hierfür erforderliche Herstellung einer Zufahrt (beispielsweise durch einen
abgesenkten Bordstein) besteht nicht. Vergleichbare Flächen werden von anderen Hausbesitzern
daher häufig bepflanzt und somit als Vorgarten genutzt.
Robinien neigen ab einem gewissen Alter zur Totholzbildung, welches zur Herstellung der
Verkehrssicherheit beseitigt werden muss. Aus diesem Grund ist eine sog. Kronenpflege an eine
Fachfirma beauftragt worden. Durch diese baumpflegerische Maßnahme wird der Baum sicherer
gestaltet.
Einer Fällung kann derzeitig nicht zugestimmt werden, da es sich um einen gesunden und vitalen
Straßenbaum handelt. Dieser kann langfristig seinen Beitrag zur Erhaltung des Straßenbildes
leisten, auch unter der Berücksichtigung, dass es sich um eine sog. stadtklimafeste Baumart
handelt. Zudem sind in der Nikolausstraße ausreichend Parkmöglichkeiten (in geringer Entfernung
zu den Häusern) vorhanden.
(Dr. Rips)
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