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Antrag (Anlage 2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
22.03.2011
Erstellt
31.08.10, 06:24
Aktualisiert
08.02.11, 06:17
Antrag (Anlage 2) Antrag (Anlage 2)

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Inhalt der Datei

/ Landesbetrieb Straßenbau Regionalniederlassung Postfach Nordrhein-Westfalen VilIe--Eirel 120161 . 53874 Euskirchen Eigenbetrieb Straßen z.Hd. Herrn Coenders Holzdamm 10 50374 Erftstadt Kontakt: Herr Eisbrüggen Telefon: 02251/796-184 Fax: 02171/39951-254 E-Mail: thomas.eisbrueggen@strassen.nrw.de Zeichen: 4400/40.100050/L 163 (Bei Antworten Datum: bitte angeben.) 08.01.2010 L 163 Carl-Schurz-Straße in E.-Liblar, Antrag der FDP-Fraktion auf Verkehrsberuhigung hier: Ihr Schreiben vom 22.12.2009; AZ.: 66 19-3022/06 Sehr geehrter Herr Coenders, die Zielverkehre zu den Gewerbegebieten Kättingen ( Maywerke ) und Liblar werden schon heute mit Hilfe der vorhandenen Wegweisung im Zuge der B 265 Orts umgehung Liblar geleitet. Sowohl an den Vorwegweisern als auch auf den Wegweisern sind Hinweise zu den Gewerbegebieten vorhanden, welche eine Führung über die Umgehungsstraße vorsehen. Im Bereich der Vorwegweiser ist die B 265 zudem nur einspurig zu befahren, die vorgesehene Führung des Anlieferverkehrs zu den beiden Gewerbegebieten ist somit eigentlich unmissverständlich. Die "Fehlfahrten" des Schwerlastverkehrs resultieren aus Ortskundigen Kraftfahrern und solchen, welche zur Orientierung Navigationsgeräte nutzen, bei Speditionen ist dies heutzutage fast zum 100 % der Fall. Eine Zielführung zu den Gewerbegebieten und Verbrauchermärkten mit einer Überkopfbeschilderung, wie im Antrag gewünscht, wird deshalb keine Änderung des Verkehrsverhaltens erwarten lassen und ist nicht Zielführend. Die Straßenbauverwaltung lehnt deshalb aus den vorgenannten Gründen die Errichtung von Schilderbrücken als untaugliches Mittel ab. Die Carl-Schurz-Straße kann nur durch eine Sperrung für Fahrzeuge über 7,5 t ab der Rampe Frauenthaler Straße, sowie in der Gegenrichtung ab der Radmacher Straße ( VZ 253 mit Zusatz Anlieferverkehr frei) dauerhaft vom Schwerlastverkehr entlastet werden. Dabei müssten begleitende Überwachungsmaßnahmen durch die Polizei durchgeführt werden. Da die L 163 Carl-Schurz-Straße eine klassifizierte Straße ist, welche seitens des Landes NRW für die Abwicklung des Ziel- und Quellverkehrs und für den überärtlichen Durchgangsverkehr vorgehalten wird, kann hier die Nutzung einzelner Verkehrsarten nicht ausgeschlossen werden. Dieses käme einer Teilentwidmung gleich. - 2Straßen.NRW-Betriebssitz' Telefon: 0209/3808-0 Internet: www.strassen.nrw.de' Postfach 10 1653. E-Mail: WestLB Düsseldorf. BLZ 30050000, Steuernummer: 319/5972/070 I 45816 Gelsenkirchen kontakt@strassen.nrw.de Konto-Nr 4005815 . Regionalniederlassung Jülicher Ring 101 - 103 Ville-Eifel . 53879 Euskirchen Postfach 120161 . 53874 Euskirchen Telefon: 02251/796-0 kontakt.rnl. ve@strassen.nrw.de - 2Denkbar wäre eine Abstufung des Streckenabschnittes der L 163 im Zuge der Carl-SchurzStraße und Köttinger Straße zur Stadtstraße, danach könnte eine Sperrung der Carl-SchurzStraße für den Schwerlastverkehr seitens der Stadt problemlos erfolgen. Die damit entstehende Unterbrechung im Verlauf der L 163 müsste durch einen Netzschluß im Bereich der Ortslage Köttingen geschlossen werden, hier würde sich eine Linienführung ab dem Kreisverkehrsplatz L 163 "Peter-May-Straße" über die städtische Straßen "Klosengartenstraße", Am Giezenbach" bis zum Kreisverkehrsplatz K 45 I "Am Giezenbach" mit Anbindung an die " B265 anbieten. Wenn seitens der Stadt Erftstadt einer solche Lösung zugestimmt würde, sollte die Stadt einen ents rechenden Umstufungsvorschlag ausarbeiten und zur Abstimmung vorlegen. 2