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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Jüdischen Friedhof "An der Schleifmühle" in Erftstadt-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,7 kB
Datum
22.06.2010
Erstellt
11.06.10, 07:31
Aktualisiert
23.12.10, 08:15
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Jüdischen Friedhof "An der Schleifmühle" in Erftstadt-Lechenich)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 226/2010 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 19.04.2010 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 22.06.2010 Bemerkungen Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Jüdischen Friedhof "An der Schleifmühle" in Erftstadt-Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind im Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebs Straßen enthalten Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 19.04.2010 Beschlussentwurf: Der Fällung einer Robinie (Robinia pseudoacacia, StU 1,27 m) wird lt. § 6 Abs. (1) c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Der Jüdische Friedhof „An der Schleifmühle“ ist geprägt durch zahlreiche Robinien, die einen dichten Baumbestand bilden. An der ersten Robinie (von der Straße „An der Weltersmühle“ ausgehend) ist im Rahmen der Baumkontrollen eine Faulstelle am Stammfuß festgestellt worden. Der Stammumfang beträgt 1,27 m, so dass dieser Baum durch die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Erftstadt (Baumschutzsatzung) geschützt ist. Auf den ersten Blick handelt es sich bei der vorgefundenen Faulstelle lediglich um eine kleinflächige und geringfügige Schädigung, die keinerlei Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit mit sich zieht. Bei einer genaueren Untersuchung mittels Schonhammer (sog. „Klangprobe“) und Sondierstange zeigte sich jedoch, dass hier bereits ein umfangreicher Holzabbau stattgefunden hat. Der Stamm ist deutlich hohl klingend. Zudem konnte die Sondierstange (ca. 60 cm lang) fast vollständig in den Stammfuß gebohrt werden. Bis auf eine sehr geringe Restwandstärke ist kein intakter Holzkörper mehr vorhanden. Aufgrund dieses sehr ausgeprägten und weit fortgeschrittenen Holzabbaus im Bereich des Stammfußes ist eine kurzfristige Fällung des Baumes notwendig. (Dr. Rips)