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Bürgerantrag (Anregung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
86 kB
Datum
15.03.2011
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
09.02.11, 06:20
Bürgerantrag (Anregung) Bürgerantrag (Anregung)

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Inhalt der Datei

ß Behindertenbeirat der Stadt Erftstadt Vorsitzender Willi Vieth JI]llo~tJ Sebastianusstr. 20 50374 Erftstadt Tel.: 02235/72687 Fax: 02235/692987 12.10.2010 Flächennutzungsplan - Bebauungsplan -" Barrierefteiheit"Sitzung fur Stadtentwicklung v. 16.10.2010 hier: Hinweis des Behindertenbeirat der Stadt Erftstadt Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, in der o. g. Ausschusssitzung Stufe 1 (FlächennutzungspI.) Auffassung in ihrer Aussage Behindertenrechtskonvention wurden ab TO-Pkt 14 bis 19 Entscheidungen zur Bauleitplanung und Stufe 2 (BebauungspI.) beschlossen, die nach hiesiger den Rechtsanspruch nach der seit März 2009 rechtskräftigen tangieren. Der Flächennutzungsplan ist die erste Stufe der Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Mit Hilfe des Flächennutzungsplan werden übergeordnete Planungen umgesetzt und nachfolgende Planungen - Bebauungsplan- u.s.w. gesteuert. Somit ist der Flächennutzungsplan mit seinem Erläuterungsbericht ein entscheidendes Orientierungsinstrument fur räumlichfunktionale planerische und gestalterische Aktivitäten im Stadtgebiet. Aufgrund dieser bestimmenden Aktivitäten sollten von der Verwaltung die vorliegenden o. g. Flächennutzungspläne auf die z. Zt. gesetzlich legitimierte Barrierefteiheit geprüft und diese Prüfungsfaktoren entsprechend dokumentiert werden. 1 Der Bebauungsplan ist in seinen Rechtsbeziehungen zwischen der Stadt und dem Bürger verbindlich. Der Bebauungsplan regelt die Lage, Ausruhrung, Ausmaß und Nutzung von Bauwerken, rur jedes einzelne Grundstück und regelt die bauliche Inftastruktur. =--,~~~wiI:d.~ Diese feste Verbindlichkeiten sollten auch hier der Zwang sein, im Vorfeld der PlanersteIlung, die gesetzlich geforderten Kriterien der Barrierefteiheit zu beachten und ebenfalls zu dokumentieren. Das größte Hindernis im gesellschaftlichen Umfeld sind die überall vorhandenen Barrieren. Bisher gibt es die Verpflichtung, Barrierefteiheit hauptsächlich rur öffentliche Gebäude zu schaffen, sie ist aber nach Artikel 9 der Behindertenrechtskonvention (BRK) in der gesamten Umwelt umzusetzen. Der demografische Wandel und 30 Prozent der Bevölkerung, die mit einem Mobilitätshandikap leben, verlangen, dass die Ausnahme ,,Barrierefteiheit" endlich zur Regel - -,--: c-.c-~~~ ==o ~ Dieses Verlangen sollte sich auch nach den vorhandenen Möglichkeiten einer Stadt wie Erftstadt, die zwar im Nothaushalt lebt, leisten können. Mit fteundlichen GJißen p//plb 2