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Antrag (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
57 kB
Datum
22.03.2011
Erstellt
31.08.10, 06:24
Aktualisiert
08.02.11, 06:17
Antrag (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

H.. ( f1I1~ ~ , "r/2qO~ Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises als Kreispolizeibehörde Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis. Postfach, 50124 Bergheim Seite 1 von 2 13.01.2010 Aktenzeichen: (bei Antwort bitte angeben) -V- 61.07.09 Eigenbetrieb Straßen z.Hd. Herrn Coenders 50359 Erftstadt Direktion Verkehr Stölting, POK Telefon (02234) 21 1 -0,3715 Telefax 3509 arno.stoelting @polizeLnrw.de Anhörung der Polizei Verkehrsberuhigung in der Carl-Schurz-Straße in Erftstadt-Liblar Antrag der FDP-Fraktion vom 17.11.2009 Ihr Schreiben vom 22.12.2009 - Sehr geehrter Herr Coenders, gegen eine erweiterte Beschilderung der B 265n bestehen grundsätzlich keine Bedenken, wobei ich anmerken möchte, dass die Gewerbegebiete Köttingen und Liblar bereits durch die vorhandenen Wegweisungen an der Ortsumgehung Liblar ausreichend beschildert sind. Eine zusätzliche Beschilderung fiir ALDI und REWE halte ich bei einem Zulieferintervall von 1-2mal wöchentlich für nicht angebracht. Ein Verbot der Durchfahrt rur den Schwerlastverkehr auf der Köttinger Straße und Carl-Schurz-Straße kann hingegen nicht befiirwortet werden. Beide Straßen sind als Landstraße klassifiziert und somit fiir die Aufnahme solcher Verkehre bestimmt. Eine Beschränkung auf bestimmte Verkehrs arten ist nicht zulässig. Eine Unfallauswertung, rückwirkend vom 01.01.2007, ergab keinen Unfall unter Beteiligung von Schwerlastfahrzeugen. Die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer werden hier auf Straßenbegleitenden Gehwegen sowie auf Schutzstreifen gesichert geruhrt. Ein überhöhtes Gefährdungspotenzial ist nicht erkennbar. Aus diesen Gründen würde grundsätzlich auch keine generelle polizeiliche Überwachung eines Durchfahrtsverbots erfolgen. Mit freundlichen Grüßen Stölting Dienstgebäude und Lieferanschrift: Dürener Str. 48 -50 50226 Frechen Telefon 02233-52-0 Telefax 02233-52-3409 poststelle .rhei n-e rft -kreis @polizeLnrw.de www.polizei.nrw.de/rhein-erftkreis Öffentliche Verkehrsmittel: Straßenbahn: Linie 7 Haltestelle Mühlengasse Bushaltestelle: An St. Severinl Mühlenbach Buslinien 960, 964, 976 Zahlungen an: Landeskasse Köln Kto-Nr.: 96560 BLZ: 300 500 00 WestLB AG IBAN DE65370000000037001520 BIC MARKDEF1370