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Antrag (Antrag bzgl. Messung von Luftschadstoffen in Köttingen und Kierdorf)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
22.06.2010
Erstellt
11.06.10, 07:31
Aktualisiert
23.12.10, 08:15
Antrag (Antrag bzgl. Messung von Luftschadstoffen in Köttingen und Kierdorf) Antrag (Antrag bzgl. Messung von Luftschadstoffen in Köttingen und Kierdorf)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 144/2010 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 25.02.2010 Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 22.06.2010 Bemerkungen Antrag bzgl. Messung von Luftschadstoffen in Köttingen und Kierdorf Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 25.02.2010 Stellungnahme der Verwaltung: Um eine orientierende Beurteilung der Luftqualität zu erreichen und die Konzentration von Stickstoffdioxid und Feinstaub in einzelnen Straßenabschnitten bzw. an potentiellen Belastungsschwerpunkten rechnerisch zu ermitteln, stellte das Umweltministerium NRW Ende 2006 für die Städte und Kommunen das Computerprogramm „IMMIS Luft“ zur Verfügung. Für die Stadt Erftstadt hat das Umwelt- und Planungsamt im Jahr 2007 mit dem o. a. Programm die Luftschadstoffbelastung entlang der Peter-May-Straße (L 163) in Erftstadt-Köttingen und der Friedrich-Ebert-Straße in Erftstadt-Kierdorf berechnet (s. A 620/2006, Ausschuss für Stadtentwicklung am 14.09.2006; V 398/2007, Rat am 20.09.2007). Die daraus ermittelten Ergebnisse wurden dem zuständigen Landesbetrieb (LANUV NRW) gemeldet. Anhand einer entsprechenden Prioritätenliste führte das LANUV 2008 danach stationäre Luftschadstoffmessungen in verschiedenen Städten in NRW durch; im Stadtgebiet Erftstadt bzw. in den beiden o. g. Straßen sind aufgrund der Prioritätenliste bisher keine Messungen durchgeführt worden. Ab dem 01.01.2010 gelten verminderte Jahresmittelwerte bei den Luftschadstoffgrenzwerten. Dem Luftschadstoffscreening aus 2007 ist zu entnehmen, dass insbesondere im Bereich der Feinstaubkonzentrationen (PM10) die neuen Grenzwerte (20 :µg/m³) überschritten werden. Daher schlägt die Verwaltung vor, zunächst das Luftschadstoff-Screening auf der Grundlage aktueller Verkehrsdaten und der neu festgesetzten Schadstoff-Grenzwerte zu aktualisieren. Die entsprechenden Verkehrsdaten werden zur Zeit vom mit der Erstellung eines Verkehrsgutachtens zur Entlastung der Ortsdurchfahrten von Liblar, Köttingen und Kierdorf beauftragten Verkehrsplanungsbüro erhoben. Die Ergebnisse des aktualisierten Screenings 2010 werden dem Ausschuss dargelegt. Sollten signifikante Änderungen bzw. Überschreitungen der Grenzwerte durch das Screening ermittelt werden, wird die Verwaltung mit der zuständigen Landesbehörde (LANUV NRW) unmittelbar Kontakt aufnehmen und gegebenenfalls lokale Schadstoffmessungen einfordern sowie entsprechende Maßnahmen abstimmen bzw. vorschlagen. Da das Luftschadstoff-Screening seitens der Verwaltung per Internet vorgenommen werden kann, werden keine externen Kosten verursacht. (Dr. Rips) Anlage -2-