Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
01.02.2011
Erstellt
02.09.10, 15:11
Aktualisiert
05.01.11, 07:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 353/2010
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 13.07.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Termin
Bemerkungen
14.09.2010
beschließend
Schulausschuss
03.11.2010
vorberatend
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
01.02.2011
beschließend
Betrifft:
Anregung bzgl. Einrichtung eines gekennzeichneten Fahrradweges in der Poststraße,
E.-Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Poststraße liegt innerhalb einer Tempo 30-Zone. Die Auszeichnung von separaten Radwegen
oder Radfahrstreifen ist hier nicht üblich, da sich die Geschwindigkeiten von Autofahrern und
Radfahrern in diesen Straßen angleichen. Auch das Anlegen von beidseitigen Angebotsstreifen
für Radfahrer ist hier leider nicht möglich. Diese Angebotsstreifen müssten nach der zur Zeit
geltenden Richtlinie mindestens eine Breite von 1,25m und in Höhe der Längsparkplätze entlang
des Postgebäudes eine Breite von 1,75m haben. Bei einer beidseitigen Abmarkierung würde die
Restfahrbahnbreite die notwendige 4,00m Mindestbreite unterschreiten (die gesamte Fahrbahn
der Poststraße ist 6,40 m breit).
Auf der Poststraße sind Unfallschwerpunkte mit Personenschäden nach Angaben der
Kreispolizeibehörde in den letzten Jahren nicht vorgekommen. Bei einem Ortstermin fiel jedoch
auf, dass einige Autofahrer die das Postgebäude anfahren sich auf dem Längsparkstreifen in
entgegengesetzter Fahrtrichtung aufstellen. Hierdurch können natürlich gefährliche
Verkehrssituationen entstehen. Ich werde daher mein Ordnungsamt bitten, stichprobenartige
Kontrollen durchzuführen. Das bestehende Halteverbot in der Poststraße könnte hierbei natürlich
gleich mit überwacht werden.
(Dr. Rips)
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