Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
58 kB
Datum
01.02.2011
Erstellt
22.01.11, 06:18
Aktualisiert
22.01.11, 06:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 620/2010
Az.: 66 19-3670
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 22.11.2010
Den beigefügten Antrag der/des CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
01.02.2011
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Ausweisung einer eingeschränkten Halteverbotszone, ausgenommen
PKW, im Bereich zwischen "Mellerweg" und "Am Kämpchen" in E.-Dirmerzheim
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Beschilderung zur Erweiterung der Halteverbotszone werden ca. 800,00 Euro benötigt.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 22.11.2010
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antrag zur Ausweisung einer Lkw- Halteverbotszone im „Mellerweg“ und in der Straße „Am
Kämpchen“ ist die Erweiterung einer schon vorhandenen Halteverbotszone. Im Jahr 1996 wurde
auf Beschluss des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr für den Bereich
„Remigiusstraße“/ „Zeusgraben“ zwischen „Mellerweg“ und „Landstraße“ ein eingeschränktes
Halteverbot - ausgenommen der Pkws - eingerichtet. Auch in diesem Gebiet wurden vor
Einrichtung des Halteverbots regelmäßig Lkws abgestellt, was zu massiven Beschwerden der
Anwohner führte. Nach Einrichtung der Halteverbotszone hat sich die Verkehrs-und
Parkplatzsituation in diesem Bereich wesentlich entspannt.
Eine Erweiterung der Halteverbotszone für Lkws auf das Wohngebiet Cäcilienweg und „Am
Kämpchen“ ist möglich. Hierzu ist im Einmündungsbereich der Straße „Am Kämpchen“ in die
Landstraße das Zeichen 292-40 (Anfang/Ende eines eingeschränkten Halteverbotes) mit dem
Zusatzzeichen 1024-10 (Pkw frei) aufzustellen. Desweiteren muss zur Erweiterung der
Halteverbotszone das vorhandene Zonenschild auf dem Mellerweg vor die Einmündung zum
Cäcilienweg versetzt werden.
Gegen die Erweiterung der vorhandenen Halteverbotszone bestehen keine Bedenken.
(Dr. Rips)