Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
691 kB
Datum
22.03.2011
Erstellt
31.08.10, 06:24
Aktualisiert
08.02.11, 06:17
Stichworte
Inhalt der Datei
FDP FRAKTION
10
65
Herrn
Bürgermeister
Dr. Franz-Georg Rips
Am Holzdamm 10
23. NOV.200 9
StV Franz Holtz
Kölner Ring 84
50374 Erftstadt
.
63
61
51
50374 Erftstadt
Erftstadt, 17. November 2009
Verkehrsbemhigung
in der unteren Carl-Schun-Straße
Sehr geehrter Herr Dr. Rips,
im Namen der FDP-Fraktion Erftstadt stellen wir hiermit folgenden Antrag:
Die Stadtverwaltung Erftstadt unternimmt alle möglichen Schritte und Maßnahmen7 damit
die untere Carl-Schun-Straße
vom Schwerlastverkehr befreit wird. Sie wirkt beim Verkehrslasttriger darauf hin, dass durch entsprechende Beschilderungen die Zulieferer zum
Gewerbegebiet Köttingen, die Anlieferer zu Aldi und REWE in der Köttinger Straße nicht
über die Rampe (Frauenthaler Straße) von der B265n nach Köttingen und zum Kieswerk
Blessem hin und nicht über die Köttinger Straße I Carl-SchurL-StraBe rickgeführt werden.
Zur Be2ründun2:
Die Zunahme des LKW-Verkehrs in der genannten Region hat zu einer starken, inzwischen
nicht mehr vertretbaren und hinnehmbaren physischen und psychischen Belastung der Anwohner
an der Carl-Schurz-Straße geführt. Des Weiteren kommt es zu einer verstärkten Gefährdung der
Kindergarten- und Schulkinder sowie der Fußgänger im Generellen. Dies fUhrt zu einer
Herabwürdigung der Lebens- und Wohninteressen der Anwohner der Carl-Schurz-Straße /
Köttinger Straße. Auf Grund der minimalistischen Verkehrssicherung rur alle nicht motorisierten
Verkehrsteilnehmer ist in diesem Teil Liblars inzwischen ein nicht mehr hinnehmbares
Gefährdungspotenzial entstanden. Durchfahrten in dem als Wohngebiet ausgewiesenen Stadtteil
von bis zu 70 Schwerlastern pro Stunde sind filr die Bevölkerung unzumutbar.
Die Carl-Schurz-Straße hat als Wohn- und Geschäftsstraße extrem an Wohnqualität verloren.
Leerstehende Wohnhäuser können aufgrund der Situation nicht vermietet bzw. nur noch weit
unter Wert verkauft werden. Der Niedergang und der schleichende städtebauliche Verfall der
Carl-Schurz-Straße sind nicht mehr länger hinnehmbar.
Der mit diesem Antrag gewählte Ansatz sieht eine zügige Entlastung der direkt betroffenen
Bürgerinnen und Bürger in Liblar vor ohne lang andauernde Planungsverfahren. Er ermöglicht
somit bei kluger Beschilderung eine zeitnahe optimierte Nutzung von vorhandener Infrastruktur.
Möglichkeiten der Umsetzung im Sinne dieses Antrages entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Dr.~
(Sachkundig&' Bürger)
Anhang
Anhang zum Antrag der FDP-Fraktion Erftstadt
von Dr. Matthias Langen und Franz Holtz vom 17.11. 2009
Obwohl die Umgehungsstraße 8265n (Westtangente Ublar) vor ca. 14 Jahren im Wesentlichen
deswegen gebaut worden ist, um den verstarkt aufkommenden Schwer1astverkehr Ober die CarlSchurz-Straße durch den Ortskern von Ublar fern zu halten, ist der Erfolg bisher weitgehend
ausgeblieben. So ist es jetzt die Aufgabe der Verwaltung, endgültig Erfolg versprechende Maßnahmen
zu ergreifen.
Zur Reduktion der durch LKW verursachten Belastung erscheinen uns die folgenden Maßnahmen
fOrderlich zu sein:
1. FOr den Richtungsverkehr auf der 8265n nach HOrth sind vor der ersten Abfahrt zum Krankenhaus
Frauenthai SchilderbrOcken (1) Ober der 8265 aufzustellen, die das Gewerbegebiet KOttingen, die
Maywerke und das Kieswerk sowie die Supermärkte Aldi und REWE mit Richtungsanweisung zu der
2. Abfahrt in HOhe des Gewerbegebietes
KOttingen ausschildern.
2. Die Schilder sind an der Abfahrt von der 8265n KOttinger Gewerbegebiet (2) zu wiederholen.
3. Weitere Ausschilderungen sind entsprechend fOr den LKW-Verkehr richtungweisend erfassbar in der
Ortslage aufzustellen.
4. Der Lieferverkehr der Supermarkte Aldi, REWE, Maywerke und Kiesgrube ist nur Ober die Abfahrt
KOttingen (2) vorzunehmen.
5. Der LKW-Quellverkehr ist Ober die Anschlussstelle (2) des Gewerbegebietes
KOttingen auf die 8265
zurückzufOhren.
6. An den Ausfahrten REWE- und dem Aldi-Markt auf die KOttinger Straße wird ein Abbiegeverbot fOr
LKW in Richtung der Carl-Schurz-Straße er1assen.
7. Die Stadtverwaltung bezieht die Gewerbebetriebe und betroffenen Einwohner rechtzeitig in die
Planungsarbeiten mit ein.
8. Der LKW-Durchgangsverkehr von KOttingen wird Ober die 8265n umgeleitet.
9. Es werden Durchfahrtsverbotsschilder
explizit fOr Fahrzeuge Ober 7.5 to an der Rampe Abfahrt
Frauenthai und Friedhofsmauer KOttinger StraßelRadmacherstraße
angebracht
10. Die eingeleiteten Maßnahmen werden durch entsprechende Verkehrszählungen
überwacht
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Abbildung
1: SchilderbrOcken
(Stadtverordneter)
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