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Antrag (Antrag bzgl. Sperrung der Rosellastraße in Erp Richtung Friesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
03.05.2011
Erstellt
03.11.10, 06:18
Aktualisiert
11.02.11, 06:21
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 484/2010 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 23.09.2010 Den beigefügten Antrag der/des der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Termin Bemerkungen 02.11.2010 beschließend Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 01.02.2011 beschließend Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 03.05.2011 vorberatend Betrifft: Antrag bzgl. Sperrung der Rosellastraße in Erp Richtung Friesheim Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Rosellastraße dient in ihrer Verlängerung zur Friesheimer Straße einem Landwirt als Zuwegung für mehrere landwirtschaftlich genutzte Flächen. Eine ungehinderte Zufahrt muss deshalb grundsätzlich gewährleistet sein. Im Jahr 1998 hatten sich die Anlieger und die Landwirtschaftskammer zusammen mit dem Ortsbürgermeister darauf geeinigt, dass die Zuwegung offen bleiben soll. Bei Vorschlägen hinsichtlich einer Änderung der Durchgängigkeit der Rosellastraße muss auf jeden Fall der betroffene Landwirt hinzugezogen werden. Der Höhenunterschied an der Wendeanlage zum Wirtschaftsweg musste wegen des Rettungsdienses aufgehoben werden. Der Einbau eines Pollers oder einer Schranke hätte für den Rettungsdienst der Feuerwehrhauptwache Liblar hinsichtlich der Erreichbarkeit seiner Ziele bei einem Notfall nicht vertretbare Verzögerungen zur Folge. Für die Anberaumung eines Ortstermins mit den bei einer Schließung betroffenen Anliegern und der Feuerwehr sowie des Ortsbürgermeisters bestehen keine Bedenken. (Dr. Rips) -2-