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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Fällung einer Linde in der Balkhausener Straße, E.-Gymnich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
22.06.2010
Erstellt
11.06.10, 07:31
Aktualisiert
23.12.10, 08:15
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 211/2010 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 29.03.2010 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 22.06.2010 Bemerkungen Anregung bzgl. Fällung einer Linde in der Balkhausener Straße, E.-Gymnich Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind im Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebs Straßen enthalten Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 29.03.2010 Stellungnahme der Verwaltung: Die Balkhausener Straße ist geprägt durch eine beidseitige Bepflanzung mit Linden, die überwiegend durch die Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt geschützt sind. Die hohe Wohnqualität in der Balkhausener Straße ist insbesondere auf diesen Alleecharakter zurückzuführen. Der betreffende Baum steht auf städtischer Fläche vor der Reihengarage auf dem Grundstück der Balkhausener Str. 5-7. Um die Garagen nutzen zu können, ist vom Antragsteller bzw. vom Eigentümer der angrenzenden Fläche, die Zufahrt (und somit auch die städtische Fläche) gepflastert worden. Hierbei ist der Einbau des Betonpflasters bis unmittelbar an den Stamm der Linde erfolgt. Durch die Flächenversiegelung und die Verdichtung des Bodens hat sich diese Maßnahme negativ auf den Wurzelraum des Baumes ausgewirkt, da dieser in der Folge bezüglich seiner Wasser- und Nährstoffaufnahme beeinträchtigt worden ist. Die Wurzeln orientieren sich in solchen Fällen häufig unter den Pflastersteinen entlang (da hier ausreichend Luft, Wasser und Nährstoffe vorhanden sind), wodurch entsprechende Unebenheiten entstehen können. Laut Bauakte ist die Genehmigung zum Bau der Garagen im Jahr 1973 erteilt worden. Zu diesem Zeitpunkt stand der Baum bereits an entsprechender Stelle, so dass mit künftigen, wurzelbedingten Unebenheiten oder gar einer eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit der Garagen gerechnet werden konnte. Wurzelbedingte Unebenheiten, wie in dem vorliegenden Fall, lassen sich durch den Einbau einer wassergebundenen Wegedecke beseitigen. Es handelt sich hierbei um eine Wegedecke, bei der die Deckschicht aus einem gebrochenen Natursteinmaterial besteht (in Erftstadt wird i.d.R. ein Kalksteingemisch, 0/5, korngestuft verwendet). Wassergebundene Wegedecken werden im öffentlichen Bereich zunehmend eingebaut, da diese eine ebene und belastbare Oberfläche besitzen. Zudem vermitteln sie einen naturnäheren Eindruck und verhindern die Bodenversiegelung, wodurch Luft und Wasser besser an die Pflanzenwurzeln gelangen. Zusammenfassend ist zu sagen, dass unter den jetzigen Gesichtspunkten eine Fällung der betreffenden Linde nicht vertretbar ist. Es handelt sich um einen vitalen und verkehrssicheren Baum, der langfristig einen Beitrag zur Erhaltung des Alleecharakters leisten kann. Die vorhandenen Unebenheiten und Stolperstellen sind durch eine wassergebundene Wegedecke auszugleichen, so dass auch weiterhin eine Garagennutzung ermöglicht wird. Es bleibt abzuwarten, ob künftig weitere Unebenheiten durch das Wurzelwachstum des Baumes entstehen. Sollte demnach erneut Handlungsbedarf bestehen, ist nach den neuen Gegebenheiten zu verfahren. (Dr. Rips) -2-