Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
07.07.10, 07:07
Aktualisiert
23.12.10, 08:15
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 72/2010
Az.:61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 12.05.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
22.06.2010
Rat
06.07.2010
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan 58A Erftstadt-Dirmerzheim, Kiesstraße;
I. Beschluss über die Änderung des Geltungsbereichs
II.Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden
gem. § 3(2) und § 4 (2) BauGB
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 12.05.2010
Beschlussentwurf:
I.
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBI. I
S. 3018), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, den am 20.06.2006 vom Rat
der Stadt Erftstadt beschlossenen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 58; Erftstadt
– Dirmerzheim, Kiesstraße, wie im Anlageplan dargestellt, zu ändern.
II.
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBI. I
S. 3018), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte
Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 58 A, Erftstadt Dirmerzheim, Kiesstraße, als
Bebauungsplanentwurf nebst Begründung, Umwelt- und Artenschutzbericht, beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2)
BauGB (Offenlage) und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 20.06.2006 (V 8/0395) die Aufstellung des
Bebauungsplanes 58A, Erftstadt Dirmerzheim, Kiesstraße, beschlossen.
Während der Vorentwurfsplanung ergab sich eine Erweiterung des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes 58A um den Straßenbereich, der im Nordwesten an die Kiesstraße grenzt. Über
die Erweiterung des Geltungsbereiches soll eine Anbindung des Plangebietes an die Kiesstraße
ermöglicht werden. Im südöstlichen Teil des Plangebietes wird der Geltungsbereich bis an die
Landstraße L 162 erweitert, um die Grundlage für notwendige Abstandsflächen und für eine
nachhaltige Gebäudeanordnung zu schaffen.
Der erweiterte Geltungsbereich im Südosten stellt auch den Bereich des am 19.07.2007 (V
155/2007) eingeleiteten Umlegungsverfahrens dar.
Zu II:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
geordnete städtebauliche Entwicklung einer Wohnbebauung geschaffen werden. Der
Bebauungsplan-Vorentwurf sieht eine ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung mit ca. 18
Wohnungseinheiten vor.
Da die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) und der bisherige intensive
Abstimmungsprozess abgeschlossen sind, kann der vorliegende Bebauungsplan-Vorentwurf
nunmehr als Bebauungsplanentwurf beschlossen und die Durchführung der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung (Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden.
(Dr. Rips)
Anlagen:
• Anlageplan
• Bebauungsplanentwurf (Begründung, Umweltbericht, Artenschutzbericht) an Fraktionen
und sachkundige Einwohner
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