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Beschlussvorlage (Bebauungsplan 58A Erftstadt-Dirmerzheim, Kiesstraße; I. Beschluss über die Änderung des Geltungsbereichs II.Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden gem. § 3(2) und § 4 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
07.07.10, 07:07
Aktualisiert
23.12.10, 08:15
Beschlussvorlage (Bebauungsplan 58A Erftstadt-Dirmerzheim, Kiesstraße;
I. Beschluss über die Änderung des Geltungsbereichs
II.Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden 
gem. § 3(2) und § 4 (2) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan 58A Erftstadt-Dirmerzheim, Kiesstraße;
I. Beschluss über die Änderung des Geltungsbereichs
II.Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden 
gem. § 3(2) und § 4 (2) BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 72/2010 Az.:61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 12.05.2010 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 22.06.2010 Rat 06.07.2010 Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan 58A Erftstadt-Dirmerzheim, Kiesstraße; I. Beschluss über die Änderung des Geltungsbereichs II.Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden gem. § 3(2) und § 4 (2) BauGB Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 12.05.2010 Beschlussentwurf: I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBI. I S. 3018), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, den am 20.06.2006 vom Rat der Stadt Erftstadt beschlossenen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 58; Erftstadt – Dirmerzheim, Kiesstraße, wie im Anlageplan dargestellt, zu ändern. II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBI. I S. 3018), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 58 A, Erftstadt Dirmerzheim, Kiesstraße, als Bebauungsplanentwurf nebst Begründung, Umwelt- und Artenschutzbericht, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB (Offenlage) und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 20.06.2006 (V 8/0395) die Aufstellung des Bebauungsplanes 58A, Erftstadt Dirmerzheim, Kiesstraße, beschlossen. Während der Vorentwurfsplanung ergab sich eine Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 58A um den Straßenbereich, der im Nordwesten an die Kiesstraße grenzt. Über die Erweiterung des Geltungsbereiches soll eine Anbindung des Plangebietes an die Kiesstraße ermöglicht werden. Im südöstlichen Teil des Plangebietes wird der Geltungsbereich bis an die Landstraße L 162 erweitert, um die Grundlage für notwendige Abstandsflächen und für eine nachhaltige Gebäudeanordnung zu schaffen. Der erweiterte Geltungsbereich im Südosten stellt auch den Bereich des am 19.07.2007 (V 155/2007) eingeleiteten Umlegungsverfahrens dar. Zu II: Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geordnete städtebauliche Entwicklung einer Wohnbebauung geschaffen werden. Der Bebauungsplan-Vorentwurf sieht eine ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung mit ca. 18 Wohnungseinheiten vor. Da die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) und der bisherige intensive Abstimmungsprozess abgeschlossen sind, kann der vorliegende Bebauungsplan-Vorentwurf nunmehr als Bebauungsplanentwurf beschlossen und die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden. (Dr. Rips) Anlagen: • Anlageplan • Bebauungsplanentwurf (Begründung, Umweltbericht, Artenschutzbericht) an Fraktionen und sachkundige Einwohner -2-