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Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Überblick)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
143 kB
Datum
01.02.2011
Erstellt
22.01.11, 06:18
Aktualisiert
22.01.11, 06:18
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Inhalt der Datei

Anlage zu V 7/2011 Auf Anregung des AöO vom 02.11.2010 gebe ich nachstehend einen Überblick, wie sich die öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte im Produktbereich 020 (Sicherheit und Ordnung), Produktgruppe 122 (Ordnungsangelegenheiten) zusammen setzen: Verwaltungsgebühren Die Verwaltungsgebühren sind mit einem Ansatz i.H.v. 344.250 € im Haushaltsplanentwurf 2011 veranschlagt. Im Einzelnen: 020 122 010 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung Verwaltungsgebühren = 23.000 € Erteilung einer Erlaubnis nach Landeshundegesetz Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, 60 € Erteilung einer Erlaubnis für die Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, 25 € Verwaltungsanteil für Ausstellung von Fischereischeinen Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, 4 € , 8 €, 24 € (Jugend-, Einjahres-, Fünfjahresschein) Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach §§ 44,45 StVO Rechtsgrundlage: GebO f. Maßn. i. Straßenverkehr, Tarifstelle 261, Rahmengebühr 10,20 € - 767 € Hierzu gibt es eine Dienstanweisung des Rhein-Erft-Kreises über die jeweilige Höhe der einzelnen Positionen. Exemplarisch wird nachf. ein Gebührentatbestand aufgeführt: Fertigen einer verkehrlichen Anordnung im Rahmen einer Baustellenabsperrung; 20 € Entscheidung über eine Erlaubnis nach § 29 StVO Rechtsgrundlage: GebO f. Maßn. i. Straßenverkehr, Tarifstelle 263, Rahmengebühr 10,20 € - 767 € Hierzu gibt es eine Dienstanweisung des Rhein-Erft-Kreises über die jeweilige Höhe der einzelnen Positionen. Exemplarisch wird nachf. ein Gebührentatbestand aufgeführt: Genehmigung zur Durchführung eines Großraumtransportes innerh. des Kreises, 26 € Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO Rechtsgrundlage: GebO f. Maßn. i. Straßenverkehr, Tarifstelle 264, Rahmengebühr 10,20 € - 767 € Hierzu gibt es eine Dienstanweisung des Rhein-Erft-Kreises über die jeweilige Höhe der einzelnen Positionen. Exemplarisch werden nachf. Gebührentatbestände aufgeführt: -1- Erteilung von Genehmigungen für die Durchführung eines Umzuges (Karneval, Schützenfest); 21 € Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot; 31 € Parkerlaubnis Handwerker Erftstadt Rechtsgrundlage: GebO f. Maßn. i. Straßenverkehr, 25 € Parkerlaubnis Handwerker Rhein Erft Rechtsgrundlage: GebO f. Maßn. i. Straßenverkehr incl. Dienstanweisung des RheinErft-Kreises, 90 € - 200 € (abhängig von der Dauer der Gültigkeit) Parkerlaubnis Handwerker Regio Rechtsgrundlage: GebO f. Maßn. i. Straßenverkehr incl. Dienstanweisung des RheinErft-Kreises,, 305 € Bewohnerparkausweise Rechtsgrundlage: GebO f. Maßn. i. Straßenverkehr, Rahmengebühr 10,20 € - 30,70 €/Jahr Erftstadt = 20 €/Jahr Brühl = 31,30 €/Jahr Kerpen = 30 €/Jahr 020 122 020 - Bürgerbüro Verwaltungsgebühren = 60.000 € Erteilen einer einfachen/erweiterten Melderegisterauskunft Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, 7 €/10 € Ausstellen einer Meldebescheinigung Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, 6 € Verwaltungsanteil Führungszeugnis Rechtsgrundlage: JustizverwaltungskostenO i.V.m. BZRG; 5,20 € Verwaltungsanteil Gewerbezentralregisterauskunft Rechtsgrundlage: JustizverwaltungskostenO i.V.m. GewO; 4,88 € Verwaltungsanteil Führerschein Rechtsgrundlage: Gebührenordnung f. Maßn. i. Straßenverkehr, 5.10 € Beglaubigungen Schriftstücke/Unterschriften Rechtsgrundlage: VerwgebS Stadt Erftstadt, 3,50 €/2 € Einnahmen aus dem Bereich Pässe und Ausweise = 160.000 € Reisepässe unter 24 Jahren/über 24 Jahren Rechtsgrundlage: Verordnung z. Durchführung des PassG, 37,50 €/59 € Reisepass mit 48 Seiten unter 24 Jahren/über 24 Jahren Rechtsgrundlage: Verordnung z. Durchführung des PassG, 69,50 €/91 € Beantragung eines Reisepasses im Expressverfahren Rechtsgrundlage: Verordnung z. Durchführung des PassG, 32 € + Gebühren f. Reisepass Vorläufiger Reisepass Rechtsgrundlage: Verordnung z. Durchführung des PassG, 26 € Bundespersonalausweise unter 24 Jahren/über 24 Jahren Rechtsgrundlage: PAuswGebV, 22,80 €/28,80 € -2- Vorläufiger Bundespersonalausweis Rechtsgrundlage: PAuswGebV, 10 € Kinderreisepässe Rechtsgrundlage: Verordnung z. Durchführung des PassG, 13 € Gebühren für die Veränderung des PIN beim Bundespersonalausweis Rechtsgrundlage: PAuswGebV, 6 € 020 122 030 - Standesamt Verwaltungsgebühren = 50.000 € Gebühren für Sterbe-, Geburts-, Heiratsurkunden Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, 10 € Gebühren für die Prüfung der Ehefähigkeit im Zusammenhang mit der Anmeldung z. Eheschließung/Lebenspartnerschaft Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, 40 € Gebühren für die Prüfung der Ehefähigkeit im Zusammenhang mit der Anmeldung z. Eheschließung/Lebenspartnerschaft, wenn ausländisches Recht zu beachten ist Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, 66 € Gebühren für Trauungen/Begründung der Lebenspartnerschaft außerhalb der Öffnungszeiten Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, 66 € 020 122 040 - Gewerbe, Gaststätten Verwaltungsgebühren Gewerbe = 31.250 € Gewerbeanzeige, -ummeldung Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, 20 € Auskunft aus dem Gewerberegister Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, 15 € Erlaubnis für Bewachungsgewerbe Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, Rahmengebühr 100 € - 1.500 € Erftstadt = 1.000 € Brühl = 1.000 € Kerpen = 1.500 € Erlaubnis für Spielhalle Rechtsgrundlage: Allg.VerwgebO NRW, Rahmengebühr pro Spielgerät 12,50 €-250 € Erftstadt = 250 € Brühl = 250 € Kerpen = 250 € Aufstellerlaubnisse für Spielgeräte Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, Rahmengebühr 100 € - 1.800 € Erftstadt = 1.000 € Brühl = 1.000 € Kerpen = 1.800 € Geeignetheitsbescheinigungen für Spielgeräte in Gaststätten Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, Rahmengebühr 30 € - 100 € Erftstadt = 80 € Brühl = 75 € Kerpen = 100 € -3- Reisegewerbekarten Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, Rahmengebühr 50 € - 500 € Erftstadt = 250 € Brühl = gestaffelt nach Gewerken (100 € - 500 €) Kerpen = 250 € Festsetzung von Veranstaltungen (Märkte) Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, Rahmengebühr 100 € - 1.000 € Erftstadt = 100 € - 1.000 € (je nach Bedeutung und Dauer des Marktes) Brühl = 100 € - 1.000 € (je nach Bedeutung und Dauer des Marktes) Kerpen = 100 € - 1.000 € (je nach Bedeutung und Dauer des Marktes) Gebühren für Gaststättenerlaubnisse = 20.000 € Ausstellen einer Gaststättenerlaubnis Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, Rahmengebühr 150 € - 3.000 € Erftstadt = 500 € - 3.000 € (gestaffelt nach Gastraumfläche) Brühl = 500 € - 3.000 € (gestaffelt nach Gastraumfläche) Kerpen = 300 € - 1.200 € (gestaffelt nach Gastraumfläche) Vorübergehende Gaststättenerlaubnisse Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, Rahmengebühr 25 € - 400 € Erftstadt = 40 € am 1. Tag; 25 € an den Folgetagen Brühl = 25 €/Tag Kerpen = 60 €/Tag Vorübergehende Gaststättenerlaubnis für Zelt/Aula Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, Rahmengebühr 25 € - 400 € Erftstadt = 75 € am 1. Tag; 50 € an den Folgetagen Brühl = 40 €/Tag Kerpen = 60 €/Tag Vorläufige Gaststättenerlaubnis Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW; Rahmengebühr 25 € - 250 € Erftstadt = 150 €/3 Monate Brühl = 50 € - 250 € Kerpen = 150 € Stellvertretererlaubnis Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, Rahmengebühr 25 € - 250 € Erftstadt = 250 € Brühl = 250 € Kerpen = 250 € Benutzungsgebühren Die Benutzungsgebühren sind mit einem Ansatz i.H.v. 149.000 € im Haushaltsplanentwurf 2011 veranschlagt. Im Einzelnen: 020 122 010 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung Benutzungsgebühren = 5.000 € Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen eines Infostandes Rechtsgrundlage: VerwgebS und SondernutzungsS Stadt Erftstadt Erftstadt = 2 €/m²/Monat + 22 € Verwaltungsgebühr -4- Brühl = 7,50 €/m²/Monat Kerpen = 3 €/m²/Monat Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von Baubuden, Gerüsten, Baumaschinen etc. i.Zshg. mit dem Einrichten einer Baustelle Rechtsgrundlage: VerwgebS und SondernutzungsS Stadt Erftstadt Erftstadt = 4 €/m²/Monat + 22 € Verwaltungsgebühr Brühl = 5 €/m²/Monat Kerpen = 4,50 m²/Monat Sondernutzungserlaubnis für Plakatierung Rechtsgrundlage: VerwgebS Stadt Erftstadt, 44 € 020 122 040 - Gewerbe, Gaststätten Benutzungsgebühren = 44.000 € Sondernutzungserlaubnis für Freiterassen Rechtsgrundlage: VerwgebS und SondernutzungsS Stadt Erftstadt Erftstadt = 3 €/m²/Monat + 22 € Verwaltungsgebühr Kerpen = 3 €/m²/Monat Sondernutzungserlaubnis für Warenauslagen vor Geschäften Rechtsgrundlage: VerwgebS und SondernutzungsS Stadt Erftstadt Erftstadt = 3 €/m²/Monat + 22 € Verwaltungsgebühr Brühl = 7,50 €/m²/Monat Kerpen = 5 €/m²/Monat Sondernutzungserlaubnis für Marktstände anl. Wochenmarkt/Jahrmarkt Rechtsgrundlage: VerwgebS und SondernutzungsS Stadt Erftstadt Erftstadt = 1 €/m²/Tag + 22 € Verwaltungsgebühr Brühl = 3 €/lfd.m/Tag Kerpen = 2 €/lfd.m/Tag Sondernutzungserlaubnis für Marktstände anl. Gymnicher Ritt Aufgrund der Besonderheit des Gymnicher Ritts gibt es hier einen eigens gestalteten Gebührentarif der Anlage zur Sondernutzungssatzung der Stadt Erftstadt ist. Zu den jeweiligen Gebühren nach SondernutzungsS kommt jeweils eine Verwaltungsgebühr nach VerwaltungsgebührenS der Stadt Erftstadt i.H.v. 22 € 020 122 060 - Wohnungslose Benutzungsgebühren = 100.900 € Nutzungsentschädigungen für die Nutzung der Obdachlosenunterkünfte 100.000 € Sozialtrainingsmaßnahmen Kostenersatz durch die Obdachlosen für die Teilnahme an Sozialtrainingsmaßnahmen, 900 € -5-