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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Fällung einer Robinie, Nikolausstraße 18, E.-Gymnich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
16.09.2010
Erstellt
18.08.10, 06:48
Aktualisiert
23.12.10, 08:15
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 257/2010 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 07.05.2010 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 22.06.2010 beschließend Ausschuss für Stadtentwicklung 16.09.2010 vorberatend Betrifft: Bemerkungen Anregung bzgl. Fällung einer Robinie, Nikolausstraße 18, E.-Gymnich Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind im Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebs Straßen enthalten Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 07.05.2010 Stellungnahme der Verwaltung: In der Nikolausstraße sowie in den angrenzenden Straßen sind zahlreiche Robinien als Straßenbäume vorzufinden. Robinien gehören zu den gängigen Straßenbäumen und werden von Experten, trotz der möglichen Ausbildung von Wurzelausläufern, für die Verwendung im städt. Straßenraum empfohlen (sog. Straßenbaumliste). Aufgrund der Wurzelausläufer kommt es häufig, in Zusammenhang mit den vielfach flächig begrenzten Baumscheiben, zu Unebenheiten in angrenzenden Bereichen. Diese werden i.d.R. durch eine Neuverlegung des Pflasters, der Platten oder auch durch den Einbau einer wassergebundenen Wegedecke reguliert. Es ist auch durchaus üblich, dass diese Unebenheiten mehrfach hintereinander auftreten. Eine Regulierung ist mit entsprechenden Kosten verbunden, die sich jedoch nicht vermeiden lassen. Durch diese Maßnahmen wird ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung erstrebenswerter Begrünung im Straßenraum geleistet. An dem zur Fällung beantragten Baum konnten im Gehwegbereich einige kleinere Unebenheiten festgestellt werden, die auf das Wurzelwachstum des Baumes zurückzuführen sind. Auf evtl. Stolperstellen werden die Gehwege in regelmäßigen Abständen von den zuständigen Kollegen des Eigenbetriebs Straßen kontrolliert. Wird im Zuge dieser Kontrollen Handlungsbedarf festgestellt, so werden entsprechende Maßnahmen in Auftrag gegeben. Die mit einem Beton-Rechteckpflaster versiegelte Fläche des Stellplatzes vor dem Haus der Antragsteller weist leichte Unebenheiten auf. Ob es sich hierbei um wurzelbedingte Unebenheiten handelt oder um Absenkungen, die durch ein Nachgeben des Unterbaus im Bereich der Fahrspuren hervorgerufen worden sind, ist ohne eine Aufnahme des Pflasters nur schwer zu beurteilen. Da allerdings auch keinerlei Stolperstellen festgestellt werden konnten, ist dieses zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich. Eine direkte Zufahrt bzw. Nutzung der Stellfläche ist nicht möglich, da die Robinie mittig vor dem betreffenden Grundstück steht. Die Zufahrt erfolgt bisher über die Parkbucht vor dem Nachbargrundstück (Nikolausstraße 16). Da in diesem Bereich kein abgesenkter Bordstein vorhanden ist, sind (vermutlich vom Antragsteller) zwei Auffahrrampen aus Metall angebracht worden. Der Bau des Stellplatzes ist durch die Antragsteller zu einem Zeitpunkt erfolgt, als der Baum bereits an seinem Standort stand. Ein generelles Anrecht auf Nutzung seines Grundstücks mittels Pkw und die hierfür erforderliche Herstellung einer Zufahrt (beispielsweise durch einen abgesenkten Bordstein) besteht nicht. Vergleichbare Flächen werden von anderen Hausbesitzern daher häufig bepflanzt und somit als Vorgarten genutzt. Robinien neigen ab einem gewissen Alter zur Totholzbildung, welches zur Herstellung der Verkehrssicherheit beseitigt werden muss. Aus diesem Grund ist eine sog. Kronenpflege an eine Fachfirma beauftragt worden. Durch diese baumpflegerische Maßnahme wird der Baum sicherer gestaltet. Einer Fällung kann derzeitig nicht zugestimmt werden, da es sich um einen gesunden und vitalen Straßenbaum handelt. Dieser kann langfristig seinen Beitrag zur Erhaltung des Straßenbildes leisten, auch unter der Berücksichtigung, dass es sich um eine sog. stadtklimafeste Baumart handelt. Zudem sind in der Nikolausstraße ausreichend Parkmöglichkeiten (in geringer Entfernung zu den Häusern) vorhanden. (Dr. Rips) -2-