Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
9,7 kB
Datum
22.06.2010
Erstellt
11.06.10, 07:31
Aktualisiert
23.12.10, 08:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 226/2010
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 19.04.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
22.06.2010
Bemerkungen
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Jüdischen Friedhof
"An der Schleifmühle" in Erftstadt-Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebs Straßen enthalten
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 19.04.2010
Beschlussentwurf:
Der Fällung einer Robinie (Robinia pseudoacacia, StU 1,27 m) wird lt. § 6 Abs. (1) c) der
Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Der Jüdische Friedhof „An der Schleifmühle“ ist geprägt durch zahlreiche Robinien, die einen
dichten Baumbestand bilden. An der ersten Robinie (von der Straße „An der Weltersmühle“
ausgehend) ist im Rahmen der Baumkontrollen eine Faulstelle am Stammfuß festgestellt worden.
Der Stammumfang beträgt 1,27 m, so dass dieser Baum durch die Satzung zum Schutz des
Baumbestandes der Stadt Erftstadt (Baumschutzsatzung) geschützt ist.
Auf den ersten Blick handelt es sich bei der vorgefundenen Faulstelle lediglich um eine
kleinflächige und geringfügige Schädigung, die keinerlei Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit
mit sich zieht. Bei einer genaueren Untersuchung mittels Schonhammer (sog. „Klangprobe“) und
Sondierstange zeigte sich jedoch, dass hier bereits ein umfangreicher Holzabbau stattgefunden
hat. Der Stamm ist deutlich hohl klingend. Zudem konnte die Sondierstange (ca. 60 cm lang) fast
vollständig in den Stammfuß gebohrt werden. Bis auf eine sehr geringe Restwandstärke ist kein
intakter Holzkörper mehr vorhanden.
Aufgrund dieses sehr ausgeprägten und weit fortgeschrittenen Holzabbaus im Bereich des
Stammfußes ist eine kurzfristige Fällung des Baumes notwendig.
(Dr. Rips)