Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
22.06.2010
Erstellt
11.06.10, 07:31
Aktualisiert
23.12.10, 08:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
D 227/2010
Amt: 65
Az.: 6710-15
Datum: 19.04.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
22.06.2010
Bemerkungen
TOP
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Jüdischen Friedhof
"An der Schleifmühle" in Erftstadt-Lechenich
Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Vorlage
V 226/2010
wird gem. § 60 (2) S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen.
Begründung der Dringlichkeit:
Der stark ausgeprägte und weit fortgeschrittene Holzabbau erfordert eine zeitnahe Fällung der
betreffenden Robinie auf dem Jüd. Friedhof „An der Schleifmühle“. Der Holzabbau ist in erster
Linie im Bereich des Stammfußes erfolgt, so dass der Baum in seiner Standsicherheit erheblich
beeinträchtigt ist.
DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG
Der Vorlage
D 227/2010
wird zugestimmt.
Erftstadt, den 29.04.2010
(Dr. Rips)
Bürgermeister
(Bohlen)
Ausschussvorsitzender