Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
67 kB
Datum
22.03.2011
Erstellt
31.08.10, 06:24
Aktualisiert
08.02.11, 06:17
Stichworte
Inhalt der Datei
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Anlage zum A 494:12010, A 64511DIO
13.04.2010
Antrag bzgl. der Entlastung der Carl-Schurz-Straße von Schwerlastverkehr
Aufstellung von Durchfahrverbotsschildern
und Hinweisschildern
durch
In der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr arn 09.04.2010 wurde
die Verwaltung gebeten herauszufinden, welche Folgen eine Herabstufung zur Stadtstraße der
Carl-Schurz-Straße und der Köttinger Straße mit sich bringen würde. Weiterhin sollten die
Kosten für eine Überkopfbeschilderung
ermittelt werden.
Bei einer Herabstufung der Carl-Schurz-Straße im Abschnitt zwischen Bliesheimer Straße
und Köttinger Straße sowie der Köttinger Straße im Abschnitt zwischen Carl-Schurz-Straße
und Klosengartenstraße müsste die Stadt vorn Landesbetrieb eine Straßenlänge von
ca 1.300 m übernehmen. Bei diesen Straßenabschnitten würden neben der Fahrbahn und der
vorhandenen Busbucht auf der Köttinger Straße in Höhe Carl-Schurz-Straße auch die
teilweise beidseitig angelegten Radwege sowie die enthaltenen Straßenverkehrseinrichtungen
(Fahrbahnteiler, Verkehrsschilder, Fußgängerampel) in die Baulast der Stadt übergehen. In
Höhe der Brücke über die B 265 müsste die Oberfläche bzw. Aufbau der Fahrbahn und die
beidseitig angelegten Radwege übernommen werden. Die Brückenkonstruktion selbst würde
ggfl.in der Baulast des Bundes bzw. Landes verbleiben. Der jährliche Unterhaltungsaufwand
der beiden Straßenabschnitte beträgt geschätzt zur Zeit 14.500 Euro.
Die Klosengartenstraße im Abschnitt zwischen Köttinger Straße und "Am Giezenbach" und
die Straße "Am Giezenbach" von der Klosengartenstraße bis zur Osttangente würde im
Gegenzug zur Landesstraße heraufgestuft und vorn Landesbetrieb übernommen werden
müssen. Die Länge dieses Straßenabschnittes beträgt insgesamt ca. 500m. Der jährliche
Unterhaltungsaufwand
dieses Straßenabschnittes beträgt ca. 5.600 Euro.
Eine Gegenüberstellung der Unterhaltungskosten
jährlich ca. 8.900 Euro.
ergibt eine Mehrbelastung
für die Stadt von
Die Einrichtung von 2 Überkopfbeschilderungen
auf der B 265 würde nach einer Schätzung
des Landesbetriebes ca. 60.000 Euro kosten. Diese Kosten müssten von der Stadt alleine
getragen werden. Da diese Art von Beschilderungen zu den Brückenbauwerken zählt, wäre
die Stadt hier auch für die regelmäßig anfallenden notwendigen Prüfungen zuständig
(Brückenprüfungen ).