Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
56 kB
Datum
01.02.2011
Erstellt
04.01.11, 08:26
Aktualisiert
04.01.11, 08:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zum B 353/2010
Anregung bzgl. Einrichtung eines gekennzeichneten
15.11.2010
Fahrradweges in der Poststraße
Entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr vom
14.09.2010 hat die Verwaltung in Absprache mit der Schule und dem Fahrradbeauftragten die
einseitige Anlage eines Radfahrstreifens in der Poststraße geprüft. Bei einem Ortstermin mit
dem Antragsteller und der Schulleitung wurde im Ergebnis festgehalten, dass bei der
Anlegung eines einseitigen Angebotsstreifens rur die Radfahrer auf der östlichen
Fahrbahnseite voraussichtlich keine Verbesserung für die Schüler hinsichtlich der
Verkehrssicherheit erreicht wird. U.a. würde der Angebotsstreifen, der für die Radfahrer auch
nur für eine Fahrtrichtung angelegt werden könnte, erfahrungsgemäß von den radfahrenden
Schülern in Gegenrichtung und gleichzeitig von den Fußgängern (da auf dieser Seite kein
Gehweg vorhanden ist) genutzt werden.
Vor Ort erläuterte der Antragsteller, dass bei den Bring- und Abholvorgängen der Schüler
viele Fahrzeuge in Höhe der 90°- Fahrbahnkurve (Zugang zum Ville-Gymnasium) halten und
hierdurch unübersichtliche Verkehrs situationen entstehen. Um hier eine Verbesserung zu
erreichen, soll im Kurvenbereich ein absolutes Halteverbot in Form des Zeichens 299 StVO
(Zick Zack-Linie) aufgetragen werden. Die Einhaltung dieses Halteverbotes müsste in
regelmäßigen Abständen durch meine Ordnungsbehörde überprüft werden. Die
Kreispolizeibehörde hat gegen diese Einrichtung eines Halteverbotes keine Bedenken.
Mittelfristig ist zu prüfen, ob für die Schüler, die vom Ville-Gymnasium zur Bushaltestelle an
der Bahnhofstraße wollen, ein Gehweg entlang der östlichen Seite der Poststraße angelegt
werde
ann. Dieser müsste noch hinter den Senkrechtparkplätzen liegen.
(Dr. Rips)