Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
22.03.2011
Erstellt
31.08.10, 06:24
Aktualisiert
08.02.11, 06:17
Stichworte
Inhalt der Datei
/
Landesbetrieb
Straßenbau
Regionalniederlassung
Postfach
Nordrhein-Westfalen
VilIe--Eirel
120161 . 53874 Euskirchen
Eigenbetrieb Straßen
z.Hd. Herrn Coenders
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Kontakt:
Herr Eisbrüggen
Telefon:
02251/796-184
Fax:
02171/39951-254
E-Mail:
thomas.eisbrueggen@strassen.nrw.de
Zeichen:
4400/40.100050/L 163
(Bei Antworten
Datum:
bitte angeben.)
08.01.2010
L 163 Carl-Schurz-Straße in E.-Liblar, Antrag der FDP-Fraktion auf Verkehrsberuhigung
hier: Ihr Schreiben vom 22.12.2009; AZ.: 66 19-3022/06
Sehr geehrter Herr Coenders,
die Zielverkehre zu den Gewerbegebieten
Kättingen ( Maywerke ) und Liblar werden schon heute
mit Hilfe der vorhandenen Wegweisung im Zuge der B 265 Orts umgehung Liblar geleitet. Sowohl
an den Vorwegweisern als auch auf den Wegweisern sind Hinweise zu den Gewerbegebieten
vorhanden, welche eine Führung über die Umgehungsstraße vorsehen. Im Bereich der Vorwegweiser ist die B 265 zudem nur einspurig zu befahren, die vorgesehene Führung des Anlieferverkehrs zu den beiden Gewerbegebieten ist somit eigentlich unmissverständlich.
Die "Fehlfahrten" des Schwerlastverkehrs
resultieren aus Ortskundigen Kraftfahrern und solchen,
welche zur Orientierung Navigationsgeräte nutzen, bei Speditionen ist dies heutzutage fast zum
100 % der Fall.
Eine Zielführung zu den Gewerbegebieten und Verbrauchermärkten mit einer Überkopfbeschilderung, wie im Antrag gewünscht, wird deshalb keine Änderung des Verkehrsverhaltens erwarten
lassen und ist nicht Zielführend. Die Straßenbauverwaltung lehnt deshalb aus den vorgenannten
Gründen die Errichtung von Schilderbrücken als untaugliches Mittel ab.
Die Carl-Schurz-Straße
kann nur durch eine Sperrung für Fahrzeuge über 7,5 t ab der Rampe
Frauenthaler Straße, sowie in der Gegenrichtung ab der Radmacher Straße ( VZ 253 mit Zusatz
Anlieferverkehr frei) dauerhaft vom Schwerlastverkehr entlastet werden. Dabei müssten begleitende Überwachungsmaßnahmen
durch die Polizei durchgeführt werden.
Da die L 163 Carl-Schurz-Straße
eine klassifizierte Straße ist, welche seitens des Landes NRW
für die Abwicklung des Ziel- und Quellverkehrs und für den überärtlichen Durchgangsverkehr
vorgehalten wird, kann hier die Nutzung einzelner Verkehrsarten nicht ausgeschlossen werden.
Dieses käme einer Teilentwidmung gleich.
- 2Straßen.NRW-Betriebssitz'
Telefon:
0209/3808-0
Internet:
www.strassen.nrw.de'
Postfach 10 1653.
E-Mail:
WestLB Düsseldorf. BLZ 30050000,
Steuernummer: 319/5972/070 I
45816 Gelsenkirchen
kontakt@strassen.nrw.de
Konto-Nr 4005815
.
Regionalniederlassung
Jülicher
Ring
101
- 103
Ville-Eifel
. 53879
Euskirchen
Postfach 120161 . 53874 Euskirchen
Telefon: 02251/796-0
kontakt.rnl. ve@strassen.nrw.de
- 2Denkbar wäre eine Abstufung des Streckenabschnittes
der L 163 im Zuge der Carl-SchurzStraße und Köttinger Straße zur Stadtstraße, danach könnte eine Sperrung der Carl-SchurzStraße für den Schwerlastverkehr seitens der Stadt problemlos erfolgen.
Die damit entstehende Unterbrechung im Verlauf der L 163 müsste durch einen Netzschluß im
Bereich der Ortslage Köttingen geschlossen werden, hier würde sich eine Linienführung ab dem
Kreisverkehrsplatz L 163 "Peter-May-Straße" über die städtische Straßen "Klosengartenstraße",
Am Giezenbach" bis zum Kreisverkehrsplatz K 45 I "Am Giezenbach" mit Anbindung an die
"
B265
anbieten.
Wenn seitens der Stadt Erftstadt einer solche Lösung zugestimmt würde, sollte die Stadt einen
ents rechenden Umstufungsvorschlag
ausarbeiten und zur Abstimmung vorlegen.
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