Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
22.06.2010
Erstellt
11.06.10, 07:31
Aktualisiert
23.12.10, 08:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 211/2010
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 29.03.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
22.06.2010
Bemerkungen
Anregung bzgl. Fällung einer Linde in der Balkhausener Straße, E.-Gymnich
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebs Straßen enthalten
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 29.03.2010
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Balkhausener Straße ist geprägt durch eine beidseitige Bepflanzung mit Linden, die
überwiegend durch die Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt geschützt sind. Die hohe
Wohnqualität in der Balkhausener Straße ist insbesondere auf diesen Alleecharakter
zurückzuführen.
Der betreffende Baum steht auf städtischer Fläche vor der Reihengarage auf dem Grundstück der
Balkhausener Str. 5-7. Um die Garagen nutzen zu können, ist vom Antragsteller bzw. vom
Eigentümer der angrenzenden Fläche, die Zufahrt (und somit auch die städtische Fläche)
gepflastert worden. Hierbei ist der Einbau des Betonpflasters bis unmittelbar an den Stamm der
Linde erfolgt. Durch die Flächenversiegelung und die Verdichtung des Bodens hat sich diese
Maßnahme negativ auf den Wurzelraum des Baumes ausgewirkt, da dieser in der Folge bezüglich
seiner Wasser- und Nährstoffaufnahme beeinträchtigt worden ist. Die Wurzeln orientieren sich in
solchen Fällen häufig unter den Pflastersteinen entlang (da hier ausreichend Luft, Wasser und
Nährstoffe vorhanden sind), wodurch entsprechende Unebenheiten entstehen können.
Laut Bauakte ist die Genehmigung zum Bau der Garagen im Jahr 1973 erteilt worden. Zu diesem
Zeitpunkt stand der Baum bereits an entsprechender Stelle, so dass mit künftigen,
wurzelbedingten Unebenheiten oder gar einer eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit der Garagen
gerechnet werden konnte.
Wurzelbedingte Unebenheiten, wie in dem vorliegenden Fall, lassen sich durch den Einbau einer
wassergebundenen Wegedecke beseitigen. Es handelt sich hierbei um eine Wegedecke, bei der
die Deckschicht aus einem gebrochenen Natursteinmaterial besteht (in Erftstadt wird i.d.R. ein
Kalksteingemisch, 0/5, korngestuft verwendet). Wassergebundene Wegedecken werden im
öffentlichen Bereich zunehmend eingebaut, da diese eine ebene und belastbare Oberfläche
besitzen. Zudem vermitteln sie einen naturnäheren Eindruck und verhindern die
Bodenversiegelung, wodurch Luft und Wasser besser an die Pflanzenwurzeln gelangen.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass unter den jetzigen Gesichtspunkten eine Fällung der
betreffenden Linde nicht vertretbar ist. Es handelt sich um einen vitalen und verkehrssicheren
Baum, der langfristig einen Beitrag zur Erhaltung des Alleecharakters leisten kann. Die
vorhandenen Unebenheiten und Stolperstellen sind durch eine wassergebundene Wegedecke
auszugleichen, so dass auch weiterhin eine Garagennutzung ermöglicht wird. Es bleibt
abzuwarten, ob künftig weitere Unebenheiten durch das Wurzelwachstum des Baumes entstehen.
Sollte demnach erneut Handlungsbedarf bestehen, ist nach den neuen Gegebenheiten zu
verfahren.
(Dr. Rips)
-2-