Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
61 kB
Datum
18.01.2011
Erstellt
07.01.11, 07:37
Aktualisiert
07.01.11, 07:37
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 543/2010 1. Ergänzung
Az.: 6713-12/19
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 23.12.2010
Beratungsfolge
Sportausschuss
Betrifft:
Termin
18.01.2011
Bemerkungen
zur Kenntnis
Bericht über den aktuellen Stand der Maßnahme "Neubau Sportplatz Lechenich"
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 23.12.2010
Beschlussentwurf:
Der Bericht über den aktuellen Stand der Maßnahme „Neubau Sportplatz Lechenich“ wird zur
Kenntnis genommen.
Begründung:
Im Anschluss an den Sachstandsbericht vom 22.10.2010 (V 543/2010), der zum Sportausschuss am
09.11.2010 vorlag, konnte die Fa. STRABAG die Arbeiten noch bis zum 30.11.2010 fortführen.
Seitdem ist die Baumaßnahme witterungsbedingt (Schnee, Frost) unterbrochen.
Erst bei frostfreien Bodenverhältnissen können die Arbeiten wieder aufgenommen werden.
Die ausstehenden Restarbeiten (Parkplatzbau mit Aphalt- und Pflasterarbeiten, Restmenge
Umzäunung (ca.40 m), Kunstrasenbelag, Aufstellen von Flutlichtmasten, Anschlüsse der
Versorgungsträger (Strom, Frischwasser, Kanal) benötigen einen Zeitaufwand von ca. drei Wochen.
Die Ausschreibung für die Pflanzarbeiten wird z.Zt. vom Planungsbüro vorbereitet. Die Vergabe kann
rechtzeitig nach einer beschränkten Ausschreibung erfolgen, damit die Pflanzarbeiten parallel zum
Abschluß der übrigen Arbeiten im Frühjahr 2011 durchgeführt werden können.
Am 05.11.2010 fand bezüglich einer Anwohnerklage ein Verhandlungstermin beim Verwaltungsgericht
in Köln statt. Von Seiten des Richters wurde eine Neubewertung der Lärmsituation unter
Berücksichtigung einer Verlängerung des ursprünglich geplanten Erdwalles angeordnet.
Der Wall konnte bereits innerhalb der bisherigen Arbeiten um ca. 50 m verlängert werden, da durch die
Aushubarbeiten kostengünstig ausreichende Erdmassen zur Verfügung standen.
Das Ing. Büro Fischbach überarbeitete auf dieser Basis sein bisheriges Gutachten, welches dem
Bauordnungsamt zur Vorlage beim Verwaltungsgericht nachgereicht wurde.
In der näheren Umgebung verbessert sich die bei der Ursprungsplanung bereits unkritische
Lärmsituation weiter. Dies geht eindeutig aus den Daten des aktuellen Lärmgutachtens hervor.
(Dr. Rips)
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