Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
03.05.2011
Erstellt
03.11.10, 06:18
Aktualisiert
11.02.11, 06:21
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 484/2010
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 23.09.2010
Den beigefügten Antrag der/des der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Termin
Bemerkungen
02.11.2010
beschließend
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
01.02.2011
beschließend
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
03.05.2011
vorberatend
Betrifft:
Antrag bzgl. Sperrung der Rosellastraße in Erp Richtung Friesheim
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Rosellastraße dient in ihrer Verlängerung zur Friesheimer Straße einem Landwirt als
Zuwegung für mehrere landwirtschaftlich genutzte Flächen. Eine ungehinderte Zufahrt muss
deshalb grundsätzlich gewährleistet sein. Im Jahr 1998 hatten sich die Anlieger und die
Landwirtschaftskammer zusammen mit dem Ortsbürgermeister darauf geeinigt, dass die
Zuwegung offen bleiben soll. Bei Vorschlägen hinsichtlich einer Änderung der Durchgängigkeit der
Rosellastraße muss auf jeden Fall der betroffene Landwirt hinzugezogen werden.
Der Höhenunterschied an der Wendeanlage zum Wirtschaftsweg musste wegen des
Rettungsdienses aufgehoben werden. Der Einbau eines Pollers oder einer Schranke hätte für den
Rettungsdienst der Feuerwehrhauptwache Liblar hinsichtlich der Erreichbarkeit seiner Ziele bei
einem Notfall nicht vertretbare Verzögerungen zur Folge.
Für die Anberaumung eines Ortstermins mit den bei einer Schließung betroffenen Anliegern und
der Feuerwehr sowie des Ortsbürgermeisters bestehen keine Bedenken.
(Dr. Rips)
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