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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Einrichtung eines gekennzeichneten Fahrradweges in der Poststraße, E.-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
01.02.2011
Erstellt
02.09.10, 15:11
Aktualisiert
05.01.11, 07:08
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 353/2010 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 13.07.2010 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Termin Bemerkungen 14.09.2010 beschließend Schulausschuss 03.11.2010 vorberatend Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 01.02.2011 beschließend Betrifft: Anregung bzgl. Einrichtung eines gekennzeichneten Fahrradweges in der Poststraße, E.-Liblar Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Poststraße liegt innerhalb einer Tempo 30-Zone. Die Auszeichnung von separaten Radwegen oder Radfahrstreifen ist hier nicht üblich, da sich die Geschwindigkeiten von Autofahrern und Radfahrern in diesen Straßen angleichen. Auch das Anlegen von beidseitigen Angebotsstreifen für Radfahrer ist hier leider nicht möglich. Diese Angebotsstreifen müssten nach der zur Zeit geltenden Richtlinie mindestens eine Breite von 1,25m und in Höhe der Längsparkplätze entlang des Postgebäudes eine Breite von 1,75m haben. Bei einer beidseitigen Abmarkierung würde die Restfahrbahnbreite die notwendige 4,00m Mindestbreite unterschreiten (die gesamte Fahrbahn der Poststraße ist 6,40 m breit). Auf der Poststraße sind Unfallschwerpunkte mit Personenschäden nach Angaben der Kreispolizeibehörde in den letzten Jahren nicht vorgekommen. Bei einem Ortstermin fiel jedoch auf, dass einige Autofahrer die das Postgebäude anfahren sich auf dem Längsparkstreifen in entgegengesetzter Fahrtrichtung aufstellen. Hierdurch können natürlich gefährliche Verkehrssituationen entstehen. Ich werde daher mein Ordnungsamt bitten, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen. Das bestehende Halteverbot in der Poststraße könnte hierbei natürlich gleich mit überwacht werden. (Dr. Rips) -2-