Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
22.06.2010
Erstellt
11.06.10, 07:31
Aktualisiert
23.12.10, 08:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 144/2010
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 25.02.2010
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
22.06.2010
Bemerkungen
Antrag bzgl. Messung von Luftschadstoffen in Köttingen und Kierdorf
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 25.02.2010
Stellungnahme der Verwaltung:
Um eine orientierende Beurteilung der Luftqualität zu erreichen und die Konzentration von
Stickstoffdioxid und Feinstaub in einzelnen Straßenabschnitten bzw. an potentiellen Belastungsschwerpunkten rechnerisch zu ermitteln, stellte das Umweltministerium NRW Ende 2006 für die
Städte und Kommunen das Computerprogramm „IMMIS Luft“ zur Verfügung. Für die Stadt
Erftstadt hat das Umwelt- und Planungsamt im Jahr 2007 mit dem o. a. Programm die
Luftschadstoffbelastung entlang der Peter-May-Straße (L 163) in Erftstadt-Köttingen und der
Friedrich-Ebert-Straße in Erftstadt-Kierdorf berechnet (s. A 620/2006, Ausschuss für
Stadtentwicklung am 14.09.2006; V 398/2007, Rat am 20.09.2007). Die daraus ermittelten
Ergebnisse wurden dem zuständigen Landesbetrieb (LANUV NRW) gemeldet. Anhand einer
entsprechenden
Prioritätenliste
führte
das
LANUV
2008
danach
stationäre
Luftschadstoffmessungen in verschiedenen Städten in NRW durch; im Stadtgebiet Erftstadt bzw.
in den beiden o. g. Straßen sind aufgrund der Prioritätenliste bisher keine Messungen durchgeführt
worden.
Ab dem 01.01.2010 gelten verminderte Jahresmittelwerte bei den Luftschadstoffgrenzwerten. Dem
Luftschadstoffscreening aus 2007 ist zu entnehmen, dass insbesondere im Bereich der
Feinstaubkonzentrationen (PM10) die neuen Grenzwerte (20 :µg/m³) überschritten werden.
Daher schlägt die Verwaltung vor, zunächst das Luftschadstoff-Screening auf der Grundlage
aktueller Verkehrsdaten und der neu festgesetzten Schadstoff-Grenzwerte zu aktualisieren. Die
entsprechenden Verkehrsdaten werden zur Zeit vom mit der Erstellung eines Verkehrsgutachtens
zur Entlastung der Ortsdurchfahrten von Liblar, Köttingen und Kierdorf beauftragten
Verkehrsplanungsbüro erhoben.
Die Ergebnisse des aktualisierten Screenings 2010 werden dem Ausschuss dargelegt. Sollten
signifikante Änderungen bzw. Überschreitungen der Grenzwerte durch das Screening ermittelt
werden, wird die Verwaltung mit der zuständigen Landesbehörde (LANUV NRW) unmittelbar
Kontakt aufnehmen und gegebenenfalls lokale Schadstoffmessungen einfordern sowie
entsprechende Maßnahmen abstimmen bzw. vorschlagen.
Da das Luftschadstoff-Screening seitens der Verwaltung per Internet vorgenommen werden kann,
werden keine externen Kosten verursacht.
(Dr. Rips)
Anlage
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