Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
143 kB
Datum
01.02.2011
Erstellt
22.01.11, 06:18
Aktualisiert
22.01.11, 06:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu V 7/2011
Auf Anregung des AöO vom 02.11.2010 gebe ich nachstehend einen Überblick, wie sich die
öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte im Produktbereich 020 (Sicherheit und Ordnung),
Produktgruppe 122 (Ordnungsangelegenheiten) zusammen setzen:
Verwaltungsgebühren
Die Verwaltungsgebühren sind mit einem Ansatz i.H.v. 344.250 € im Haushaltsplanentwurf
2011 veranschlagt.
Im Einzelnen:
020 122 010 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Verwaltungsgebühren = 23.000 €
Erteilung einer Erlaubnis nach Landeshundegesetz
Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, 60 €
Erteilung einer Erlaubnis für die Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht
Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, 25 €
Verwaltungsanteil für Ausstellung von Fischereischeinen
Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, 4 € , 8 €, 24 € (Jugend-, Einjahres-,
Fünfjahresschein)
Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach §§ 44,45
StVO
Rechtsgrundlage: GebO f. Maßn. i. Straßenverkehr, Tarifstelle 261, Rahmengebühr
10,20 € - 767 €
Hierzu gibt es eine Dienstanweisung des Rhein-Erft-Kreises über die jeweilige Höhe
der einzelnen Positionen. Exemplarisch wird nachf. ein Gebührentatbestand
aufgeführt:
Fertigen einer verkehrlichen Anordnung im Rahmen einer
Baustellenabsperrung; 20 €
Entscheidung über eine Erlaubnis nach § 29 StVO
Rechtsgrundlage: GebO f. Maßn. i. Straßenverkehr, Tarifstelle 263, Rahmengebühr
10,20 € - 767 €
Hierzu gibt es eine Dienstanweisung des Rhein-Erft-Kreises über die jeweilige Höhe
der einzelnen Positionen. Exemplarisch wird nachf. ein Gebührentatbestand
aufgeführt:
Genehmigung zur Durchführung eines Großraumtransportes innerh. des
Kreises, 26 €
Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO
Rechtsgrundlage: GebO f. Maßn. i. Straßenverkehr, Tarifstelle 264, Rahmengebühr
10,20 € - 767 €
Hierzu gibt es eine Dienstanweisung des Rhein-Erft-Kreises über die jeweilige Höhe
der einzelnen Positionen. Exemplarisch werden nachf. Gebührentatbestände
aufgeführt:
-1-
Erteilung von Genehmigungen für die Durchführung eines Umzuges (Karneval,
Schützenfest); 21 €
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot; 31 €
Parkerlaubnis Handwerker Erftstadt
Rechtsgrundlage: GebO f. Maßn. i. Straßenverkehr, 25 €
Parkerlaubnis Handwerker Rhein Erft
Rechtsgrundlage: GebO f. Maßn. i. Straßenverkehr incl. Dienstanweisung des RheinErft-Kreises, 90 € - 200 € (abhängig von der Dauer der Gültigkeit)
Parkerlaubnis Handwerker Regio
Rechtsgrundlage: GebO f. Maßn. i. Straßenverkehr incl. Dienstanweisung des RheinErft-Kreises,, 305 €
Bewohnerparkausweise
Rechtsgrundlage: GebO f. Maßn. i. Straßenverkehr, Rahmengebühr 10,20 € - 30,70
€/Jahr
Erftstadt = 20 €/Jahr
Brühl = 31,30 €/Jahr
Kerpen = 30 €/Jahr
020 122 020 - Bürgerbüro
Verwaltungsgebühren = 60.000 €
Erteilen einer einfachen/erweiterten Melderegisterauskunft
Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, 7 €/10 €
Ausstellen einer Meldebescheinigung
Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, 6 €
Verwaltungsanteil Führungszeugnis
Rechtsgrundlage: JustizverwaltungskostenO i.V.m. BZRG; 5,20 €
Verwaltungsanteil Gewerbezentralregisterauskunft
Rechtsgrundlage: JustizverwaltungskostenO i.V.m. GewO; 4,88 €
Verwaltungsanteil Führerschein
Rechtsgrundlage: Gebührenordnung f. Maßn. i. Straßenverkehr, 5.10 €
Beglaubigungen Schriftstücke/Unterschriften
Rechtsgrundlage: VerwgebS Stadt Erftstadt, 3,50 €/2 €
Einnahmen aus dem Bereich Pässe und Ausweise = 160.000 €
Reisepässe unter 24 Jahren/über 24 Jahren
Rechtsgrundlage: Verordnung z. Durchführung des PassG, 37,50 €/59 €
Reisepass mit 48 Seiten unter 24 Jahren/über 24 Jahren
Rechtsgrundlage: Verordnung z. Durchführung des PassG, 69,50 €/91 €
Beantragung eines Reisepasses im Expressverfahren
Rechtsgrundlage: Verordnung z. Durchführung des PassG, 32 € + Gebühren f.
Reisepass
Vorläufiger Reisepass
Rechtsgrundlage: Verordnung z. Durchführung des PassG, 26 €
Bundespersonalausweise unter 24 Jahren/über 24 Jahren
Rechtsgrundlage: PAuswGebV, 22,80 €/28,80 €
-2-
Vorläufiger Bundespersonalausweis
Rechtsgrundlage: PAuswGebV, 10 €
Kinderreisepässe
Rechtsgrundlage: Verordnung z. Durchführung des PassG, 13 €
Gebühren für die Veränderung des PIN beim Bundespersonalausweis
Rechtsgrundlage: PAuswGebV, 6 €
020 122 030 - Standesamt
Verwaltungsgebühren = 50.000 €
Gebühren für Sterbe-, Geburts-, Heiratsurkunden
Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, 10 €
Gebühren für die Prüfung der Ehefähigkeit im Zusammenhang mit der
Anmeldung z. Eheschließung/Lebenspartnerschaft
Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, 40 €
Gebühren für die Prüfung der Ehefähigkeit im Zusammenhang mit der
Anmeldung z. Eheschließung/Lebenspartnerschaft, wenn ausländisches Recht
zu beachten ist
Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, 66 €
Gebühren für Trauungen/Begründung der Lebenspartnerschaft außerhalb der
Öffnungszeiten
Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, 66 €
020 122 040 - Gewerbe, Gaststätten
Verwaltungsgebühren Gewerbe = 31.250 €
Gewerbeanzeige, -ummeldung
Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, 20 €
Auskunft aus dem Gewerberegister
Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, 15 €
Erlaubnis für Bewachungsgewerbe
Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, Rahmengebühr 100 € - 1.500 €
Erftstadt = 1.000 €
Brühl = 1.000 €
Kerpen = 1.500 €
Erlaubnis für Spielhalle
Rechtsgrundlage: Allg.VerwgebO NRW, Rahmengebühr pro Spielgerät 12,50 €-250 €
Erftstadt = 250 €
Brühl = 250 €
Kerpen = 250 €
Aufstellerlaubnisse für Spielgeräte
Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, Rahmengebühr 100 € - 1.800 €
Erftstadt = 1.000 €
Brühl = 1.000 €
Kerpen = 1.800 €
Geeignetheitsbescheinigungen für Spielgeräte in Gaststätten
Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, Rahmengebühr 30 € - 100 €
Erftstadt = 80 €
Brühl = 75 €
Kerpen = 100 €
-3-
Reisegewerbekarten
Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, Rahmengebühr 50 € - 500 €
Erftstadt = 250 €
Brühl = gestaffelt nach Gewerken (100 € - 500 €)
Kerpen = 250 €
Festsetzung von Veranstaltungen (Märkte)
Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, Rahmengebühr 100 € - 1.000 €
Erftstadt = 100 € - 1.000 € (je nach Bedeutung und Dauer des Marktes)
Brühl = 100 € - 1.000 € (je nach Bedeutung und Dauer des Marktes)
Kerpen = 100 € - 1.000 € (je nach Bedeutung und Dauer des Marktes)
Gebühren für Gaststättenerlaubnisse = 20.000 €
Ausstellen einer Gaststättenerlaubnis
Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, Rahmengebühr 150 € - 3.000 €
Erftstadt = 500 € - 3.000 € (gestaffelt nach Gastraumfläche)
Brühl = 500 € - 3.000 € (gestaffelt nach Gastraumfläche)
Kerpen = 300 € - 1.200 € (gestaffelt nach Gastraumfläche)
Vorübergehende Gaststättenerlaubnisse
Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, Rahmengebühr 25 € - 400 €
Erftstadt = 40 € am 1. Tag; 25 € an den Folgetagen
Brühl = 25 €/Tag
Kerpen = 60 €/Tag
Vorübergehende Gaststättenerlaubnis für Zelt/Aula
Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, Rahmengebühr 25 € - 400 €
Erftstadt = 75 € am 1. Tag; 50 € an den Folgetagen
Brühl = 40 €/Tag
Kerpen = 60 €/Tag
Vorläufige Gaststättenerlaubnis
Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW; Rahmengebühr 25 € - 250 €
Erftstadt = 150 €/3 Monate
Brühl = 50 € - 250 €
Kerpen = 150 €
Stellvertretererlaubnis
Rechtsgrundlage: Allg. VerwgebO NRW, Rahmengebühr 25 € - 250 €
Erftstadt = 250 €
Brühl = 250 €
Kerpen = 250 €
Benutzungsgebühren
Die Benutzungsgebühren sind mit einem Ansatz i.H.v. 149.000 € im Haushaltsplanentwurf
2011 veranschlagt.
Im Einzelnen:
020 122 010 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Benutzungsgebühren = 5.000 €
Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen eines Infostandes
Rechtsgrundlage: VerwgebS und SondernutzungsS Stadt Erftstadt
Erftstadt = 2 €/m²/Monat + 22 € Verwaltungsgebühr
-4-
Brühl = 7,50 €/m²/Monat
Kerpen = 3 €/m²/Monat
Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von Baubuden, Gerüsten,
Baumaschinen etc. i.Zshg. mit dem Einrichten einer Baustelle
Rechtsgrundlage: VerwgebS und SondernutzungsS Stadt Erftstadt
Erftstadt = 4 €/m²/Monat + 22 € Verwaltungsgebühr
Brühl = 5 €/m²/Monat
Kerpen = 4,50 m²/Monat
Sondernutzungserlaubnis für Plakatierung
Rechtsgrundlage: VerwgebS Stadt Erftstadt, 44 €
020 122 040 - Gewerbe, Gaststätten
Benutzungsgebühren = 44.000 €
Sondernutzungserlaubnis für Freiterassen
Rechtsgrundlage: VerwgebS und SondernutzungsS Stadt Erftstadt
Erftstadt = 3 €/m²/Monat + 22 € Verwaltungsgebühr
Kerpen = 3 €/m²/Monat
Sondernutzungserlaubnis für Warenauslagen vor Geschäften
Rechtsgrundlage: VerwgebS und SondernutzungsS Stadt Erftstadt
Erftstadt = 3 €/m²/Monat + 22 € Verwaltungsgebühr
Brühl = 7,50 €/m²/Monat
Kerpen = 5 €/m²/Monat
Sondernutzungserlaubnis für Marktstände anl. Wochenmarkt/Jahrmarkt
Rechtsgrundlage: VerwgebS und SondernutzungsS Stadt Erftstadt
Erftstadt = 1 €/m²/Tag + 22 € Verwaltungsgebühr
Brühl = 3 €/lfd.m/Tag
Kerpen = 2 €/lfd.m/Tag
Sondernutzungserlaubnis für Marktstände anl. Gymnicher Ritt
Aufgrund der Besonderheit des Gymnicher Ritts gibt es hier einen eigens gestalteten
Gebührentarif der Anlage zur Sondernutzungssatzung der Stadt Erftstadt ist. Zu den
jeweiligen Gebühren nach SondernutzungsS kommt jeweils eine Verwaltungsgebühr
nach VerwaltungsgebührenS der Stadt Erftstadt i.H.v. 22 €
020 122 060 - Wohnungslose
Benutzungsgebühren = 100.900 €
Nutzungsentschädigungen für die Nutzung der Obdachlosenunterkünfte
100.000 €
Sozialtrainingsmaßnahmen
Kostenersatz durch die Obdachlosen für die Teilnahme an
Sozialtrainingsmaßnahmen, 900 €
-5-