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Dringlichkeitsentscheidung (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Jüdischen Friedhof "An der Schleifmühle" in Erftstadt-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
22.06.2010
Erstellt
11.06.10, 07:31
Aktualisiert
23.12.10, 08:15
Dringlichkeitsentscheidung (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Jüdischen Friedhof "An der Schleifmühle" in Erftstadt-Lechenich)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 227/2010 Amt: 65 Az.: 6710-15 Datum: 19.04.2010 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 22.06.2010 Bemerkungen TOP Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Jüdischen Friedhof "An der Schleifmühle" in Erftstadt-Lechenich Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 226/2010 wird gem. § 60 (2) S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Der stark ausgeprägte und weit fortgeschrittene Holzabbau erfordert eine zeitnahe Fällung der betreffenden Robinie auf dem Jüd. Friedhof „An der Schleifmühle“. Der Holzabbau ist in erster Linie im Bereich des Stammfußes erfolgt, so dass der Baum in seiner Standsicherheit erheblich beeinträchtigt ist. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 227/2010 wird zugestimmt. Erftstadt, den 29.04.2010 (Dr. Rips) Bürgermeister (Bohlen) Ausschussvorsitzender