Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
86 kB
Datum
15.03.2011
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
09.02.11, 06:20
Stichworte
Inhalt der Datei
ß
Behindertenbeirat der
Stadt Erftstadt
Vorsitzender Willi Vieth
JI]llo~tJ
Sebastianusstr. 20
50374 Erftstadt
Tel.: 02235/72687
Fax: 02235/692987
12.10.2010
Flächennutzungsplan - Bebauungsplan -" Barrierefteiheit"Sitzung fur Stadtentwicklung v. 16.10.2010
hier: Hinweis des Behindertenbeirat der Stadt Erftstadt
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
in der o. g. Ausschusssitzung
Stufe 1 (FlächennutzungspI.)
Auffassung in ihrer Aussage
Behindertenrechtskonvention
wurden ab TO-Pkt 14 bis 19 Entscheidungen zur Bauleitplanung
und Stufe 2 (BebauungspI.) beschlossen, die nach hiesiger
den Rechtsanspruch nach der seit März 2009 rechtskräftigen
tangieren.
Der Flächennutzungsplan ist die erste Stufe der Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch
(BauGB).
Mit Hilfe des Flächennutzungsplan werden übergeordnete Planungen umgesetzt und
nachfolgende Planungen - Bebauungsplan- u.s.w. gesteuert.
Somit ist der Flächennutzungsplan mit seinem Erläuterungsbericht ein entscheidendes
Orientierungsinstrument fur räumlichfunktionale planerische und gestalterische Aktivitäten
im Stadtgebiet.
Aufgrund dieser bestimmenden Aktivitäten sollten von der Verwaltung die vorliegenden o. g.
Flächennutzungspläne auf die z. Zt. gesetzlich legitimierte Barrierefteiheit geprüft und diese
Prüfungsfaktoren entsprechend dokumentiert werden.
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Der Bebauungsplan ist in seinen Rechtsbeziehungen zwischen der Stadt und dem Bürger
verbindlich. Der Bebauungsplan regelt die Lage, Ausruhrung, Ausmaß und Nutzung von
Bauwerken, rur jedes einzelne Grundstück und regelt die bauliche Inftastruktur.
=--,~~~wiI:d.~
Diese feste Verbindlichkeiten sollten auch hier der Zwang sein, im Vorfeld der
PlanersteIlung, die gesetzlich geforderten Kriterien der Barrierefteiheit zu beachten und
ebenfalls zu dokumentieren.
Das größte Hindernis im gesellschaftlichen Umfeld sind die überall vorhandenen Barrieren.
Bisher gibt es die Verpflichtung, Barrierefteiheit hauptsächlich rur öffentliche Gebäude zu
schaffen, sie ist aber nach Artikel 9 der Behindertenrechtskonvention (BRK) in der gesamten
Umwelt umzusetzen.
Der demografische Wandel und 30 Prozent der Bevölkerung, die mit einem
Mobilitätshandikap leben, verlangen, dass die Ausnahme ,,Barrierefteiheit" endlich zur Regel
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-,--:
c-.c-~~~
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Dieses Verlangen sollte sich auch nach den vorhandenen Möglichkeiten einer Stadt wie
Erftstadt, die zwar im Nothaushalt lebt, leisten können.
Mit fteundlichen GJißen
p//plb
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