Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Anlage 3)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
67 kB
Datum
22.03.2011
Erstellt
31.08.10, 06:24
Aktualisiert
08.02.11, 06:17
Antrag (Anlage 3)

öffnen download melden Dateigröße: 67 kB

Inhalt der Datei

17 y1 ~12vo'J+ R bY S(JOD] Anlage zum A 494:12010, A 64511DIO 13.04.2010 Antrag bzgl. der Entlastung der Carl-Schurz-Straße von Schwerlastverkehr Aufstellung von Durchfahrverbotsschildern und Hinweisschildern durch In der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr arn 09.04.2010 wurde die Verwaltung gebeten herauszufinden, welche Folgen eine Herabstufung zur Stadtstraße der Carl-Schurz-Straße und der Köttinger Straße mit sich bringen würde. Weiterhin sollten die Kosten für eine Überkopfbeschilderung ermittelt werden. Bei einer Herabstufung der Carl-Schurz-Straße im Abschnitt zwischen Bliesheimer Straße und Köttinger Straße sowie der Köttinger Straße im Abschnitt zwischen Carl-Schurz-Straße und Klosengartenstraße müsste die Stadt vorn Landesbetrieb eine Straßenlänge von ca 1.300 m übernehmen. Bei diesen Straßenabschnitten würden neben der Fahrbahn und der vorhandenen Busbucht auf der Köttinger Straße in Höhe Carl-Schurz-Straße auch die teilweise beidseitig angelegten Radwege sowie die enthaltenen Straßenverkehrseinrichtungen (Fahrbahnteiler, Verkehrsschilder, Fußgängerampel) in die Baulast der Stadt übergehen. In Höhe der Brücke über die B 265 müsste die Oberfläche bzw. Aufbau der Fahrbahn und die beidseitig angelegten Radwege übernommen werden. Die Brückenkonstruktion selbst würde ggfl.in der Baulast des Bundes bzw. Landes verbleiben. Der jährliche Unterhaltungsaufwand der beiden Straßenabschnitte beträgt geschätzt zur Zeit 14.500 Euro. Die Klosengartenstraße im Abschnitt zwischen Köttinger Straße und "Am Giezenbach" und die Straße "Am Giezenbach" von der Klosengartenstraße bis zur Osttangente würde im Gegenzug zur Landesstraße heraufgestuft und vorn Landesbetrieb übernommen werden müssen. Die Länge dieses Straßenabschnittes beträgt insgesamt ca. 500m. Der jährliche Unterhaltungsaufwand dieses Straßenabschnittes beträgt ca. 5.600 Euro. Eine Gegenüberstellung der Unterhaltungskosten jährlich ca. 8.900 Euro. ergibt eine Mehrbelastung für die Stadt von Die Einrichtung von 2 Überkopfbeschilderungen auf der B 265 würde nach einer Schätzung des Landesbetriebes ca. 60.000 Euro kosten. Diese Kosten müssten von der Stadt alleine getragen werden. Da diese Art von Beschilderungen zu den Brückenbauwerken zählt, wäre die Stadt hier auch für die regelmäßig anfallenden notwendigen Prüfungen zuständig (Brückenprüfungen ).