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Antrag (Antrag bzgl. Ausweisung einer eingeschränkten Halteverbotszone, ausgenommen PKW, im Bereich zwischen "Mellerweg" und "Am Kämpchen" in E.-Dirmerzheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
58 kB
Datum
01.02.2011
Erstellt
22.01.11, 06:18
Aktualisiert
22.01.11, 06:18
Antrag (Antrag bzgl. Ausweisung einer eingeschränkten Halteverbotszone, ausgenommen PKW, im Bereich zwischen "Mellerweg" und "Am Kämpchen" in E.-Dirmerzheim)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 620/2010 Az.: 66 19-3670 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 22.11.2010 Den beigefügten Antrag der/des CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 01.02.2011 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Ausweisung einer eingeschränkten Halteverbotszone, ausgenommen PKW, im Bereich zwischen "Mellerweg" und "Am Kämpchen" in E.-Dirmerzheim Finanzielle Auswirkungen: Für die Beschilderung zur Erweiterung der Halteverbotszone werden ca. 800,00 Euro benötigt. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 22.11.2010 Stellungnahme der Verwaltung: Der Antrag zur Ausweisung einer Lkw- Halteverbotszone im „Mellerweg“ und in der Straße „Am Kämpchen“ ist die Erweiterung einer schon vorhandenen Halteverbotszone. Im Jahr 1996 wurde auf Beschluss des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr für den Bereich „Remigiusstraße“/ „Zeusgraben“ zwischen „Mellerweg“ und „Landstraße“ ein eingeschränktes Halteverbot - ausgenommen der Pkws - eingerichtet. Auch in diesem Gebiet wurden vor Einrichtung des Halteverbots regelmäßig Lkws abgestellt, was zu massiven Beschwerden der Anwohner führte. Nach Einrichtung der Halteverbotszone hat sich die Verkehrs-und Parkplatzsituation in diesem Bereich wesentlich entspannt. Eine Erweiterung der Halteverbotszone für Lkws auf das Wohngebiet Cäcilienweg und „Am Kämpchen“ ist möglich. Hierzu ist im Einmündungsbereich der Straße „Am Kämpchen“ in die Landstraße das Zeichen 292-40 (Anfang/Ende eines eingeschränkten Halteverbotes) mit dem Zusatzzeichen 1024-10 (Pkw frei) aufzustellen. Desweiteren muss zur Erweiterung der Halteverbotszone das vorhandene Zonenschild auf dem Mellerweg vor die Einmündung zum Cäcilienweg versetzt werden. Gegen die Erweiterung der vorhandenen Halteverbotszone bestehen keine Bedenken. (Dr. Rips)